Auf Anfrage der ReCologne, einem sog. Rückversicherer, seien im vergangenen Jahr von Seiten des ANB-Vorstands Gespräche über eine mögliche Kooperation geführt worden. Die ReCologne habe in Zusammenarbeit mit der Universität Köln ein eigenes, sehr umfassendes Ausbildungscurriculum für Gutachter entwickelt, in dem auch ein neurologisches Modul enthalten ist. Nach intensiver Beratung sei beschlossen worden, dass die ANB zukünftig die Gestaltung des neurologischen Moduls übernimmt. (Hervorhebung von mir) Ziel dabei sei, Parallelstrukturen zu vermeiden und einen einheitlichen neurologischen Begutachtungsstandard zu gewährleisten. Auf Frage, ob die ANB damit nicht zum Handlanger von Versi-cherungen werde, berichtet eine Teilnehmerin des ReCologne-Curriculums, dass es zwar Hauptzweck des Curriculums sei, für die private Versicherungswirtschaft qualifizierte Gutachter auszubilden, es sich jedoch um eine hochkarätige - dabei sehr teure - Veranstaltung handle, (Hervorhebung von mir) die aufgrund der Besetzung mit Referenten auch aus Sozial- und Zivilgerichten nicht als parteilich anzusehen sei. Außerdem sei das Curriculum der ReCologne im Gegensatz zum ANB-Curriculum nicht auf „Breitenwirkung“ ausgelegt, sondern umfasse pro Jahr nur wenige Teilnehmer.