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LSG München Urteile nur zu Gunsten der BG?

Hallo,

es gibt dort natürlich auch Mittel und Wege. Als ich nach meinem Unfall viel Zeit und Muße mit der Genesung hatte, habe ich die Zeit genutzt und mir am größten Sozialgericht Deutschlands hier in Berlin die entsprechenden Kammern und ihre Verhandlungstage herausgesucht und habe mich als Öffentlichkeit reingesetzt. Man lernt sehr viel dabei..... Kann ich auch jedem empfehlen, bevor er zu seiner Verhandlung geht.
Dort lernt man auch die unterschiedlichen Herangehensweisen der zuständigen Richter kennen und einzuschätzen.
Weiterhin gibt es sehr wohl öffentliche Statistiken zu den Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit.
Wer dies für Bayern haben will, der sollte diese Seite hier benutzen.
Diese Statistiken lassen mit ein wenig Übung sehr konkrete Rückschlüsse zu.

In 2017 sind bei 3938 Endurteilen 255 mal Berufung zugelassen worden und in 3 Fällen Revision.
In 2017 gab es in Bayern 2912 erledigte Klageverfahren im Bereich der Unfallversicherung und dies bei etwas gleichbleibender Zahl offener Verfahren.
Allerdings gab es in dem Jahr 399 Berufungsverfahren im Bereich Unfallversicherung und 7 Beschwerden gegen Entscheidungen der Sozialgerichte

Wer also möchte, kann gerne mal etwas intensiver schauen.
hier der Link zur Statistik


Gruß von der Seenixe
 
danke @seenixe - es greift nochmals auf, was ich unter

beitrag #15 zu LSG München Urteile nur zu Gunsten der BG?

schon beschrieb.

auch zu möglichen auswertungen hatte ich angeboten. dazu braucht es etwas an kenntnissen und möglichkeiten entsprechender tools und ein mathematiker u/o statistiker wäre auch hilfreich. zudem muss man ganz allgemein zahlen interpretieren und aufarbeiten können. ein gewisses zeitkonktingent wird selbstredend auch vorausgesetzt. wer sich also angesprochen fühlt ...


gruss

Sekundant
 
Hallo Seenixe,

ein super Beitrag. Diese Informationen muss man sich mindestens zweimal durchlesen.
DANKE!

Grüße
Sonnenschein56
 
Hallo Seenixe,

Danke auch von mir für den Beitrag.

Nach Einlesen in die Statistik stelle ich im Bereich Unfallversicherung fest:
LSG 2017 - Zurückweisung von Klagen ca. 80 %
SG A 2017 - Urteile gegen den Versicherten ca. 80 %

Sozialgerichtliche Gerechtigkeit sehe ich bei 50 % + - 10 % und nicht bei ca. 80 %

Interessant wäre jetzt die Statistik 2018 - vermutlich mit ähnlichen Zahlen.

Leider fehlt in dr Statistik welche med. Sachverständigen die Gerichte beauftragt hatten.
 
Hallo,
so ganz genau wird es sich nicht darstellen lassen, im Bezug Unfallversicherung ob es sich um Arbeitsunfälle oder um BK handelt.
Ich denke mal BK sehr sehr wenig, an einigen LSG denke ich geht es gegen null in Sachen Anerkennung einer BK.
Ja das mit den Sachverständigen wäre natürlich sehr interessant, aber soviel wird sicher nicht verraten.

Grüße

Sonnenschein 56
 
Hallo,

ich habe mich inzwischen bezügl. der Wiederaufnahmeklage erkundigt. Die Wiederaufnahme ist grundsätzlich möglich, jedoch müsste es neue Tatsachen geben. Da die Fehler im Gutachten bereits dem Herrn Richter Randak vorgetragen wurden, wären das auch wenn neue Fehler im Gutachten des Herrn Slavic von der DEKRA gefunden werden nicht neu. Der Richter hat die Fehlerangabe zwar zur Kenntnis genommen, kann aber frei entscheiden, wie es so schön heißt, oder wie der Richter lustig ist. Die Urteile prüft niemand, das ist zwar seltsam aber es ist so.
Der Herr Richter Randak hat das Gutachten zur Urteilsfindung genommen mir dem gravierenden Fehler dass die Berechnung nur bis Mitte 2011 ging,
obwohl sein Gutachtenauftrag lautet - während des gesamten Arbeitslebens. Wenn man auch die Berechnungen als Richter nicht versteht, der
Fehler ist klar zu erkennen.

