Hallo Dani,
ist doch keine Zwickmühle.
Die BG lässt die Patienten gern im Irrglauben, dass das Verletztengeld nach der 78. Woche endet. Dem ist aber nicht so. Die Beschränkung mit den 78 Wochen gilt nur für die Krankenkassen. Zur Verdeutlichung hab ich mal Teile unterstrichen:
§ 46
Beginn und Ende des Verletztengeldes
(1) Verletztengeld wird von dem Tag an gezahlt, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, oder mit dem Tag des Beginns einer Heilbehandlungsmaßnahme, die den Versicherten an der Ausübung einer ganztägigen Erwerbstätigkeit hindert.
(2) Die Satzung kann bestimmen, daß für Unternehmer, ihre Ehegatten oder deren Lebenspartner und für den Unternehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Gleichgestellte Verletztengeld längstens für die Dauer der ersten 13 Wochen nach dem sich aus Absatz 1 ergebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht gezahlt wird. Satz 1 gilt nicht für Versicherte, die bei einer Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind.
(3) Das Verletztengeld endet
1. mit dem letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder der Hinderung an einer ganztägigen Erwerbstätigkeit durch eine Heilbehandlungsmaßnahme,
2. mit dem Tag, der dem Tag vorausgeht, an dem ein Anspruch auf Übergangsgeld entsteht.
Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind, endet das Verletztengeld
1. mit dem Tag, an dem die Heilbehandlung so weit abgeschlossen ist, daß die Versicherten eine zumutbare, zur Verfügung stehende Berufs- oder Erwerbstätigkeit aufnehmen können,
2. mit Beginn der in § 50 Abs. 1 Satz 1 des Fünften Buches genannten Leistungen, es sei denn, daß diese Leistungen mit dem Versicherungsfall im Zusammenhang stehen,
3. im übrigen mit Ablauf der 78. Woche, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an, jedoch nicht vor dem Ende der stationären Behandlung.
Also, sobald medizinisch noch die Möglichkeit besteht, dich wieder arbeitsfähig zu bekommen, bekommst du bis dahin Verletztengeld. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind z. B. Umschulungen. Die werden nicht erbracht, wenn du z. B. nicht schulbar bist.
Habe selbst weit über 78 Wochen Verletztengeld bekommen. Hier im Forum tummeln sich welche, die das Verletztengeld (nach eigenen Aussagen) schon mehrere Jahre beziehen.
Gruß Jens