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Leistungsverhalten von Versicherungen

Registriert seit
1 Aug. 2011
Beiträge
2
Ort
Dohna
Website
fbsln.finanzbetreuungsservice.eu
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite seit mehr als 20 Jahren als Versicherungsmakler und bin immer wieder entsetzt, wie sich Versicherungsgesellschaften im Schadensfall verhalten.

Das letzte mir Urteil bekannte Urteil im Fall Sara T.,

http://www.ftd.de/unternehmen/versi...siegt-und-muss-doch-mehr-zahlen/60084166.html

hat wieder gezeigt, dass Leistungsversprechen und Leistungsverhalten nicht gleich sind.

Einer meiner Kunden, hatte im Januar dieses Jahres auch einen Unfall mit einer schwersten Schädel-Hirn-Verletzungen.

Die Versicherung des Schädigers (Aachen Münchner / Generali Gruppe) spielt erneut das Spiel auf Zeit.

Ähnlich wie bei Sara T könnte sich das Verfahren über viele Jahre hin ziehen.

Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, dieses System zu enthüllen, für zukünftige Fälle einen schnelleren Weg zu ermöglichen,um Geschädigten schneller zum Schadensersatz zu verhelfen.

Ich benötige Ihre Unterstützung!


Wer hat ähnliche Erfahrungen mit der Generali oder Aachen Münchner hat oder einen kennt, der Erfahrung dieser Art gemacht hat, den bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen.

per Email:
finanzbetreuungsservice@gmx.de
oder
über meine Webseite:
http://fbsln.finanzbetreuungsservice.eu

Ziel ist es Standard Schreiben zu entlarven, Vorgehens Muster durch Parallelen zu erkennen und dann über die Medien und Soziale Netzwerke zu veröffentlichen.
Im Zweifel hilft es auch Geschädigten in laufenden Verfahren, wenn die Gerichte die Systematik dieser Versicherung erkennen.

UM eine vergleichbare Ausgangslage zu haben, benötige ich nur Fälle mit erheblichen Personenschaden nach einem Unfall.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Lutz Noack
Versicherungsmakler
 
Sehr geehrter Herr Noack,

herzlich willkommen hier im Forum.

Es wäre schön, wenn wir Sie hier tatsächlich als "Verbündeten" begrüßen dürfen.

Wie Sie sicherlich schon festgestellt haben, besteht dieses Forum in der Mehrheit aus Mitgliedern, welche ihre finanzielle Absicherung durch einen Unfall verloren haben.

Trotz vermeintlicher Absicherung durch Zahlung von Versicherungsbeiträgen, stehen sie nach ihrem Unfall vor dem Nichts, weil die Versicherungen nicht für das aufkommen, was sie vor Vertragsabschluss versprochen haben (private Versicherungen) oder wozu sie gesetzlich verpflichtet wären (gesetzliche Unfallversicherungen).

Es wird für Sie nicht einfach werden, das Vertrauen der Forenmitglieder zu gewinnen. Ein Abschluss neuer Versicherungsverträge ist mit Sicherheit um einiges leichter.

Daher von mir schon mal eine skeptische Frage: Wovon leben Sie als Versicherungsmakler, wenn Sie nicht hinter Ihrer Tätigkeit stehen?

Wie kam es zu Ihrem Sinneswandel?

Ihr Beispiel von Sara T. ist schon extrem...

Mit freundlichen Grüßen

Derosa
 
Versicherungsmakler

Hallo Herr Noack,

wenn das so ist, wie Sie in diesem Beitrag hier angeben, sind Sie eine Ausnahme. Allerdings befürchte ich, dass sich die Versicherungsgesellschaften Sie sehr schnell kippen werden, da diese nicht daran interessiert sind, dass ausgerechnet aus ihren Reihen jemand die Machenschaften aufdeckt.

Trotzdem viel Erfolg. Immerhin haben Sie sich damit klar positioniert.

