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Lohnt sich Widerspruch

Thimonreiten

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 März 2008
Beiträge
441
Ort
NRW
Hallo!

Leide seit ca. einem 3/4 Jahr an einem Sudeck des rechten Armes. (Zustand nach mehreren OP`s im Ellenbogenbereich und an der Hand).
Bin seit 1 Jahr auch arbeitsunfähig. Habe auf Anraten meiner Ärztin einen
Antrag beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Habe 30 GdB bekommen
wegen seelischer Störung und funktionelle Beeinträchtigung der rechten
oberen Gliedmaße (steht so in der Begründung). Ich bin der Meinung das
das zu wenig ist und habe den Verdacht, das das VA nicht alles berücksichtigt hat. Hier meine aktuellen Diagnosen.

Kausalgie, trophische Hautveränderungen, Schultersteife,
Morbus Sudeck Stadium 2 mit erheblichen Bewegungseinschränkungen,
Schlafstörungen, Mittelgradige Depression, Anpassungsstörungen, Erkrankung des Ulnaris-Nerven im Ellenbogenbereich mit Bewegungsein-
schränkung des Ellenbogens( Streckung nur teilweise möglich) , Ringfinger und kleiner Finger taub, Taubheitsgefühl ulnarseitiges Handgelenk und Handrücken, Daumensattelgelenksartrose beiderseits,

Wie kommen die bloss auf 30 GdB ? Habe keinerlei Erfahrung und würde
mich freuen wenn mir jemand mit Rat und Tat zu Seite stehen würde!

Danke an alle Thimonreiten
 
Hallo Thimoreiten,
wäre sehr hilfreich, wenn Du erläutern könntest, warum Du einen Antrag auf GdB -Feststellung für wichtig erachtest?
War der Grund der Verletzung ein Arbeitsunfall?
Sollte wirklich ,,Morbus Sudeck" (der Grad spielt keine Rolle) als Diagnose festgestellt worden sein, so ist dies ungenügend.
Der Begriff ist nur allgemein und wird noch unterteilt - das ist wichtig!
Und tröste Dich, nicht nur Du hast keine Erfahrung -sondern die zuständigen Sachbearbeiter auch nicht (können Sie auch nicht)
Gruß .
 
Hallo Thimoreiten,

ich habe beim Versorgungsamt meinen ersten Antrag mit der Diagnose:
Zustand nach 2 OP rechtes Knie und 1 OP linkes Knie gestellt und erhielt
20 %. Mein Widerspruch brachte 30 % und dann habe ich vor dem Sozialgericht geklagt und bekam 50 % und das Merkzeichen "G". Damit
hatte ich steuerliche Vorteile und war zu 50 % von der Kfz.-Steuer befreit.

LG Saturna
 
Hallo Dani

Es war ein privater Unfall. Die Sache läuft im Moment über meine private
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. War da auch schon beim Gutachten.
Ich habe allerdings kein gutes Gefühl dabei. Die Begutachtung lief da schon
so komisch ab. Der Arzt sagte mir, er würde ja auf Seite der Patienten stehen aber die Versicherung würde sich schon zu drücken versuchen.
Die Meldung wegen des Versorgungsamtes erfolgte aus folgenden Gründen:
Krankenkasse und priv. BU-Versicherung, sowohl auch meine private
Tagegeldversicherung haben danach gefragt ob schon eine Meldung erfolgt
wäre und meine Schmerzärztin meinte es wäre auf jeden Fall sinnvoll eine
Meldung zu machen. Ich war auch beim medizinischen Dienst und der hat
mich auch über eine evetuelle Berentung beraten, da ich bis auf weiteres
auf keinen Fall mehr arbeiten kann. Bin Arzthelferin und viel im OP tätig. Da
ist eine kaputte Hand/Arm ganz schlecht.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimoreiten
alle Ratschläge von Deinen diversen Ansprechpartnern sind nicht unbedingt falsch, aber im Ansatz für Dich nur zum Nachteil.
Du must in größeren Dimensionen denken, da Du ja noch beruftstätig bist, nehme ich an, das Du noch eine Weile zu leben hast.

Mein unverbindlicher Vorschlag:
Stelle einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV.
Dann kommt der ganze Verwaltungsgigant ersteinmal in Gang.
Und wenn es dann soweit ist, helfe ich Dir weiter.
Gruß .
 
Hallo Dani

Vielen Dank für die INFO. Hoffe auch das ich noch eine Weile zu leben habe:D. War bisher noch nie krank und kenne mich mit den ganzen Anträgen und Ämtern noch nicht so gut aus.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Saturna

Wenn ich alles richtig verstehe hat das alles nur was mit steuerlichen
Erleichterungen oder sonstigen Vergünstigungen zu tun. Dachte so ein
Antrag würde auch von der Rentenversicherung berücksichtigt werden.

Danke für INFO Thimonreiten
 
Hallo Thimonreiten,


allein bei der Fragestellung stellen sich mir die Haare.

Ein Widerspruch lohnt sich aus meiner Sicht immer, denn dann müssen beide Seiten sich nochmals intensiv mit der Situation befassen.
 
