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Linksammlung: sozialmedizinische Begutachtung GRV

sachsblau

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Nov. 2009
Beiträge
1,406
Hallo zusammen,

da ich mich gerade durch den Informationsdschungel bzgl. der sozialmedizinischen Begutachtung der gesetzlichen Rentenversicherung arbeite, möchte ich für Interessierte und Betroffenen ein paar Links aufführen, die gute Informationen zum Thema bieten. Viele hier im Forum sind gezwungen (oder werden gezwungen) einen Rentenantrag zu stellen und in den seltensten Fällen klappt es gleich im ersten Anlauf...


Allgemeine Informationen:

Sozialmedizinisches Glossar der DRV:
http://www.ifd-westfalen.de/cms/upload/Service_Download/Dokumente_AfA/druckfassung_glossar_pdf.PDF

Divergierende Einschätzung des Leistungsvermögens von Rentenklägern in Gutachten des Rentenversicherers und der Sozialgerichte bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente:
http://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2011/5241/pdf/Dissertation.pdf

Stellenwert der Leistungsdiagnostik bei der sozialmedizinischen Begutachtung
http://www.iqpr.de/iqpr/download/foren/gut5.pdf

Bedeutung unterschiedlicher Qualitätskriterien bei Gutachten zu Erwerbsminderungsrenten:
http://forschung.deutsche-rentenversicherung.de/ForschPortalWeb/ressource?key=01_Gehrke.pdf

Bundesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen zu EMR-Antrag:
http://www.behindertenbeauftragter....derungsrente/Erwerbsminderungsrente_node.html

Qualitätssicherung der sozialmedizinischen Begutachtung:
http://www.deutsche-rentenversicher...nFile/2272/abschlussbericht_pgqsbegut_pdf.pdf

Der Krankheitsverlauf als Kriterium bei sozialmedizinischen Begutachtungen:
http://www.bbs.charite.de/aktuell/t...10/Brahner_GfR_Symp_Berlin12Nov10_Vortrag.pdf

Sozialmed. Begutachtungen - welche Versichertenangaben unterstützen die Sachaufklärung?
http://forschung.deutsche-rentenver...Web/ressource?key=Gehrke-HZO20-Di-0830-03.pdf


Außerdem:
http://www.ra-marr.de/mt-10-08.htm


Spezielle Informationen:

Leitlinien der sozialmedizinischen Begutachtung bei neurologischen Krankheiten (Stand 2010):
http://www.deutsche-rentenversicher...eitlinie_sozialmed_beurteilung_neurologie.pdf

Lang dauernde Depression – häufiges Krankheitsbild bei Anträgen auf Rehabilitation und Erwerbsunfähigkeitsrente (vom 24.02.2012 ):
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/c/2012/C3-2012_Lang_dauernde_Depression.pdf

Die sozialmed. Begutachtung und Beratung von Personen mit Epilepsie:
http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/20fortbildung/20praxis/65medSach/1105.pdf

Bewertung von Schmerzsyndromen aus der Sicht des Neurologen und Psychiaters:
http://www.dgnb-ev.de/Publikationen/Widder_Abstract.pdf

Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei koronarer Herzkrankheit (KHK):
http://www.awmf.org/uploads/tx_szle...i_koronarer_Herzkrankheit_01-2010_01-2015.pdf

Sozialmedizinische Beurteilung der Leistungsfähigkeit bei Bandscheiben- und
bandscheibenassoziierten Erkrankungen:
http://www.awmf.org/uploads/tx_szle...assoziierten_Erkrankungen_09-2009_09-2014.pdf

LEITLINIE ZUR SOZIALMEDIZINISCHEN BEURTEILUNG BEI ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNGEN:
http://www.sucht.de/tl_files/pdf/veroeffentlichungen/Leitlinie_Soz-Med_DRV.pdf

Leistungsbeurteilung in der Orthopädie:
http://www.deutsche-rentenversicher...cationFile/6186/070905_determinatenmodell.pdf



Vielleicht hilft es dem ein oder anderen, hier nachzulesen.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo,

aber das ist ja alles nur "graue Theorie" !
Lleider, leider hängt ja alles vom Gutachten/Gutachter ab ...

Naja, vielleicht kann der ein oder andere Link dann wenigstens hilfreich für das dann sicherlich folgende Gerichtsverfahren sein ... :cool:

Vielen Dank für die vielen Links !

