• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

LSG - Gutachter Dr. Kipping

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallo @,

hat schon jemand einen vom LSG beauftragten Gutachter mit einem Befangenheitsantrag belastet?

Mein LSG Dr. Kipping (Gräfelfing bei München) behauptet er habe seit 3 Jahren nichts mehr mit BG usw am Hut.
Er ist zwar weiterhin Leiter der orthopädischen Abteilung der Wohlfahrtsklinik, aber eben nicht mit BG Dingen vertraut.

Daraufhin habe ich LSG angeschrieben, damit der Gutachter eine "eidesstattliche Erklärung" abgibt.
Bin mal gespannt, was jetzt passiert!

Ich berichte wieder.
 
Nach Auskunft des DGUV Südost an das LSG ist der Gutachter seit 2 Jahren kein D-Arzt mehr.
Sagt aber nichts aus, denn der GA kann auch andere Kontakte zur Beklagten haben.

Eidesstattliche Erklärung will er bisher nicht abgeben - wenn er nichts zu befürchten hätte, könnte er es doch tun - ODER?

Das LSG hat ihm jetzt um ergänzende Stellungnahme zu meinen beiden Unfällen beauftragt und ihm gleichzeitig Urteile bzw
Hinweise auf Schönberger/Mehrtens/Valentin mit Seite) zur Hand gegeben.
LSG BW L 6 U 4801/12 + L 6 U 4073/08 / BSG B 2 U 8/06 R Rn.20

Ist dieser Vorgang des LSG München 3`ter Senat als "normal" zu betrachten?
 
Hallo Oerni,

frage doch mal anders hier im Forum.

Mache einen Aufruf, wer in den letzten 3 Jahren durch den Arzt wegen BGlichen Angelegenheiten zur MdE oder was Du benötigst
begutachtet wurde.

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo oerni,

Urteile bzw
Hinweise auf Schönberger/Mehrtens/Valentin mit Seite) zur Hand gegeben.

diese "hinweise" und urteilsverweise an den SV würde ich sehr wohl als tendenziellen hinweis verstehen. die urteile findest du im www und kannst sie auf ihre gemeinsamkeiten bzw unterschiede und der möglichen tendenz hin vergleichen. nichts anderes dürften sie bezwecken.
wenn du dann noch die Hinweise auf Schönberger/Mehrtens/Valentin beschreiben könntest?


gruss

Sekundant
 
Hallo Kasandra,

der Gutachter wird seit dem Absprung von Dr. med Uwe Glatzmaier, sehr gerne vom LSG München eingesetzt.
Dr. Glatzmaier hat aufgrund überdurchnittlicher Aufträge keine Zeit bis etwa Oktober 2020 GA zu erstellen.

Hallo Micha,

Du siehst das schon richtig, aber wenn ihn das LSG dazu auffordert müsste er es tun.

Hallo Sekundant,

ja ich kenne die Urteile und die Hinweise auf Schönberger/Mehrtens/Valentin, da die Seiten auch dem GA mitgeteilt wurden.
Mir war nur neu, dass Urteile den Gutachtern übermittelt werden.
Es geht um Arthrose an der Schulter und da sind die beiden Urteile sehr interessant zu lesen.
Zitat aus Urteil:
Bei der Beurteilung der Kausalität des Arbeitsunfalls für die Schmerzsymptomatik bei arthrotischen Veränderungen ist das Unfallereignis selbst, aber auch der prognostizierte Zeitpunkt des Auftretens von Beschwerden von Bedeutung.

In einem GA aus 2009 hat der Gutachter (PN) beschrieben:
Durch den Unfall sei die vorbestellende ACG Arthrose aktiviert worden.
Die Schulterarthrose sei seit Jahren unverändert fortbestehend und altersentsprechend.
Es sei daher nicht davon auszugehen, dass mit Wahrscheinlichkeit ohne jede äussere Einwirkung oder durch tägliche Belastung
etwa zum selben Zeitpunkt oder in naher Zukunft ähnliche Beschwerden aufgetreten wären.
Auch sei das Unfallereignis geeignet gewesen, die Aktivierung der Arthose auszulösen.
Der damalige GA hat sogar eine Teilruptur der Rotatorenmanschette durch den Unfallmachanismus für möglich gehalten.

Es wird natürlich alles bestritten, weil es nicht sein kann.

