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LSG München Urteile nur zu Gunsten der BG?

hallo oerni,

das LSG München hat doch die Zweigstelle LSG Schweinfurt noch oder liege ich da falsch?

Falls ja, dann hättest du ggf. wählen können und ggf. wäre es dort anders oder genauso?

Lg. Rolandi
 
Hallo oerni,

ich kann dem nur zustimmen. In dem neuen Gesetzentwurf für Berufskrankheiten sollte eines nicht fehlen, die Richter am LSG sollten nicht mehr befugt sein in Sachen BK die Revision nicht zuzulassen. Die Nichtzulassung zur Revision schützt nur die Richter vor der Überprüfung der Urteile.
Das Bundessozialgericht sollte sich mehr für die Versicherten einsetzten und den Gesetzgeber auf die Misstände aufmerksam machen.

Wie kann ein Richter am LSG München Gutachten für arbeitstechnische Voraussetzungen für schlüssig finden wo es ersichtlich ist dass alles
falsch ist. Die Tätigkeiten nur bis Mitte 2011 berechnet wurden und nicht bis während des gesamten Arbeitslebens. Zeiten für Tätigkeiten
von der ein Sachverständiger der nur Berechnungen anstellt keine Ahnung hat die Stunden für Kniebelastung schätzt. Der Sachverständige
2015 noch bei der BG die Berechnungen gemacht hat und nun "unabhängige" Gutachten erstellt ( natürlich BG freundlich)

Der Richter selbst maßt sich zudem auch noch an zu wissen in welchem Umfang ich die Tätigkeiten ausgeführt habe. Sogar der Richter weiß nun schon besser wie ich die letzten 40 Jahre gearbeitet habe.

Das alles geschieht tatsächlich, und sollte durch die Presse mehr öffentlich gemacht werden.

Grüße
Sonnenschein56
 
hallo sonnenschein56,

alle Urteile - auch dein Urteil ist ergangen im Namen des Volkes.

also ich würde deinen Urteil nicht zustimmen und keiner hört mich und ich bin auch ein Teil des Volkes.

Kann man das Urteil nicht anfechten,
wenn das Volk - zudem ich auch zähle - deinem gefällten Urteil nicht zustimmt?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sonnenschein,

Richter/innen könnte man "Götter" mit Robe bezeichnen.

Kennst Du Johannes Ludwig - www.anstageslicht.de- der sucht entsprechende Berichte ggf. werden diese veröffentlicht.
Bei der Süddeutschen Zeitung könntest Du Christina Bernd anschreiben.

Eines ist sicher, lange geht das mit den verkorksten Erscheinungen nicht weiter.
 
Hallo Rolandi,

Nein man hat kein Wahlrecht beim LSG, hier entscheidet der Wohnort.
Ich wohne nur xx KM von München entfernt, mit Zug und U-Bahn so in 40 Min beim LSG.

Übrigens RiLSG Dr. Willibald Kainz (3`der Senat) war und ist zu keiner Zeit Befangen (gewesen).
Der Eindruck des Klägers war dahin gehend verkehrt.
Trotzdem bezeichne ich den RiLSG als korrupt, arrogant und Rücksichtslos agierenden Richter, der sich der gesetzlichen Aufgabe nicht verpflichtet sieht.
 
Hallo Oerni
du bist ja wahrscheinlich nicht der einzige Bayer der verarscht wurde -
was haben den die anderen veranstaltet -
was machen den die rechtsverdreher - Rechtsanwaltskammer -
traut sich dort niemand etwas ??
Und die Zeitungen ??

Tschau

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

meine Rechtsanwältin ist vor 2 Jahren, nach meiner Aufforderung auch den Senat als Befangen zu erklären, ausgestiegen!
Richter greift man nicht an (damit ist für mich bewiesen, dass so manchen RA/in mit den Richtern kungeln).

Die SZ / BR-Quer und Kontrovers / Spiegel und noch 2 weitere öffentliche Medien trauten sich bisher nicht das "extrem heiße Thema"
anzupacken.
Nachdem in meiner Sache der Staatsanwalt Heidenreich (U.Hoenes / Zäpsche), der Münchner Generalanwalt, das Ministerium
Justiz und Soziales, sowie der bayrische Landtag eingeschaltet waren, wollten keiner so recht anfangen.

