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LSG München Urteile nur zu Gunsten der BG?

Hallo,

hier gibt es ganz klar einen Widerspruch in dem Statement des Gutachters!

Statement:
1596053547283.png

Supergau! Siehe seine Homepage. Dort ist er für Versicherungungen tätig!




Versicherungen
Die Aufträge Privater Versicherungen sind bei uns gut aufgehoben. Wir erledigen Unfallgutachten, Haftpflichtgutachten und Gutachten zur privaten Rentenversicherung. Auch hier sind wir auf dem neuesten Wissensstand und verfügen über eine große aktuelle Bibliothek und Datenbank. Mit den entsprechenden Versicherungsbedingungen sind wir vertraut. Gegebenenfalls notwendige Untersuchungen für Gutachten verschiedener Fachdisziplinen versuchen wir terminlich auf einen Tag zu legen.


Und was soll seine soziale Stellung in seinem Schreiben bestätigen oder aussagen???

Es ist somit ganz klar, der Arzt macht nicht nur GA-Aufträge wie er in seinem Schreiben behauptet "unabhängig" für Dein SG / LSG!!! Dies ist eine ganz klare Lüge.

Weiterhin steht er im Lohn und Brot es Gerichtes. Dies kann man auch als Abhängigsbeziehung verzeichenen!
Deinen RA weiterhin auf den Befangenheitsauftrag gegen den Mediziner und der Richter aufrecht zu erhalten!!

Denn auch gegen die Richter - Korroption - warum wird immer an einen Rentner ein GA vergeben? Warum an eine gewisse Person und diese ist noch Rentner?

Denn es gibt genug niedergelassene und klinische Ärzte für Gutachten.

Warum ist Dein Gericht so fixiert auf diesen GA????

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Miteineiner,

es passt zum Thema Richter und Befangenheitsanträge
Von einem Verunfallten wurde der GA für Befangen gehalten.
Die Richterin des SG führt dazu aus:
siehe Anhang

Gegen Dr. Mohing gibt es zahlreiche Beweise der Abhängigkeit nur leider sind diese nicht greifbar.
Ich habe von Menschen erfahren, wie der Herr die Versicherten verarscht.
Das was er dem Gericht mitgeteilt hat, ist nur das was der Richter aus R haben wollte.
Vielleicht hilft ja ein Befangenheitsantrag gegen den Richter!
 

Anhänge

  • GA.pdf
    117.5 KB · Aufrufe: 21
Hallo oerni,

ja man kann Befangenheitsantrag gegen Richter stellen und begründen.

Allerdings weißt man schon meiner Meinung nach zuvor, wie grundsätzlich Befangenheitsanträge gegen Richter bearbeitet werden.

Lg. Rolandi
 
Stimmt, aber in der Personalakte des Richters findet sich befindet sich dieser dann und wie sagte mir vor einiger Zeit ein
Zivilrichter, es könnte demjenigen mal weh tun.

So wie es einem LSG Richter (München) und vom selben Senat eine Richterin sehr weh getan hat, auch wenn ich offensichtlich
nichts davon gehabt habe.

Das gleiche gilt auch bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter/innen.

Man kann auch eine Kombination Befangenheitsantrag mit Dienstaufsichtsbeschwerde machen.
 
Hallo Rolandi,

wie würdest du denn den Befangenheitsantrag gegen den Richter begründen?

"Ich habe im Internet gelesen, dass der Gutachter schlechte Gutachten für die Kläger schreibt und ich glaube der Gutachter hat schon mal für die BG gearbeitet."

Eine erfolgversprechende Begründung wäre meiner Meinung nach:

"Ich habe drei Zeugen, die von dem Gutachter dieses Jahr von der BG durch den Gutachter als Beratungsarzt begutachtet wurden."

Hallo Sonnenschein56,

die BG hat doch bereits Gutachten eingeholt, wo du den Gutachter bestimmen konntest, wie sind die Gutachten denn ausgefallen.

Ich kenne mich mit Sozialrecht nicht aus, aber du doch später Gelegenheit eine eigenen Gutachter zu bestimmen.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

das SG hat das Recht einen GA zu bestimmen. Diesen musst Du dann nehmen, außer Du kannst eine Befangenheit vorweisen.

In dem Fall ist es, dass dieser GA z. B. in Abhängigkeit zu Deinem SG als Auftragnehmer steht. Sprich er sein Geld durch die GA-Aufträge durch
dieses SG erhält.

Hier ist für Dich zu prüfen, wie sich der GA Auftrag verhält inkl. Fragestellungen des SG´s an den GA`!

Sind die Fragen schlüssig?
Beziehen sich die Fragen auf Deine Erkrankung ?
Beziehen sich die Fragen auf die Erkrankungsursache usw.?

Ich finde es auch sehr spannend, dass der GA eine Email-Adresse via gmx hat und sich Gutachterinstitut nennt.

Auch wenn ich das Antwortschreiben von Dr. Mohing so sehe, dann wirkt es auch mich so, als wenn Papa der lieben Mama ein Scheiben dikiert hat und diese es auf der guten alten Kugelkopfschreibmaschine von über 25 Jahren geschrieben hat.

Up to date???

