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LSG - Landessozialgericht

micca

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
30 Sep. 2009
Beiträge
311
hallo an alle


ich habe eine frage und zwar besteht die möglichkeit jetzt am landessozialgerricht.den gutachter der was in der erstinstrazliche mich begutachtet hat,dass er eingeladen wird zu gerricht.

denn am sozialgerricht würde ein gutachten in auftrag gegeben er kam zu einer mde von 60,der richter ist ihm nicht gefolgt.

die urteils begrundung ist ein reiner witz,vom richter.es ist zum beißpiel der satz gefallen dass nicht ersichtlich ist dass es eine katastofele ausmaß handeln würde oder lebensbedrohlicher ereignis gehandeln haben können,dies ist nicht ersichtlich.ich frage mich was ist dass für eine begründung.und auch sagt für ihn also für ihn reicht auch die kausalitet nicht aus.

was hat der richter sich dabei gedacht dass er mich dann vorher zu einem gutachter bring,wenn er schon davor der meinung war.ich gehe davon aus, dass er gedacht hatte dass,dass gutachten was er in auftrag gegeben hat für mich negativ ausfallen tut.

dies ist aber nicht passiert sondern ganz im gegenteil mde 60,und denoch sagt er nööö ich sehen es anders.


darf eigentlich ein richter sowas machen wegen dem pe......... muss ich jetzt,oder besser gesagt bin schon am landesoziagerricht.dass wird bestimmt auch ewig jetzt wieder dauern.


lg micca
 
Hallo micca,
darf ich Deinen Beitrag etwas in die Reihe bringen.
Du hast ein Gutachten von einem vom Sozialgericht beauftragtem Gutachter, der Dir 60 % MDE bescheinigt.
Dieses Gutachten ist sicher von den "beratenden Ärzten" der BG, der Beklagten, auseinander genommen worden.
Hast Du die Einwände Deiner BG gegen das für Dich positive Gutachten?
Der Richter darf nämlich frei entscheiden, aber nicht bei medizinischen Gründen, da muss er sich an den Gutachter halten, es sei denn er hält die Einwände der "beratenden" Ärzte der BG für stichhaltiger.
4 Wochen hast Du Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben.
Paro
 
hi paro
sorryy dass ich erst jetzt schreibe hatte echt viel zu tun.
ich habe schon berrufung eingelegt,am landesozialgerricht.paro nach dem dass gutachten vorlag,hat dann die bg einer ihrer berratungsärtze losgeschickt und hat nochmals dann fragen gestellt an den gutachter.er musste kwasi nochmals stellung nehmen.nochmals bestätigte er die mde von 60 und begrundete es ausführlich.

der richter meinte einmal, hier ist nicht ersichtlich dass er in einer lebenbedrohlichen sitoation war oder dass es ein katasropfalen ausmas gehandelt haben könne.

der gutachter aber den er benannt hat sagt dass krasse gegenteil,oder dass der richter her geht und sagt dass es eher ein bagatellen unfall war,auch da sagt der gutachter.ich sitiere der unfall war so schwerwiegend für den kläger,dass es stark in sein persöhnlichkeitsgefüge eingegriefen hat.

oder der kausal zusammenhang dass der richter her geht und sagt nach vier jahren nach dem unfall lagen keine diagnosen vor bei dem kläger erst nach dem er statoniert worden ist.deswegen reicht im die kausalitet nicht aus.

der gutachter aber sagt was ganz anders den er benannt hat,ich sitiere wir sehen den unfall als sehr kausal wirksam an und so weiter.

wie kann ein richter so entscheiden natühlich haben wir berrufung eingelegt.

aber was passiert jetzt bloß am landesoszialgerricht.


lg micca
 
Hallo micca,
das LSG ist nochmals zur Amtsermittlung verpflichtet.
Wenn also alles mit rechten Dingen zugeht, wird das LSG wieder ein Gutachten in Auftrag geben. Also neues Spiel, neues Glück.
Ich wünsche Dir das es schnell und gut für Dich ausgeht.
MfG
Paro
 
hi paro

wie kann ich dass verstehen mit rechten dingen?

so wie ich dich jetzt richtig verstanden haben ist kwasi dass erste gutachten dass zu meinen gunsten gefallen ist und zwar mde 60 für die katzzz war.
die klage würde ja am sozialgerricht abgewiesen,was ich bis heute nicht verstehen kann.

es hört sich echt hart an,neuer versuch neues glück dass heisst wenns jetzt negativ ist bin ich am boden.

ich habe ein gutes gutachten gehabt dass wird jetzt weggeschoben,und schups wird eine neues gemacht wenn es so kommt.

man man man


lg micca
 
Hallo micca,

ich hab den Eindruck, Du machst Dich selber etwas kirre.

Paro hat Dir geschrieben - was ich Dir auch schon gesagt habe - dass das LSG nach Prüfung der Zulassung der eingelegten Berufung nochmals in eine eigene Beweiswürdigung einsteigen kann. Es kann, es muss nicht. Ist der Senat allerdings der Meinung, dass das vorher vom SG beauftragte Gutachten nochmals erläuterungsbedürftig ist, wird es nur noch diesen ehemals beauftragten Gutachter um mündliche Erläuterung seines abgelieferten Gutachten bitten.

