oerni
Erfahrenes Mitglied
Neues zur Stellungnahme des med. Sachverständigen
Er stellt jetzt in der nachträglich beauftragten Stellungnahme fest, dass nicht alle Unterlagen CD/DVD usw. in der Verwaltung- und Gerichtsakte vorhanden sind. Beim GA selbst war noch alles in Ordnung.
Da kam mir sofort das § 109 SGG in den Sinn, dort beschrieb der Gutachter die Akte ist unvollkommen und gleicht einer losen Blattsammlung.
Es ist also schon dokumentiert das nicht alles in der Akte sich befindet.
Dann beschreibt er:
es gibt keine kausale Verbindung, selbst wenn eine "drop-arm-syndrom" bei einer partiellen Ruptur nicht zu finden ist.
Insofern kann der Unfall nicht in Verbindung gebracht werden.
- ist doch ein sehr interessanter Hinweis!
Noch besser ist diese Aussage:
Insbesondere greift der CT Befundbericht über die rein deskriptive Befundbeschreibung in unzulässiger Weise hinaus und stellt einen
Kausalzusammenhang mit einem Trauma her.
Danach beschreibt er zum Unfallzeitpunkt eine anlagebedingte Hulten`sche Minusvariante beider Handgelenke.
Nur seltsam, diese Erkrankung hatte bisher kein Arzt oder Vorgemachter niedergeschrieben.
Damit beschreibt er eine altersvorauseilende leichtgrasige Handgelenksarthrose.
Ich behaupte mal der medizinische Gutachter ist mit der Beklagten "BG ETEM" in Verbindung, zwar nicht als D-Arzt, aber
man kann ja auch anderweitig verbunden sein. Vermutlich liegt hier ein ähnlicher Verstoß wie schon bei Dr. U. Glatzmaier vor.
Aus Arbeitsunfall und Berufskrankheiten Stand 9 Auflage zitiert er ungern und wenn er beschreibtnetwas beschreibt fehlt
die Seitennummerierung der jeweiligen Akte (habe ich schon angemahnt)
Hallo Siegfried,
ja Dr. Löster hat doch in einem Interview zugegeben, dass er 300 GA im Jahr schreibt.
Sein GA Büro teilt er mit seiner Frau, angesiedelt ein Haus weiter vom Hotel 4 Jahreszeiten.
Monatliche Miete geschätzt 20.000 - 25.000.- €
Er stellt jetzt in der nachträglich beauftragten Stellungnahme fest, dass nicht alle Unterlagen CD/DVD usw. in der Verwaltung- und Gerichtsakte vorhanden sind. Beim GA selbst war noch alles in Ordnung.
Da kam mir sofort das § 109 SGG in den Sinn, dort beschrieb der Gutachter die Akte ist unvollkommen und gleicht einer losen Blattsammlung.
Es ist also schon dokumentiert das nicht alles in der Akte sich befindet.
Dann beschreibt er:
es gibt keine kausale Verbindung, selbst wenn eine "drop-arm-syndrom" bei einer partiellen Ruptur nicht zu finden ist.
Insofern kann der Unfall nicht in Verbindung gebracht werden.
- ist doch ein sehr interessanter Hinweis!
Noch besser ist diese Aussage:
Insbesondere greift der CT Befundbericht über die rein deskriptive Befundbeschreibung in unzulässiger Weise hinaus und stellt einen
Kausalzusammenhang mit einem Trauma her.
Danach beschreibt er zum Unfallzeitpunkt eine anlagebedingte Hulten`sche Minusvariante beider Handgelenke.
Nur seltsam, diese Erkrankung hatte bisher kein Arzt oder Vorgemachter niedergeschrieben.
Damit beschreibt er eine altersvorauseilende leichtgrasige Handgelenksarthrose.
Ich behaupte mal der medizinische Gutachter ist mit der Beklagten "BG ETEM" in Verbindung, zwar nicht als D-Arzt, aber
man kann ja auch anderweitig verbunden sein. Vermutlich liegt hier ein ähnlicher Verstoß wie schon bei Dr. U. Glatzmaier vor.
Aus Arbeitsunfall und Berufskrankheiten Stand 9 Auflage zitiert er ungern und wenn er beschreibtnetwas beschreibt fehlt
die Seitennummerierung der jeweiligen Akte (habe ich schon angemahnt)
Hallo Siegfried,
ja Dr. Löster hat doch in einem Interview zugegeben, dass er 300 GA im Jahr schreibt.
Sein GA Büro teilt er mit seiner Frau, angesiedelt ein Haus weiter vom Hotel 4 Jahreszeiten.
Monatliche Miete geschätzt 20.000 - 25.000.- €
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