Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo alle Betroffene,
hier einige Links, die über rechtliche Zusammenhänge gut informieren.
Verletzung des rechtl. Gehörs: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Entscheidungen/2_bvr_340_81.htm
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Vorlesung/verfahre.htm
Beweisrecht im ZPO: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/beweis.htm
Es heißt: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Das bedeutet, ein Falschgutachter hat viele Chancen kriminelle Handlungen (absichtlich Falschgutachten erstellen) zu begehen, aber er wird nur einmal deswegen bestraft?
Viel Spaß beim Lesen!
Ariel
hier einige Links, die über rechtliche Zusammenhänge gut informieren.
Verletzung des rechtl. Gehörs: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Entscheidungen/2_bvr_340_81.htm
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/zpo2004/Vorlesung/verfahre.htm
Beweisrecht im ZPO: http://ruessmann.jura.uni-sb.de/rw20/akzpo/beweis.htm
Es heißt: "Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden."
Das bedeutet, ein Falschgutachter hat viele Chancen kriminelle Handlungen (absichtlich Falschgutachten erstellen) zu begehen, aber er wird nur einmal deswegen bestraft?
Viel Spaß beim Lesen!
Ariel