Hallo Oerni

Fragestellung war vielleicht etwas unglücklich. Aber in diesem Forum
sind viele Experten und Betroffene die vielleicht eine ähnliche Sache haben
wie ich und deswegen schon Prozente bekommen haben. Ich habe deshalb
auch meine jetzigen Diagnosen und die, die mir das VA bewilligt hat ,mal
gegenübergestellt. Wenn 30 GdB angemessen, dann oK. Wenn mir mehr
zusteht dann muss ich Widerspruch einlegen und zwar innerhalb von
4 Wochen. Mein Problem ist nur, das ich nicht weiss was mir zusteht .Ich hatte halt nur das Gefühl das ich zu wenig bekommen habe. Hatte am 31.08. den Antrag gestellt und heute schon Bescheid bekommen.

Gruß Thimonreiten
 
Hallo Thimoreiten
alle Ratschläge von Deinen diversen Ansprechpartnern sind nicht unbedingt falsch, aber im Ansatz für Dich nur zum Nachteil.
Du must in größeren Dimensionen denken, da Du ja noch beruftstätig bist, nehme ich an, das Du noch eine Weile zu leben hast.

Mein unverbindlicher Vorschlag:
Stelle einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV.
Dann kommt der ganze Verwaltungsgigant ersteinmal in Gang.
Und wenn es dann soweit ist, helfe ich Dir weiter.
Gruß .
Hallo Dani !

Heute habe ich von meiner Krankenkasse einen Rehaantrag zugeschickt
bekommen mit dem Hinweis, das das Krankengeld am 28.11. eingestellt wird wenn ich diesen nicht stellen würde. Bin seit 04.10.07 krankgeschrieben. Dieser Antrag auf Reha wurde wohl vom medizinischen
Dienst eingeleitet. Wollte mir gerade deinen Ratschlag zu Herzen nehmen
und einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stellen, das wird ja jetzt wohl nicht mehr möglich sein. Muss ich jetzt erst die Rehamaßnahme
abwarten?

Für einen Rat bin ich sehr dankbar. Thimonreiten
 
Hallo Thimoreiten,
natürlich kannst Du die Rehamaßnahme durchführen.
Es gibt viele, die keine Rehamaßnahmen mehr bekommen.
Mit dem Antrag zur vollen Erwerbsminderungsrente hat das nicht zu tun.
Nein! - Du must nicht abwarten, Du kannst den Antrag stellen.

Gruß .
 
Hallo Thimoreiten,

nachdem ich mir Deine Berichte hier durchgelesen habe, muss ich feststel-
len, dass man Dich ganz schön vera......... hat.

Ein GdB ist weder für die EM-Rente noch für BUZ-Versicherung und auch
nicht für die Krankenkasse relevant. Es erhöht sich lediglich der Steuer-
freibetrag für Behinderte bzw. du kannst die Benutzung des ÖPNV mit Ge-
bührenmarke in Anspruch nehmen.

Der Hauptübeltäter ist deine Krankenkasse und deren Medizinischer Dienst.
Die wollen dich von der Liste der Krankengeldbezieher loswerden. Deshalb
hat man Dich aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen. Leider hast Du
jetzt kein Dispositonsrecht mehr. D. h. wenn Du diesen Antrag nicht stel-
len solltest, wird Dir ab 28.11.2008 kein Krankengeld mehr bezahlt und Du
mußt ALG beantragen, obwohl Du noch in einem ungekündigtem Arbeits-
verhältnis stehst.

Mit dem Reha-Antrag unterbrichst Du die Krankengeldzahlung der KK. Das
ist der tiefere Grund. Wird die Reha-Maßnahme von dem RV-Träger bewil-
ligt bekommst Du für diese Zeit vom RV-Träger Übergangsgeld. Damit ist
die KK wieder aus dem Schneider.

Du hast jetzt keine andere Wahl, Du mußt den Reha-Antrag stellen. Aber
ich gebe Dir einen Tipp. Entbinde den Reha-Arzt nicht von der Schweige-
pflicht. Damit kannst Du den Reha-Entlassungsbericht dahingehend beein-
flussen, dass er zunächst nur Dir ausgehändigt werden darf. Sollte in dem
Reha-Entlassungsbericht für Dich eine positive Prognose enthalten sein,
- etwa dahingehend voll über 6 Std. arbeitsfähig - kannst Du den Antrag
auf volle EM-Rente vergessen. Das gleiche gilt für Deine BUZ-Versicherung

Ist die Prognose ungünstiger - etwa arbeitsfähig nur von 3 bis 6 Std. -
oder sogar unter 3 Std. wird der Reha-Antrag automatisch von amtswegen
in einen Rentenantrag umgewandelt.

Deshalb, denke an meinen Tipp mit der Scheigepflichtsentbindung, damit
Du rechtzeitig gegensteuern kannst. Ist der Reha-Entlassungsbericht ein-
mal in den Akten des RV-Trägers bekommst Du ihn selten wieder heraus,
und andere Leistungsträger und sogar die BUZ-Versicherung kann davon
erfahren. Deshalb nie pauschal eine Schweigepflichtsentbindung unter-
schreiben.

Diese Masche mit der Beantragung eines GdB hat lediglich den Hintergrund,
dass Versicherungen und öffentliche Leistungsträgern sich davon erhoffen,
weitere Informationen zu erhalten die Ihnen noch nicht vorliegen.

Gruss
kbi1989
 
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