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Lohnt es sich zu Klagen?

tomaso

Nutzer
Registriert seit
1 März 2007
Beiträge
18
Hallo,
Mein Schwerbehindertenausweiss soll von 50 auf 40 herabgesetzt werden. Meine gesundheit hat sich nicht wesentlich gebessert auch wenn das Versorgungsamt davon ausgeht. Wie kann ich da gegen angehen? Bin in berufung gegangen. Das wurde abgelehnt mit der Begründung das mein Gesundheitszustand nun besser sein muss. Mich hat aber diesbezüglich niemand von den Herrschaften zu einer Untersuchung eingeladen. Ich sehe auf einem Auge nichts mehr und mir fällt es schwer mich bei der arbeit zu konzentrieren. Ich werde noch einmal versuchen beim sozialgericht zu klagen und einen Wiederspruch einzulegen. Hat jemand einen tip für mich. Ich hatte dem Versorgungsamt auch die Anschrift meiner PUV gegeben damit Gutachterunterlagen angefordert werdwen können. Da hat das Versorgungsamt Bielefeld scheinbar keine Lust zu! Echt der Hammer. Weiss manchmal nicht wie es Überhaupt noch weiter gehen soll. Mit 25 solche Schäden und dann soll man schnellstmöglich wieder arbeiten, aber wie es um mich steht interessiert scheinbar niemanden. meint ihr ich kann da noch was erreichen oder macht es keinen Sinn?
Danke im Voraus
 
Hallo Tomaso,

wenn es auch ärgerlich ist, so würde ich weiter kämpfen.

Da die PUV rein gar nichts mit der Eingliederung des Versorgungsamtes zu tun hat, haben die gar keine Veranlassung sich mit denen zu beschäftigen.

PUV orientiert sich an der Gliedertaxe, nicht zu verwechseln mit dem GdB bzw. MdE.

Ich würde Dir empfehlen die Angelegenheit mir dem Sozialverband ( früher Reichbund ) zu besprechen um dann ggf, weitere Schritte einzuläuten.

Achte aber schon jetzt auf Fristen, die eventuell zu beachten sind.

Adressen des Sozialverbandes findest Du internet.

Wünsche Dir viel Glück.

Reikja
 
Hi tomaso!

Du schreibt das sich Deine Gesundheit "nicht wesentlich"gebessert hat.
Also hat sie sich ein wenig "gebessert" oder ist es wie vorher?

Wenn das erste zutrifft-steht eine Klage natürlich auf "wackligen" Beinen.
Besser wäre es-wenn Du neue Befunde hättest,
die belegen, dass es Dir immer noch genauso schlecht geht wie vorher,
oder-was natürlich noch günstige wäre-
dass es Dir schlechter geht als.....

Gruß
maja
 
@Reickja

Zitat
wenn es auch ärgerlich ist, so würde ich weiter kämpfen.



Danke das hilft mir weiter!
Gruss, Tomaso
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo,
Das ärgert mich ja an der ganzen Sache! Es ist wesentlich schlimmer geworden. Aus einer diagnostizierten Sehschwäche ist die komplette Erblindung geworden. Der Sehnerv stirbt langsam ab. Interessiert baber scheinbar niemanden vom Versorgungsamt.
Gruss, Tomaso
 
Hallo tomaso!

Wenn es so ist-dann würde ich auch klagen!

Gruß
maja
 
Hallo tomaso,

mein Mann hat auch einen "Augenschaden" (Gesichtsfeldeinschränkung) an beiden Augen.
Er hat jahrelang 40% gehabt und vor 2 Jahren wurden die %te auf 30 gesenkt. Begründung: Er hat sich an die Einschränkung gewöhnt und die Nerven hatten Gelegenheit sich zu regenerieren! Das ist natürlich der größte Blödsinn!
Er ist auch in Widerspruch gegangen - leider ohne Erfolg!

Wie gesagt, das Amt nimmt an, das man sich im Laufe der Zeit an die Einschränkung gewöhnt. Leider kannten wir damals den VdK (Sozialverband) nicht...
Also ich würde Dir deshalb auch raten, mich mal dort zu informieren und beraten zu lassen, ob sich ein Widerspruch sich "lohnt".

Und dann würde ich auch kämpfen!

Viel Glück
Santafee
 
Hallo Tomaso,
meine Meinung ist, du solltest die Willkür des Versorgungsamtes nicht hinnehmen und notfalls klagen. Dein Zustand hat sich, wie du berichtest, verschlechtert, also ist die Argumentation des Amtes nahezu eine Frechheit. Ich wünsche dir viel Kraft für das Durchsetzen deiner Interessen.
Gruß Tenor
 
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