Dennoch kann das LSG ein eigenes Gutachen nochmals beauftragen, wenn es dafür Bedarf sieht. Dies geschieht im Rahmen der Amtsermittlung und dient der Beweisfindung.

Überlass es jetzt doch mal deinem Rechtsanwalt, der nach meiner Einschätzung gute Anhaltspunkte und Argumente zur Begründung der Berufung dem LSG vorgelegt hat. Eine ständige Anfrage, was geschieht wenn, wenn ich das mir so auslege, führt Dich nicht weiter, denn das jetzt zuständige LSG ist eine eigene Gerichtsinstanz und ist an die Erstinstanz nicht gebunden. Ist das Gutachten aus der Erstinstanz derart stichhaltig, was es auch ist, so kann das LSG dieses Gutachten und die Einschätzung des damaligen Gutachters was die Höhe der MDE anbelangt, nicht übergehen. Also warte zunächst jetzt mal ab, was das LSG gedenkt anzuordnen. Alles andere, führt jetzt nach meiner Einschätzung zu gar nichts, nur dass Du Dir unnötig deine Nerven strapazierst.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

ich sehe das auch so ...lasse das LSG erst mal ermitteln.
Dieses Gericht entscheidet was es unternehmen wird.

Zur Not hast du ja auch noch am Ende ein Obergutachten nach § 109 SGG.

Also mach dich nicht wild. Bleibe ruhig sonnst hast du psychisch keine Chance noch eine Instanz über Jahre hinweg durchzuhalten.

Gruss
 
Hallo micca,
ich hatte beim Soz.-Gericht 2 negative Gutachten.
Dann beim LSG für mich positives Gutachten, von beratenden Ärzten zerpflückt.
Einen konnten wir beim Soz.-Ger. rausklagen.
Jetzt wieder neues (ober?) Gutachten, für mich positiv und nun warte ich!
Bei solchen Verfahren, brauchst Du einen verdammt langen Atem.
Ich habe bei dem ganzen Verfahren den Eindruck, dass die BG auf eine "biologische Lösung", sprich mein Ableben gehofft hat, man ist ja schliesslich nicht mehr der Jüngste!
Also Geduld und NIE aufgeben.
Paro
 
hi an alle


ja kibi hast schon recht mit dem was du sagen tust,naja ich versuche mich nicht verrückt zu machen.aber es ist schwer dass zu halten aber mit eure hilfe versuche ich es.

naja jetzt muss ich abwarten.


lg micca
 
hallo an alle

mitlerweile sind so die ersten schriftsätze an dass landessozialgerricht gegangen.
von der gegenseite,also die bg ist der schrift satz ebenfalss am gerricht gelandet,die sagen immer noch der kläger verfolgt immmer noch dass erste inztansliche urteil mit vollem unfang sie sagen immer noch wir beantragen die klage abzuweisen.

was die auch geschrieben haben ist,wir halten es für sinnvoll dass man den kläger erher im schwerbehinderten recht begutachten solte.hääääääääääää die versuchen es jetzt so zu biegen dass die psychischen probleme nicht vom unfall ist.

wie ihr ja wisst hat dass sozialgerricht ulm mich zu einem gutachter geschickt.der gutachter ist zu einer mde von 60 gekommen.er sagt ganz klar unfallfolgen.wie ihr ja wiest versucht die bg ein gutachten zu sehrflücken,was sie auch tat.lätzendlich ist der richter sein eigenes gutachten den er ist auftrag gab nicht gefolgt.auch die uteilsbegründung des richter dass nach dem urteil nach vier wochen kam ist einfach irgend wie na geklascht.er ist überhaupt nicht eingegangen dass gutachten auser acht gelassen.


letsändlich musste ich in berrufung gehen


ach ja wolte mal am rande nochmals an alle danke sagen die mich hier unterstützt haben,und hoffe weiter an eure unterstutzung

ja muss jetzt warten was dass gerricht jetzt machen wird,wie die jetzt vorgehen.

lg micca
 
mir ist grad voll aufgefallen dass ich voll die schreibfehler habe


sorryyy


lg micca
 
Hallo micca,

schön mal wieder in der Sache von dir zu hören.
Ist an dreistigkeit nicht zu überbieten was die BG da mit einem machen will und ich verstehe das deutsche Rechtssysthem auch langsam nicht mehr.
Die BG versucht immer mit allen Mitteln, die Unfallfolgen auf unfallunabhängig zu schieben.
Bei meinem Mann versuchen sie es im Moment auch aber lass dich dadurch nicht beeindrucken.
Ich werde dir auch weiterhin so gut ich kann mit Rat und Tat versuchen zur Seite zu stehen, ist doch Ehrensache;)
Lass von dir hören wenn es Neuigkeiten gibt, ich halte solange die Daumen.
Gruß von stina
 
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