Gruss der RekoBär:)
 
Es wird für Sie nicht einfach werden, das Vertrauen der Forenmitglieder zu gewinnen. Ein Abschluss neuer Versicherungsverträge ist mit Sicherheit um einiges leichter.

Daher von mir schon mal eine skeptische Frage: Wovon leben Sie als Versicherungsmakler, wenn Sie nicht hinter Ihrer Tätigkeit stehen?

Wie kam es zu Ihrem Sinneswandel?


Hallo derosa,

wie schon gesagt ich bin seit 20 Jahren Versicherungsmakler aus Leidenschaft. Bin schon seit über 10 Jahren auf Schadensbearbeitung spezialisiert.

Oft liegt der Fehler beim Vertragsabschluss, zum Glück wurde 2009 das Gesetz im Kundeninteresse verbessert. Einige schwarze Schafe haben schon aufgeben müssen.

Warum Sinneswandel, wie im Januar ein Bekannter ähnlich schwer verletzt wurde wie Sarah T. und die Aachen Münchner Tochter der Generali die Leistung verweigert. Dass er jetzt über 7 Jahre auf ein Urteil warten soll, ist für mich nicht vorstellbar, zudem braucht er schnell Hilfe, da bei Hirnverletzungen das erste Jahr entscheidend ist.

Wenn der Anwalt von Sarah T. jetzt zum BGH geht und wir das System aufdecken, könnte es zu einem Grundsatzurteil kommen, was in Zukunft das Erstattungsverhalten aller Versicherungen verbessern könnte.

VG Lutz
 
Hallo,

Oft liegt der Fehler beim Vertragsabschluss
Der Fehler liegt nicht im Vertragsabschluss, sondern darin, dass den Versicherern in aller Regel kein Argument zu doof ist, die berechtigten Ansprüche der Versicherungsnehmer oder der Geschädigten zu verweigern, auch gegen höchstrichterliche Rechtsprechung......

Da kann der BGH noch zwanzig Grundsatzurteile sprechen, das interessiert die Versicherer nicht!

Und zu dem Fall Sarah T: Es geht doch, soweit ich das verfolgt habe, wohl nicht um den Haftgunsgrund, sondern ausschliesslich darum, ob sie einen Anspruch auf Kapitalabfindung hat (was nach dem Gesetz eben die Ausnahme bleiben soll), oder eben auf eine monatliche Rentenentschädigung verwiesen werden kann. Jetzt mal ehrlich, was soll denn eine etwaige Entscheidung des BGH zu dieser Frage der Masse an Unfallopfern helfen! Die Weigerungshaltung des Versicherers liegt doch hier an der Summe - und in wie vielen Fällen pro Jahr geht es denn wirklich um 7 Millionen Euro....?

Gruß,
Double999
 
Da kann der BGH noch zwanzig Grundsatzurteile sprechen, das interessiert die Versicherer nicht!

[FONT=&quot]Meine Erfahrungen zeigen, das sich viele Gerichte, hinter Entscheidungen des BGH oder auch OLG verstecken, weil Ihnen oft der Mut fehlt, gegen die Versicherungs Lobby zu urteilen.

Deshalb gibt es in vergleichbaren Fällen oft unterschiedliche Urteile.

Und zu dem Fall Sarah T: Es geht doch, soweit ich das verfolgt habe, wohl nicht um den Haftgunsgrund, sondern ausschliesslich darum, ob sie einen Anspruch auf Kapitalabfindung hat (was nach dem Gesetz eben die Ausnahme bleiben soll)
[/FONT]
[FONT=&quot]
In diesem Fall ging es auch um Verschleppung, Verzögerung und zweifelhafte Vergleichsangebote.[/FONT]


VG Lutz
 
Hallo Lutz,

[FONT=&quot]Meine Erfahrungen zeigen, das sich viele Gerichte, hinter Entscheidungen des BGH oder auch OLG verstecken, weil Ihnen oft der Mut fehlt, gegen die Versicherungs Lobby zu urteilen.[/FONT]

Und was soll dann eine weitere Grundsatzentscheidung des BGH an dieser Praxis ändern?
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]Deshalb gibt es in vergleichbaren Fällen oft unterschiedliche Urteile.[/FONT]
[FONT=&quot]
[/FONT]Nein, unterschiedliche Entscheidungen der Instanzgerichte sind dem Grundsatz richterlicher Unabhängigkeit geschuldet. Es gibt keine Bindungswirkung der Instanzgerichte an Entscheidungen des BGH, es sei denn, der BGH spricht ein obiter dictum - was nur selten der Fall ist!