Die Schwierigkeiten sind die Abgrenzung zwischen anerkannter BK 2103 und Unfallmechanismus.
 
Hallo oerni,

also der Hinweis des Gerichtes auf die Urteile ist selbst für mich neu. Ich habe durchaus schon gesehen, dass durch das Gericht bestimmte Anknüpfungstatsachen bei der Begutachtung als gesichert anzunehmen sind, aber eine Berücksichtigung von Gerichtsurteilen ist tatsächlich etwas neues.

Die Frage ist allerdings, ob damit tatsächlich eine Richtung des Gutachtenergebnisses vorgegeben werden soll, dann wären die Richter wegen Befangenheit abzulehnen, oder ob es wie von mir vorher beschrieben, eine Anordnung ist, etwas als gegeben hinzunehmen. In dem Falle dürfte der Gutachter nicht selbst in der vorgegebenen Sache ermitteln, sondern müsste in seinem Gutachten von den gegebenen Sachen ausgehen und daraus die Schlussfolgerungen ziehen.

Falls Du die Urteile nicht findest, hättet ich schon eine Die (Du weißt bestimmt, wen ich meine), von wem Du sie bekommen könntest.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Grüß Dich Rekobär,

Danke für Deinen Beitrag, die Urteile sind schon auf meinem PC, sind problemlos im Internet zu finden.
Aber Deine Idee dort nachzufragen, ist gut.

Wenn ich die Urteile richtig interpretiere - man kann es ja so oder so sehen - sollte es ein Hinweis für den GA sein,
sein Gutachten durch die erneut angeforderte Stellungnahme (Gutachten selbst waren negativ für mich) zu überdenken.
Er hat die komplette Akten (Umzugskarton voll) erneut zugeschickt bekommen, den seine Gutachten wurden von mir
mit Stellungnahmen und Ausarbeitungen, dermaßen zerpflettert, dass die Berichterstatterin offensichtlich keine andere
Möglichkeit fand, sich tiefer in die Akten einzulesen und eben dem Sachverständigen erneut um seine Meinung zu den
Verletzungen / Unfallfolgen zu befragen.

Die jetzige Berichterstatterin vom 3´ten Senat scheint noch nicht Reif zu sein, für einen Befangenheitsantrag.
Der 3`te Senat in Vertretung von Dr. W. Kainz / C. Hoffmeister und T. Lilienfeld hat schon mehrere Befangenheitsanträge
überstanden und letztgenannte ehem. Berichterstatterin wurde nach dem 2`BFA innerhalb von 4 Wochen an das SG München
versetzt - sonst hätte sie das "besondere Verhältnis" zum med. Sachverständigen Dr. med U. Glatzmaier schildern müssen.
Der Anfangsverdacht gegen Dr. W. Kainz wegen Rechtsbeugung wurde durch den OSTAW als Hauptgruppenleiter K. Heidenreich
nicht bestätigt und auch der bayrische Generalstaatsanwalt negierte die Rechtsbeugung, trotz eidesstattlicher Erklärung eines
mit dem Fall (Befangenheit Dr. Glatzmaier) betrauten Ehrenrichter.

Von daher warte ich es mal ab, wie der med Sachverständige die Fragen (Ergänzungsgutachten) der neuen Berichterstatterin
beantwortet, er hat bis Mitte Mai dazu Zeit.

Herzliche Grüße nach Berlin
 
Abend Oerni,
dass mit den beauftragten Gutachtern ist so`ne Sache. Bei mir hat ein und derselbe Gutachter zwei verschiedene Gutachten geschrieben für das exakt gleiche Unfallereignis mit exakt gleichen Befund/ und OP-berichten.

I. für die private Versicherung: Dauerschaden - keine Verbesserung mehr möglich;
II: für die BG: MdE bei ca. 10%

Ok. Da fehlt mir wahrscheinlich die Intelligenz (nahe am Schwachsinn) um das verstehen zu können.

Schönen Abend noch user06
 
Heute kam der Beschluss des LSG - geschrieben am 6.04. - nach Aufforderung von mir!

War alles Klar vorher und nach dem neuen GA was er macht, wird es auch nicht besser sein.