Gruß,
moni68
 
Kein erfolgreicher Kampf ohne Theorie-Wissen ;o)

Hallo moni68,

im ersten Moment ist es graue Theorie - das stimmt. Die praktischen Erfahrungen muss ja jeder für sich selbst machen und die sehen sehr unterschiedlich aus. Wenn man dann aber das Gefühl hat, bei der Begutachtung ist etwas nicht rechtens gewesen oder aber man hält schließlich ein Gutachten in der Hand, welches einfach haarsträubend ist, dann hilft diese graue Theorie vielleicht ein wenig weiter. Wenn ich die Grundlagen nicht kenne und kein Hintergrundwissen habe, kann ich mich nicht erfolgreich wehren. Oftmals kann man die Behörden nur mit ihren "eigenen Waffen" schlagen, indem man ihnen die gemachten Fehler nachweist.

Ich habe zwei DRV-Gutachten. Nach dem einen bin ich nicht arbeitsfähig, nach dem anderen für 3-6 Stunden. Bei dem zweiten wurde aber der sozialmedizinische Aspekt überhaupt nicht geprüft. Deshalb fanden die Wegeunfähigkeit sowie die Bewältigung der Arbeitsanforderungen was Arbeitshaltung, körperliche Einschränkungen, Schmerzen und ständig erforderliche Pausen und vieles andere mehr angeht, keinerlei Berücksichtigung....weil gar nicht erhoben. Genau das aber wäre Aufgabe des Gutachters gewesen.
Von daher habe ich im Netz nach Informationen zu diesem Aspekt gesucht und hier gesammelt, damit anderen die Sucherei erspart bleibt

Die Erarbeitung der Leitlinien für die Begutachtung bestimmter Erkrankungen ist noch in Arbeit, deswegen gibt es bisher auch nur die fünf aufgelisteten. Es ist erstaunlich, dass man sich damit so viel Zeit lässt. Jeder Gutachter kann somit bei vielen Krankheitsbildern seine Maßstäbe ansetzen, wie er möchte. Damit ist eine faire und einheitliche Begutachtung aus meiner Sicht gar nicht möglich und es hängt alles davon ab, an einen fachlich spezialisierten, objektiven und unabhängigen Gutachter zu geraten...


Allen Kämpfern viel Erfolg und weiterhin Kraft.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo sachsblau,

genauso ist es! Viele Erkrankungen sind in der sozialmedizinischen Begutachtung noch nicht berücksichtigt. So z.B. ein Fategui-Syndrom (Erschöpfungssyndrom) das überwiegend bei einer onkologischen Erkrankung sich bilden kann.

Hier werden überwiegend nur neurologische Hindergründe zugrunde gelegt, ohne den onkologischen Background zu erhellen. Dementsprechend fällt dann die sozialmedizinische Beurteilung des qantitativen Leistungsbildes aus. Denn jeder med. Gutachter sieht diese eigenständige Erkrankung aufgrund der onkologischen Erkrankung anders. Obwohl das Fategui-Syndorm schon über Jahre bekannt ist, fand es aber in den einschlägigen Glossars und den Veröffentlichungen des Verbandes der Rentenversicherer (VDR) noch keinen Einzug.

Wer diese Tatsachen nicht kennt, ist dementsprechend ohne Gegenwehr den med. Gutachtern ausgeliefert, was letztendlich dazu führt, dass eine Rente abgelehnt werden kann. Und dies passiert vielen onkologisch Erkrankten derzeit.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

das mit der Anerkennung des Fatigue-Syndroms kenne ich aus dem Bekanntenkreis. Gerade auch bei einigen neurologischen Erkrankungen (z.B. MS) kann es zu einem sehr vorherrschenden Problem werden, dass den gesamten Alltag der Betroffenen bestimmt. Das will leider keiner sehen. Dazu kommt, dass im Fall der Fatigue oft falsch diagnostiziert wird. Viele Patienten werden auf Depressionen oder andere psychische Krankheitsbilder behandelt.
Von daher kann ich sehr gut nachvollziehen, dass es bei anderen Krankheitsbildern bzw. Bereichen, wie der von Dir genannten Onkologie, noch viel schwieriger ist, mit der Anerkennung der Diagnose. Man kann nur wünschen, dass es für dieses und viele andere Krankheiten/Krankheitsbilder recht bald Leitlinien zur Begutachtung gibt, welche dann hoffentlich auch umfassend ausgearbeitet sind...und nicht wieder nur in eine Richtung gehen.


Hallo Thimonreiten,
vielen Dank für Deinen interessanten Link zum Thema "DRV und Begutachtung".


Allen einen schönen Ostersonntag und viele Grüße
sachsblau
 
Hallo miteinander,

ich habe das nachfolgende Dokument im Netz gefunden. Es handelt sich um eine Zusammenfassung von Tagungsunterlagen mit Thema "medizinische Begutachtung", insbesondere auch der sozialmedizinischen Gutachten.
Die ersten Seiten sind sicher nicht für jeden interessant, aber weiter hinten kommen dann Dinge, die es lohnt zu wissen.

http://www.ra-ebener-siebold.de/pdf/LSG_NRW_1442_1.pdf

Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo liebe Fories,

es handelt sich hierbei zwar um eine Buchempfehlung und nicht um einen Link, aber ich stelle die Information trotzdem an dieser Stelle ein, damit man alles zum Thema "Sozialmedizinische Begutachtung der DRV" hier gesammelt finden kann.