Also nochmal, was bringt dann eine weitere Entscheidung des BGH?
[FONT=&quot]
[/FONT]
[FONT=&quot]In diesem Fall ging es auch um Verschleppung, Verzögerung und zweifelhafte Vergleichsangebote.[/FONT]

Und? Dass sich Regulierungsverzögerungen schmerzensgelderhöhend auswirken hat der BGH schon vor zwanzig Jahren entschieden.....

Gruß,
Double9999
 
Hallo Double9999,

Und was soll dann eine weitere Grundsatzentscheidung des BGH an dieser Praxis ändern?
Wenn Versicherungen nachweislich verzögern, dann sollte das den Schadensersatz erhöhen, aufgrund dieser Verzögerung.

Wenn Behandlungen nicht rechtzeitig begonnen werden können usw.

Was ist ein
Also nochmal, was bringt dann eine weitere Entscheidung des BGH?
Für den Fall, dass der Anwalt von Sarah T. mit der geforderten Einmal Zahlung Erfolg hat. Hätte dies weitrechende Folgen für die Versicherungswirtschaft.

"Begründung bei Verschleppung der Leistung, ist eine Einmalzahlung zu leisten"

Da eine Verrentung für den Versicherer besser ist, würden sich die Versicherer vor Verschleppung hüten. (ist meine persönliche Meinung)
 
Hallo,

hier wird jetzt nur von der Verschleppung berechtigter Zahlungen einer HPV geschrieben.

Wie ist es aber mit dem Hinhalten, Verzögern, Verweigern von Vertragsbedingungen der PUV'en?

Und mit der einfachen Verneinung oder nicht Anerkennung der Unfallfolgen, obwohl gesunder Menschenverstand und das Lesen der Diagnosen keinen anderen Weg offen lassen. Und man, wie in der Werbung versprochen mit schneller Hilfe und Untersuchung dem Verunfallten die versprochene Hilfe unkompliziert zukommen lassen könnte.

Wieso darf eine PUV es ungestraft, auf jahrelange Klagen ihrer beitragszahlenden Kunden im Leistungsfall ankommen lassen. Und diesen sogar jeden Beweis (Gutachten) der Verletzungen mit dem Satz "....dann klagen Sie doch" abwiegelt.

Hat man nicht das Geld oder die Gesundheit für eine Klage.....haben die PUV schon ungestraft gewonnen.

Umgekehrt ist jeder Versicherungsnehmer, der falsche Angaben zu einen Versicherungsfall macht, gleich ein Betrüger und wird bestraft.

Auch eine PUV sollte im nachgewiesenen Fall einer Verschleppung und Verweigerung von zustehenden Leistungen dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen müssen....ohne eine erneute Klage des UO.

Wäre schon schön, wenn sich hier mal etwas ändern würde.

Mein Mann z.B., hatte seinen Unfall vor 5 Jahren und wir sind noch ganz am Anfang der Klage....wenn wir Pech haben, erlebt er das Klageende nicht mehr.
Dafür haben wir 40 Jahre Versicherungsbeiträge gezahlt.

Gruß an den Versicherungsmakler
Kai-Uwin
 
Hallo Lutz,

Wenn Versicherungen nachweislich verzögern, dann sollte das den Schadensersatz erhöhen, aufgrund dieser Verzögerung.