Damit wurden bei mir vom Gericht beauftrag
Dr. Löster bekannt aus versichert und verloren
Dr. U. Glatzmaier. Befangen erklärt durch SG Regensburg
Dr. Kipping. - kein D-Arzt, aber in Kontakt mit der Beklagten (hat mir ein MA dieser zugesteckt!
von daher brauche ich die eidesstattliche Erklärung

Da muss man dann darüber stehen und so manches was der "Rechtsstaat" betreibt, über sich ergehen lassen.
Paulchen Panter:
Heute ist nicht alle Tage; ich komm wieder, keine Frage!
 
Hallo,

Dr. Löster:
""
Unabhängige-Medizinische- Begutachtungen
„Als medizinischer Gutachter bin ich weniger meinem Auftraggeber verpflichtet, als vielmehr der Wahrheit.""
Quelle:
Medizinische Begutachtungen München


Eha....so oder so harter Tobak :D

Er legt, die Messlatte sehr hocho_O es fragt sich nur......von was für einer Grundlage aus.

Kein Prof. unter den drei:rolleyes:

Neben den Gutachter - Problem liegt das Problem hier:
"Dieser ist nach der unfallmedizinischen Fachliteratur (vgl. Schönberger/Mehrtens/ Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, a.a.O., S. 413) und der übereinstimmenden Einschätzung der Sachverständigen als Verletzungsmechanismus ungeeignet"
Von der BG für die BG geschriebene Bla Bla. Oft aufgebaut, auf veralteten "Pseudo Studien" als Grundlage!

Weiteres w. g. hier:
Beeinflussung von Gutachtern bei Gericht
Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten - WELT
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben

Das L 6 U 4073/08 BW Urteil kenne ich zur Genüge:

""Insbesondere war nämlich das Unfallereignis selbst, also der Sturz des Klägers auf das linke Handgelenk, kein alltägliches Ereignis. Auch besteht angesichts des Umstandes, dass der Kläger seine manuelle Produktionstätigkeit als Bandarbeiter im Akkord trotz der Vorschädigung bis zu dem Unfallereignis beschwerdefrei ausgeübt hat, keinerlei Anhalt dafür, dass diese Schädigung eine Ausprägung hatte, auf Grund derer jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit zu der Beschwerdesymptomatik geführt hätte. Dies geht zu Lasten der insoweit beweisbelasteten Beklagten (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - veröffentl. in juris, m. w. N. zu Rechtsprechung des BSG). ""

L 6 U 4073/08 · LSG BWB · Urteil vom 21.07.2011 ·

Resümee:
Ein Gutachter „Eine Entscheidung kann nur dann auf Aussagen in einem Sachverständigengutachten gestützt
werden, wenn dieses + in sich widerspruchsfrei und schlüssig ist; es muss vollständig sein und alle
Gesichtspunkte, auf die es im speziellen Fall ankommt, hinreichend abdecken.


Die Überzeugungskraft eines Gutachtens steht und fällt nach den Worten Freudenbergs mit dessen Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit, und zwar in Bezug auf das Gutachten selbst, auf den Fall insgesamt, auf rechtliche Vorgaben und den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand. Dazu gehört, dass der Gutachter sowohl alle eigenen Befunde als auch weiteren Unterlagen und Befunde „vollständig verwertet“, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinandersetzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft.
Quelle:
Dr. Ulrich Freudenberg
https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/RheinischesAerzteblatt/Ausgaben/2012/2012.11.016.pdf

Starke Worte:
Vollständigkeit-Schlüssigkeit- Widerspruchsfreiheit- Unabhängigkeit
Übereinstimmung der Beurteilung mit wissenschaftlichem Erkenntnisstand "unfallmedizinischen Fachliteratur Schönberger" ?
hier liegt w. g. der Hasenfuß:oops::confused:


Grüße und gesunde Zeit
 
Hallo User06,

da kann man wieder sehen, dass auch dieser Gutachter ein Arm der BG ist. Und die Arme werden immer mehr, selbst die DEKRA macht hier mit.
Sieht man an den Gutachten des Herrn Slavic von der DEKRA welcher mit seinem Berufskrankheitenkonzept "unabhängige" Gutachten erstellt.
Der Herr war bis 2015 bei der BG in Chemnitz, und sitzt jetzt nicht weit entfernt im Büro der DEKRA in Chemnitz.

Die Richter am LSG , die BG alles nur Theater, alles nur Schauspieler.

schöne Grüße

Sonnenschein56
 
Top