Hallo Tscharlie,
ja der Datenschutz will ja,wenn er nur dürfte. Hinter vorgehaltener Hand wird bekannt, dass der Datenschutz Anweisungen hat, gegen die BG keine Aktionen zu starten.
D.b. wenn Sie ein normaler Betrieb sowas erlaubt wie es BG macht, könnte der Datenschutz Strafen ab 6-Stelligen aufwärts Bereich verhängen.
Doch weil die BG Staatlich ist, darf dass nicht sein, Anweisung von "Oben".
Es ist wird auch hier sehr schnell klar, einige sind gleicher als Gleich und werden bevorzugt behandelt, trotz eindeutigen Datenschutzverstößen am laufenden Band.
Die SGs und LSGs gehören auch dem Staat und da wird doch keiner gegen den anderen Urteilen wollen, M.E. kommt mir sowas wie Planwirtschaft zu Zeiten der alten DDR vor.
Bei jedem Pupps schreit die Öffentlichkeit nach Rechtsstaatlichkeit oder noch mehr Rechtsstaat, bei einem System wie im Sozialgerichtsbereich wird die Öffentlichkeit zu einer Mikrobe der Oberflächlichkeit hoch 10.
Hallo Sonnenschein,
mit der LSG-Rechtssprechung ist so eine Sache, weil M.E. dort die Herrschaften sich nicht an die höhere Rechtsprechung meinen müssen zu halten. Um dies dann doch mit uns UOs und Bkler durchziehen zu können, werden sich die Sachverhalte halt zurecht gebogen auf Teufel komm raus. Sehr beliebt, ich sehe was, was du nicht sieht oder sehe es nicht.
Ich habe von einem Fall gehört, wo ein Sozialverband deren Rechtsbeistände angebliche Spezialisten für Nichtzulassungs- Beschwerden beim BSG sein sollen, die damit angeben:
"Noch nie einen Fehler des LSG-München gefunden zu haben". Sind seit Jahrzenten im Dick im Geschäft.
Nartürlich wurde der Fehler in dem Fall, dann doch noch gefunden, wie oft dann noch Fehler diesen Spezis des Sozialverbandes durch die Lappen gehen, kann sich jeder selbst denken. Viel zu oft.
Beliebte Masche ist als Sachverhalt das Urteil des LSG abzuschreiben, "Logisch" dass es dann keine Fehler geben kann.
Leider ist es halt so, dass die Herrschaften all zu oft zu leichtes Spiel haben und von M.E. unfähigen Rechtsbeiständen das "Füssel gehoben" bekommen d.b. der Rechtsbeistand kennt die höhere Rechtsprechung auch nicht und zu allem Übel wird die Sach- und Rechtslage nicht ermittelt und folgerichtig nicht vorgetragen.
Was soll dabei den rauskommen? Nichts vollkommen richtig.
Erschwerend kommt hinzu, dass Rechtsbeistände sich in einem Bereich bewegen am SG u. LSG wo M.E. es meist um medizinische Sachverhalte geht und wenn man halt davon keine Ahnung hat oder nur das Nachgesprochen wird, was das Gericht dazu sagt, wird sowas nix im Leben nicht.
Die Politik hält deshalb still, weil "Entweder" ist der Umweltschutz oder der Tierschutz viel wichtiger wie der Menschen-Schutz von Geschädigten UOs und Bkler im Sozialbereich.
Sobald dieses Thema aufkommt, gibt es die große Zensur, die es angeblich nicht gibt.
M.E. jeder Normal-Bürger der soviel offensichtlich die Unrichtigkeit behauptet und nachweislich einen Irrtum aufrecht erhält, würde sofort eingesperrt für Jahrzente.
Nur Im Sozialbereich haben die Herrschaften absolute M.E. Narrenfreiheit, ohne Folgen dafür befürchten zu müssen. Dann sind es halt alles wieder Einzelfälle, klaro.
Gruß
Isswasdoc