Wie ich schon geschrieben habe, ist das in Bezug auf die Erhöhung des Schmerzensgeldes doch schon längst entschieden!
Hier ein auf die Schnelle gefundenes, relativ aktuelles Urteil des OLG Schleswig vom 23.2.2011, Az: 7 U 106/09, aus den Gründen:

[...]Als angemessenes Schmerzensgeld sieht der erkennende Senat einen Betrag von 60.000 € an, der allerdings um weitere 10.000 € zu erhöhen ist wegen der nicht nachvollziehbaren hartnäckigen Verweigerungshaltung der drei Beklagten, die bis zur Entscheidung des Gerichtes noch nicht einmal einen kleinen Schmerzensgeldabschlag an das Unfallopfer gezahlt hatten.[...]
Was Du forderst ist pauschal nicht durchzusetzen und wird der BGH auch nicht entscheiden, denn das Wesen und unablässliche Voraussetzung unseres Schadenersatzrechts ist der Eintritt eines Schadens! Durch die Verzögerung muss also ein messbarer, finanzieller Schaden eingetreten ist. Ist dem so wird der Schaden natürlich ersetzt - dafür gibt es sogar eine gesetzliche Grundlage, und zwar den Verzugsschaden...

Was ist ein Für den Fall, dass der Anwalt von Sarah T. mit der geforderten Einmal Zahlung Erfolg hat. Hätte dies weitrechende Folgen für die Versicherungswirtschaft.

Und zwar welche? Ich glaube nicht, dass sich irgendwas ändert!

Da eine Verrentung für den Versicherer besser ist, würden sich die Versicherer vor Verschleppung hüten.

Das ist in meinen Augen ganz schon gutgläubig! Im Leben werden die Versicherer an ihrer Regulierungspraxis nichts ändern, warum denn auch? Klappt doch bislang auch so ganz gut!
Von 10 vollkommen unberechtigten Ablehnungen in einfachen Regulierungen gehen vielleicht 6 Anspruchsberechtigte zum Anwalt. 6 Anwälte schreiben den Versicherer an, der lehnt weiter ab. Wegen nicht vorhandener Rechtschutz oder nicht so fittem Anwalt klagen von den 6 dann 4, alle 4 bekommen postwendend ihr Geld zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten - Das ist doch unter dem Strich für den Versicherer immer noch ein Bombengeschäft!
Jetzt nimm die komplizierten Fälle mit Personenschäden dazu, in denen man sich auch noch trefflich über jeden Mist streiten kann. Da siehts von der Quote her ähnlich aus, nur dass die Versicherer da in der Regel die Prozesse über die Instanzen auch durchziehen....
Also ganz im Ernst, ich bin bereit, hohe Summen darauf zu verwetten, dass sich rein gar nichts (!) ändern würde....

Ein obiter dictum ist die Festlegung des BGH zu einer bestimmten Rechtsfrage. Wesen der obiter dicta ist, dass diese in einem urteil immer nebenbei entschieden werden, so nach dem Motto "Was wir jetzt mal ein für alle mal klarstellen wollen: ..."
Wenn der BGH sich bei einer Rechtsfrage festgelegt hat kommen die Untergerichte erstmal nicht mehr an dieser Auffassung vorbei - in Abgrenzung zu dem vorher von mir Gesagten, nämlich dass es keine Bindungswirkung gibt.



Hallo Kai-Uwin,
Wieso darf eine PUV es ungestraft, auf jahrelange Klagen ihrer beitragszahlenden Kunden im Leistungsfall ankommen lassen. Und diesen sogar jeden Beweis (Gutachten) der Verletzungen mit dem Satz "....dann klagen Sie doch" abwiegelt.

