hallo an alle
ich habe eine frage und zwar besteht die möglichkeit jetzt am landessozialgerricht.den gutachter der was in der erstinstrazliche mich begutachtet hat,dass er eingeladen wird zu gerricht.
denn am sozialgerricht würde ein gutachten in auftrag gegeben er kam zu einer mde von 60,der richter ist ihm nicht gefolgt.
die urteils begrundung ist ein reiner witz,vom richter.es ist zum beißpiel der satz gefallen dass nicht ersichtlich ist dass es eine katastofele ausmaß handeln würde oder lebensbedrohlicher ereignis gehandeln haben können,dies ist nicht ersichtlich.ich frage mich was ist dass für eine begründung.und auch sagt für ihn also für ihn reicht auch die kausalitet nicht aus.
was hat der richter sich dabei gedacht dass er mich dann vorher zu einem gutachter bring,wenn er schon davor der meinung war.ich gehe davon aus, dass er gedacht hatte dass,dass gutachten was er in auftrag gegeben hat für mich negativ ausfallen tut.
dies ist aber nicht passiert sondern ganz im gegenteil mde 60,und denoch sagt er nööö ich sehen es anders.
darf eigentlich ein richter sowas machen wegen dem pe......... muss ich jetzt,oder besser gesagt bin schon am landesoziagerricht.dass wird bestimmt auch ewig jetzt wieder dauern.
lg micca
ich habe eine frage und zwar besteht die möglichkeit jetzt am landessozialgerricht.den gutachter der was in der erstinstrazliche mich begutachtet hat,dass er eingeladen wird zu gerricht.
denn am sozialgerricht würde ein gutachten in auftrag gegeben er kam zu einer mde von 60,der richter ist ihm nicht gefolgt.
die urteils begrundung ist ein reiner witz,vom richter.es ist zum beißpiel der satz gefallen dass nicht ersichtlich ist dass es eine katastofele ausmaß handeln würde oder lebensbedrohlicher ereignis gehandeln haben können,dies ist nicht ersichtlich.ich frage mich was ist dass für eine begründung.und auch sagt für ihn also für ihn reicht auch die kausalitet nicht aus.
was hat der richter sich dabei gedacht dass er mich dann vorher zu einem gutachter bring,wenn er schon davor der meinung war.ich gehe davon aus, dass er gedacht hatte dass,dass gutachten was er in auftrag gegeben hat für mich negativ ausfallen tut.
dies ist aber nicht passiert sondern ganz im gegenteil mde 60,und denoch sagt er nööö ich sehen es anders.
darf eigentlich ein richter sowas machen wegen dem pe......... muss ich jetzt,oder besser gesagt bin schon am landesoziagerricht.dass wird bestimmt auch ewig jetzt wieder dauern.
lg micca