Ich bin ein Bürger der Recht und Gesetz respektiert, aber "verarschen" von den Herrschaften lasse ich mich nicht.

Doch es trauen sich Bürger, es brodelt ganz gewaltig, aber der Siedepunkt ist noch nicht erreicht.

In BW dürfte es nicht anders zugehen, als hier in Bayern oder in Bremen - das Volk in dessen Namen geurteilt wird, wird verarscht!
 
hallo seenixe,

hinsichtlich deiner Antwort Nr. 23 auf meine Meinung Nr. 19, habe ich das gefunden:

Eine Wiederaufnahmeklage i.S. von § 179 SGG i.V.m. §§ 579, 580 Zivilprozessordnung ist zulässig

Demnach müsste die Wiederaufnahmeklage im Sozialrecht zulässig sein, oder was meinst du?


hallo Sonnenschein,

prüfe es und evtl. kann es dir helfen - berichte ob es geht - bzw. wie du das Verfahren wieder in Gang setzt.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,
dass die Sozialgerichte immer für die BGs entscheiden, hatte ich auch bisher angenommen.
Das muss ich jetzt revidieren. Ich bekam heute beim LSG Stuttgart nach 13 Jahren Kampf Recht.
Die Bk 2112 wurde heute an beiden Knien anerkannt.
Ich werde dies im Forum unter Berufskrankheiten noch genauer vortragen.
LG Bettele
 
Hallo Bettele,

Glückwunsch!!!!!!

Kann die BG in Revision gehen oder ist das Verfahren nun endgültig beendet?

Liebe Grüße, mach dir einen schönen Abend.
 
Hallo Bettele,

schön das zu hören dass andere LSG auch einmal gegen die BG entscheiden. Da ich auch für die Anerkennung der BK 2112 kämpfe bin ich schon sehr gespannt wie Du es geschafft hast. Schade dass am LSG München das nicht möglich ist, dort macht die BG die Rechtsprechung. Warum die Richter dort die Begründung Klageabweisung und andere Schreiben der BG nicht richtigstellen kann man nicht verstehen. Es sind nur Unwahrheiten und die Richter sehen darüber hinweg und bestrafen die Versicherten mit Ablehnung. Beweise hierfür habe ich hinreichend.
Ich kann nur jeden Versicherten empfehlen immer und immer wieder Beschwerde beim Bundesversicherungsamt vorzubringen, natürlich mit Schreiben der BG oder AOK die das beweisen. Das Bundesversicherungsamt ist für alle gesetzlichen Versicherungen zuständig und muss prüfen. Auch direkt die Namen der Sachbearbeiter nennen, auch wenn Sie auf den Schreiben stehen. Meiner Meinung nach sollten jede Woche dutzende Beschwerden eingehen. Je mehr es sind um so besser, damit dort endlich wirklich Taten folgen.
Mein Anwalt ist noch mit der umfangreichen Gerichtsakte beschäftigt, so dass ich jetzt noch nicht sagen kann wie wir weiter vorgehen nach dem Urteil des LSG München.

Grüße
Sonnenschein56
 
Hallo @All,

auch wenn es so sein mag - Eure Diskussion dreht sich im Nebel.

Es gibt doch keine Fakten.

Die SG´s / LSG´s veröffentlichen doch keine Statistiken:

Anzahl klagen gegen z. B.

-Wegeunfall
-Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Versorgungsamt
- Arbeitsamt
- Rentenversicherung
- etc.

halt alles was auf sich auf das SGB bezieht mit Hinweis auf Anzahl der Klagen und Entscheidungen zu Gunsten von.

Natürlich ist eine solche Statistik seitens der Justiz und Gesetzgebung nicht gewollt.

Also wie wollt Ihr Fakten bekommen?

In dem Punkt sind wir mal wieder die Looser des KONTROLLIERTEN Systems!

Viele Grüße

Kasandra
 
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