Weil wir, auch wenn es an dieser Stelle noch so schwer einzusehen ist, in einem Rechtsstaat leben, und man als Inanspruchgenommener eben den Rechtsweg ausschöpfen kann. Moralisch sicherlich verwerflich, aber rechtlich absolut erlaubt. Wenn ich Dir heute 10.000 Euro leihe, und im Vertrauen auf Deine Ehrlichkeit nichts schriftlich festhalte, es auch sonst keine Zeugen gibt, die dabei sind, und Du dann auf meine Frage, wann ich denn jetzt mal das Geld wiederbekommen könnte, antwortest "Was für ein Geld?", dann kannst Du hoffentlich an jedem Tag für den Rest Deines Lebens nicht mehr in den Spiegel schauen, aber ich werde aller Voraussicht nach mein Geld nicht wieder bekommen....
Das sind die Spielregeln unseres Justizsystems, die auf der einen Seite mit all seinen Beweislasten hohe Hürden für den Anspruchsberechtigten aufbauen, auf der anderen Seite aber auch genauso vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme schützen....

Es gibt immer und überall Gute und Böse, das ist bei den Versicherern nicht anders, wobei da die Anzahl der Guten deutlich in der Minderheit ist..... leider!

Gruß,
Double999
 
Versicherungsleistung

Hallo Kai-Uwe und Double9999,

@Kai-Uwe

in der Privaten Unfallversicherung verhält es sich anders als bei der Haftpflicht Versicherung

Bei der HP ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus dem BGB
Bei der PUV ergibt sich der Erstattungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag in Verbindung mit den allg. Unfall Bedingungen.

Auch eine PUV sollte im nachgewiesenen Fall einer Verschleppung und Verweigerung von zustehenden Leistungen dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zahlen müssen....ohne eine erneute Klage des UO.

in der PUV fehlt die Grundlage für Schmerzensgeld, es sei den der Versicherer ist über das BGB zu greifen.

@double999

Also ganz im Ernst, ich bin bereit, hohe Summen darauf zu verwetten, dass sich rein gar nichts (!) ändern würde....

Ich würde nicht dagegen wetten, aber wenn ich es nicht versuche wird sich auch nichts ändern. Ein Versuch ist es wert hoffe ich.

Wenn der BGH sich bei einer Rechtsfrage festgelegt hat kommen die Untergerichte erstmal nicht mehr an dieser Auffassung vorbei - in Abgrenzung zu dem vorher von mir Gesagten, nämlich dass es keine Bindungswirkung gibt.

das wäre doch in dieser Frage ein optimales Ziel und wenn die Untergerichte nicht mehr daran vorbeikommen, hat das auch eine Wirkung auf die Versicherer.

Es käme einer Strafandrohung für Versicherer gleich.

Wenn die Masse nur groß genug ist, wäre dies auch politisch durchsetzbar. Aber das Thema muss erst einmal angeschoben werden.
 
Hallo Double,

ich finde Dein Vergleich paßt nicht, weil.....ich habe einen Vertrag gemacht;) mit meiner PUV....nur sie halten sich nicht an ihre eigenen VB:eek:.

Hallo Lutz,

Bei der PUV ergibt sich der Erstattungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag in Verbindung mit den allg. Unfall Bedingungen.
...siehe oben:rolleyes:.
Und auch bei der HPV wird doch sehr oft Unfallursache/Zusammenhang und Folgen aus einem Unfall einfach bestritten und nur über einen unmenschlich langen Klageweg zu erreichen.

Wenn die Masse nur groß genug ist, wäre dies auch politisch durchsetzbar. Aber das Thema muss erst einmal angeschoben werden.

Erstens ist die "Masse" angeschlagen, verletzt und hat keine Lobby und leider liegt bei den Versicherungen das Kapital....somit auch die Politik.
Sehr viele UO haben sich an ihre Abgeordneten, Minister, Regierung gewandt....zurück kam schön verpackte warme Luft:eek:.

Der Rest der "Masse" der seine berechtigten Forderungen nicht durchsetzen konnte, landet bei der Grundsicherung und fällt der Allgemeinheit zur Last....und die Versicherungen sind fein raus:cool:

Trotzdem finde ich es gut das Du Dich damit befassen willst, mein Versicherungsmakler hat für uns auch alles versucht und ist sehr erstaunt über das Verhalten der PUV ..... hilft uns nur leider nicht.

Gruß
Kai-Uwin
 
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