Es bleibt die Möglichkeit ein neues Gutachten in Auftrag zu geben, und neu Antrag auf Prüfung der BK bei der BG zu stellen.
Ich hatte auch schon an eine Klage gegen den Sachverständigen Slavic gedacht. Eventuell müsste er sein Gutachten abändern. Dagegen hat er sich bisher immer gewehrt. Welches Gericht hierfür zuständig ist, weiß ich jetzt noch nicht, da muss ich mich erst wieder schlau machen.
Oder weiß von Euch jemand welches Gericht zuständig ist?

Einen schönen Sonntag noch

Sonnenschein56
 
hallo sonnenschein,

also wenn dann das Zivilgericht - Meiner Meinung nach kann in Frage kommen: ggf. Schadenersatz wegen Ausstelung
eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (Gutachten)

Es kann sein, dass die BG deinen neuen Antrag ablehnen wird und sich auf das Urteil beruft

Lg. Rolandi
 
Hallo Sonnenschein,

der Richter Randak ist auch bei meinen Bafangenheitsanträgen zusammen mit dem korrupten Richter Dr. Kainz, aktiv gewesen.
Man hat gegen die mafiösen Strukturen beim LSG München fast keine Möglichkeit, etwas zu bewirken.
 
Hallo oerni,

ja die derzeitigen Richter werden sicher für ihre Taten noch bestraft, sei es in diesem Leben oder im nächsten. Seiner gerechten Strafe entkommt niemand.

Was meinen Fall betrifft werde ich natürlich nichts unversucht lassen. Leider hatte ich noch keine Zeit mich an die Frau ..... von der Presse zu wenden.
Vorab muss ich natürlich alle Beweise , einschl. eines neuen Gutachten arbeitstechnische Voraussetzungen fertig haben.

Wir kennen die Verhältnisse der Richter und der BG München nicht. Irgendetwas stinkt da gewaltig.

Grüße

Sonnenschein56
 
Meine Klagen vor dem LSG München 3`der Senat dürften mit den beiden Gerichtsgutachten - die wie nicht anders zu erwarten waren - nicht das Ergebnis gebracht haben, welches nach meinem dafürhalten richtig gewesen wären, zur Beendigung kommen.
Aber da ich ja nur bis zum 10.01.2020 Zeit habe, eine Stellungnahme abzugeben, werde ich mal Verlängerung beantragen.
Der "Gutachter Dr. Kipping" verwendete nämlich Literatur die teilweise bereits über 30 Jahre alt sind.
Die GA waren zum Zeitpunkt der Untersuchung bereits fertig, er brauchte vermutlich nur noch ein paar Daten
So z.b.
Orthopädie in Praxis und Klinik 2.Auflage Band VII spezielle Orthopädie aus 1987
Orthopädie, die Störungen des Bewegungsapparates in Klinik und Praxis 1. Auflage 1985, 1988
Radiologische Diagnose von Schinz 7. Auflage aus 1989

Die neuerste Literatur
Arbeitsunfall und Berufserkrankung Auflage 9, aus 2017

Alles sicherlich nicht unbedingt in Bibliotheken kurzfristig ausleihbar.
 
hallo oerni,

sucht man diese literatur scheint es jeweils wesentlich neuere ausgaben zu geben, was daraauf hindeutet, dass die veraltet sind. dass offenbar die richter des lsg ihre eigene logik entwickelt haben, ist ja offensichtlich. aber veraltete literatur auszuleihen scheint überflüssiag. besser wäre ein abgleich der daraug (veralteete literarut) basierenden ergebnisse mit neueren zu widerlegen, zumiondest im ansatz in frage zu stellenm.

grundsatz: der SV hat sich der zum zeitpunkt neuesten literautur zu bedienen.


gruss

Sekundent
 
Hallo Sekundant,

Danke für Deine Antwort.
Du darfst absolut sicher sein, dass ich den Gutachter mit seiner Literatur in der Luft zerreiße.
Er ist Arzt und operiert sicherlich nicht mit Methoden wie vor 30 Jahren, sondern mit Neuersten.

Aber er war Gehorsam dem LSG und der Beklagten gegenüber!
Wer die ganze Geschichte um diese Klage beobachtet hat, braucht sich auch über meine Aussage in der Zeile vorher nicht zu wundern.
Nach wie vor ist Dr. Willibald Mainz (Befangen?), C. Hofmeister (Aufsatz zum Schutz des gerichtlichen SV) im Senat vertreten.
Von daher konnte kein anderes Ergebnis kommen. (Wäre auch unter Dr. U. Glatzmaier so verlaufen)

Es zeigt erneut auf, dass es Vorgaben von Gerichten an Gutachter gibt (Prof. Gresser) und SG Gerichte keinesfalls objektiv,
neutral und Fair mit Verunfallten und Berufskranken oder sonstiger Behinderten umgehen.
Geld und Macht dominiert das Geschehen.
 
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