Für alle, die in der Lage sind oder in diese kommen sollten, eine Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen zu müssen, denen könnte nachfolgendes Buch wichtige Informationen liefern. Es ist zwar nicht preiswert, aber hin und wieder findet man günstige Angebote im Netz oder kann es sich in einer Bibliothek ausleihen.

Verband Deutscher Rentenversicherer
"Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung"
Erschienen im Springer-Verlag
ISBN: 3-540-01296-6



Mit besten Grüßen
sachsblau
 
Hallo zusammen,

hier ein weiteres, sehr interessantes Vortrags-Script zum Thema EMR-Antrag und Gutachten.
Hierin wird auch auf wichtige Eckpunkte der Begutachtung hingewiesen und die Rechtsgrundlagen am Ende zusammenfassend genannt.
Insbesondere wird hier auch noch einmal auf die Prüfung der Wegefähigkeit eingegangen.

http://www.sozialmediziner.de/fortbildung/mat/2001-10-Jost.pdf


Beste Grüße
sachsblau
 
Mahlzeit!
Schönen Dank für den Link, kannst Du bitte in Erfahrung bringen ob der auch so noch HEUTE gültig ist?
Der Text ist ja schon 10 jahre alt..aus der pdf Datei:
Wegefähigkeit
Ein Arbeitnehmer muß, um seiner Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, nicht nur zu einer
regelmäßigen Arbeitsleistung in der Lage sein. Er muß unter zumutbaren Anstrengungen auch
imstande sein, seinen Arbeitsplatz zu erreichen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes bedeutet dies , daß der
Arbeitnehmer fähig sein muß, unter großstädtischen Verkehrsbedingungen
· eine Wegstrecke von mindestens 500 m
· mindestens 4mal täglich
· in jeweils maximal 20 Minuten
· unter zumutbaren Bedingungen (also z.B. ohne starke Schmerzen)
zurückzulegen.
Sofern dies nicht der Fall ist, ist eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen.

Aus meinem letzten Gutachten: (Gericht fragt dort nämlich nach 600m)
Nein, aufgrund der fortschgeschrittenen Verschleißerkrankung des linken Hüftgelenks, der schmerzhaften Bewegungseinschränkung des linken Kniegelenks und der eingeschränkten Abrollbewegung des linken oberen Sprunggelenks ist trotz Beinlängenausgleich und Abrollsohle eine Wegstrecke von 600m. in maximal 20 min. nicht möglich.
Aus gutachterlicher Sicht ist mit einer Pause noch in zumutbarer Zeit eine Wegstrecke von maximal 400 Metern zumutbar.

dann darf ich mir ja fast doch noch Hoffnung machen für meinen kommenden Gerichtstermin?

MfG Jan
 
Hallo Jan,

soweit mir bekannt, hat sich an den Anforderungen bzgl. der Wegefähigkeit nichts geändert.
Ich habe keine Ahnung, wie das SG von 600 m ausgehen kann. Aber in Deinem Fall wäre es ja egal, wenn die vom Gutachter festgestellte Wegeunfähigkeit in ausreichendem Maß berücksichtigt werden würde.

Hier sind ein paar aktuellere Sachen dazu:
http://www.rechtsanwaltmanneck.de/2...-voller-erwerbsminderung-bei-wegeunfahigkeit/

http://www.mh-hannover.de/fileadmin...lum/Jabben_Rente__Teilrente_und_Zeitrente.pdf

http://www.anwalt.de/rechtstipps/volle-erwerbsminderungsrente-auch-bei-wegeunfaehigkeit_024643.html

Auch dieser Link könnte noch ein paar Hinweise liefern oder Argumentaionshilfen:
http://ediss.sub.uni-hamburg.de/volltexte/2011/5241/pdf/Dissertation.pdf


Beste Grüße
sachsblau
 
Hallo miteinander,

nachfolgendes Dokument des BMAS habe ich gerade gefunden. Es bietet eine ganze Reihe hilfreicher Informationen im Bereich der EMR-Antragstellung, der damit verbundenen Begutachtung und dem Selbstbestimmungsrecht der Antragsteller. Darüber hinaus sind auch immer die gesetzlichen Grundlagen genannt sowie ihre Kommentierungen.

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...derung-prve-sgb-ix.pdf?__blob=publicationFile


Viele Grüße
sachsblau
 
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