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Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall

  • Ersteller des Themas Deleted member 5316
  • Erstellungsdatum
Hallo seenixe,
und an alle anderen Vielen Dank für die Hilfe.
Und wieder einmal ist doch das Forum in der Vorbereitung besser als jeder Anwalt. Ich hab alles zusammengetragen und ein wenig telefoniert.
Das Ergebnis:
1. BG sagt ich bin nicht umschulfähig -es sind keine Leistungen zu erbringen
2. Die 78 Wochen Verletztengeldzahlung zählt ab Tag des Unfalls, also zahlt -bei einer normalen Lohnfortzahlung (6 Wochen)- dann die BG nur noch 72 Wochen
3. Und das war neu !
Bei einer Wiederaufnahme der Arbeit und einer Wiederkrankschreibung auf Grund von Folgen -entstanden durch den Unfall- zählt das Datum der Erstverletzung. Dieser Zeitraum ist aber Ermessenfrage und nicht rechtlich festgelegt.
.
 
Hallo Dani,

darf man fragen, wie alt du bist und worin deine Einschränkungen bestehen, dass du nicht mehr umschulfähig bist?

Gruß Jens
 
Hallo Jens,
also mein Alter 37 Jahre und mein Krankheitsbild kann ich noch nicht veröffentlichen, da noch mehrere Gerichtsverfahren am Laufen sind.
Gruß .
 
Hallo Dani,

also am Alter kann es nicht liegen. Aber ich akzeptiere deine Begründung, würd ich nicht anders machen. Viel Glück für die Verfahren.

Gruß Jens
 
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