Ist der GA auch Experte für Deine Erkrankung???? Wenn nein, auch wieder ein Ablehnungsgrund weil falsches Fachgebiet!!!

Und komplett der Wiederspruch er ist GA nur für Gerichte.

1. Dies stimmt lt. Homepage nicht! -> Unrichtiges Zeugniss!!!!

2. Abhängigkeit eines einzelnen Auftraggebers! -> Befangenheit

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

was konkret kann man dem Gutachter vorwerfen was zur Befangenheit führen würde, dass er mit einer Kugelkopfschreibmaschine schreibt oder seine Email-Adresse auf GMX endet wohl kaum. Ob er in Abhängigkeit eines einzelnen Auftraggebers der BG steht ist durch nichts belegt.

Richtig ist, dass auf seiner Internetseite etwas anders steht als in seinem Brief, dass er nur noch für Gerichte arbeitet. Ob die Internetseite noch aktuell ist, ist nicht bekannt.

Eventuell sollte man einen darauf spezialisierten Privatdetektiv beauftragen um Beweise zu haben.

Ob jetzt noch ein neutrales Gutachten erstellt wird, nachdem der Name öffentlich schlecht gemacht wird, kann ich nicht beantworten.

Im späteren verlauf des Verfahrens kann Sonnenschein56 doch noch ein Gutachten nach § 109 SGG einholen lassen, oder liege ich da falsch.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

meine Meinung:

ich an deiner Stelle würde ich den Termin zumindest erstmal verschieben, da dein Verdacht auf Befangenheit noch nicht mit dem Schreiben des Gutachters vom ..... für dich ausgeräumt ist.

Ich würde darauf bestehen, dass der Gutachter die Fragen, welche ich Dir schon (siehe mein Beitrag zuvor) genannt habe, schriftlich beantwortet.

Was hälst du davon?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

meine persönliche Meinung:

Wenn jemand als Beratungsarzt bei der BG angestellt ist, wird er als Zubrot auch noch Gutachten schreiben müssen, nur eben nicht in einem Verfahren wo die Beklagte die BG ist.

Der Gutachter schreibt nach eigenen Angaben zufolge mehrere 100 Gutachten im Jahr, wird also mehrere 100.000 € damit verdienen. Was verdient denn ein Beratungsarzt damit er in Abhängigkeit eines einzelnen Auftraggeber, der BG steht, 1.000.000 € im Jahr.

Der Gutachter gibt zwar an, nur noch für Gerichte zu arbeiten, aber selbst wenn nicht, würde es nicht automatisch zur Befangenheit führen. Er könnte auch noch für Versicherungen, Krankenkassen oder auch der BG Gutachten schreiben.

Ich würde wie folgt vorgehen:

Meinen RA fragen welche orthopädischen Gutachter das Gericht noch regelmäßig beauftragt. Dann würde ich einen Gutachter davon beauftragen mir ein Privatgutachten zu schreiben. Dieses Gutachten würde ich oben auf die ärztlichen Unterlagen legen, die der gerichtlich bestellte Gutachter voraussichtlich bei Sonnenschein56 angefordert hat.

Sollte der gerichtlich bestellte Gutachte dennoch ein negatives Gutachten schreiben, hat Sonnenschein56 die Möglichkeit den Privatgutachter als Beratungsarzt mit zu der mündliche Befragung des gerichtlich bestellten Gutachters zu nehmen oder zumindest das Schlechtgutachten durch seinen Privatgutachter schriftlich weiterlegen zu lassen.

Ich bin so ähnlich vorgegangen und meine Erfolgsquote ist in meinen Verfahren 100%.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

wenn man diese HP liest;

1596225792046.png

Dann ist er für mich ein Ruheständler und sollte seinen Ruhestand auch genießen mit seiner Frau, den Kindern und Enkeln!

Warum ist er dann noch als Gerichtsgutachter tätig? Altersarmut als Arzt o_O Wohl sicher nAuicht!!!

Und oh weh!


Auch über eine "

Fachgesellschaft Interdisziplinäre Medizinische Begutachtung e.V." müssen im Renten/ Ruhestand noch Gelder eingeholt werden????

Ich bedauere die Altersarmut der Ärzte!!!

Sieht man sich die Kooperationen an, dann erkennt man schon das System!!!

Also Befangenheit weiter aufrecht erhalten!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sonnenschein,

ist Dr. Mohing Facharzt für Dein Krankheitsbild??

und prüfe mal nach:


" Die Einzelheiten sind in der ärztlichen Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer geregelt. "

Trifft dies auf Dich und Dein Bundesland zu?

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wäre wohl ein Neurochirurg der korrekte Gutachter für Dich!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Sonnenschein,

ich betone und schreibe immer wieder in der Sozialgerichtsbarkeit bitte keine Einschränkungen nach Bundesland vorzunehmen!!

Hallo Kasandra,

ich habe bereits in der von Dir angegebenen Adresse www.sozialgerichtsbarkeit.de die Entscheidungen des LSG München in Sachen BG und speziell Berufskrankheiten durchgesehen. Ich konnte nicht ein Urteil finden welches für den Versicherten ausgefallen ist

Warum grenzt Du ein?

Viele Grüße

Kasandra
 
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