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Leistungen von der PUV

knie im eimer

Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2010
Beiträge
42
Hallo,habe eine allgemeine Frage!
Wer von euch hat nach einem Arbeitsunfall auch ein künsliches Kniegelenk bekommen?
Hat eure PVU Leistungen dafür erbracht?
Ich habe jetzt bald ein Gutachten für die Erwerbsminderung bei der BG und im Anschluss auch für die PVU bei einem anderen Arzt.
Aus meinen Vertragsbedingungen werde ich nicht schlau zu was zählt den ein künstliches Knie?
Weil mein altes Knie ist ja jezt funktionsunfähig dafür das neue,zählt das dann zb. als Verlust oder sowas ähnliches?
Vielen Dank für die Antworten.
 
Hallo,
ich habe nach einem Wege-Unfall ein künstliches Kniegelenk bekommen. Dieses wurde durch die private Unfallversicherung anhand des Invaliditätsgrades, den ein von ihr bestellter Gutachter festgelegt hat entschädigt. Dabei wurde nicht der Verlust des Knies zugrundegelegt, sondern die Einschränkungen und die Gefahren bewertet, das Knie vielleicht zukünftig nicht mehr nutzen zu können. Bisher befinde ich mich mit meiner privaten Unfallversicherung vor Gericht, weil die Höhe der Invalidität nach meiner Meinung nicht korrekt bewertet wurde. Gegen einen gerichtlichen Sachverständigen läuft derzeit ein Befangenheitsantrag, da dieser ein Gutachten abgegeben hat, das außerhalb jeglicher Diskussion steht. Der Richter möchte jetzt allerdings diesem Sachverständigen alle bildgebenden Unterlagen noch einmal zur Verfügung stellen bzw. sich selbst einen Überblick verschaffen, bevor er eine Entscheidung trifft. Der Invaliditätgrad bemaß sich bei mir erst auf 4/10 Beinwert, im Gutachten nach drei Jahren wurde dieser Wert auf 5/10 erhöht, allerdings ist dies meiner Meinung nach nicht korrekt und immer noch zu gering. Dazu muss man wissen, das bereits nach kurzer Zeit diese eingesetzte Prothese nicht mehr Funktionfähig war und inzwischen ausgetauscht wurde.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,danke für die schnelle Antwort.
Bewegte sich diese Entschädigung eher im 4 oder 5 stelligen Bereich?
Hab nämlich keine Ahnung was da rauskommen könnte.
Fakt ist Knie ist eben nicht so gut wie das Alte,aber wir werden es überleben denke ich mal.
Meine Bänder sind ja auch alle kaputt hab praktisch ein achsgeführtes Gelenk und das auch erst seit August 2010.
Bis jetzt sitzt noch alles und kann schon fast alles mit machen.
Cross Trainer jeden Tag und Kraftsport.
Bin aber erst 34 das ist der Nachteil.
 
Knie im Eimer

Um Dir weitere Zahlen zu liefern, musst Du uns Deine Versicherungseckdaten preisgeben.
-Versicherungssumme
-Progression (Steigerung der Versicherungssumme bei höherer Invalidität) und welcher Art
-Gliedertaxe Deiner Versicherungsbedingungen
etc.

Dann kann man evtl. mit dem Invaliditätsgrad von Seenixe annähernd eine Summe generieren.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Knie-im Eimer,

es kommt ganz alleine auf Deine Versicherungssumme an und was Du noch versichert hast.

Sollte die Versicherungssumme z.B. 10.000€ betragen ohne Progression, wird selbst bei 100% Invalidität keine Summe über 10.000€ raus kommen;).

In Deinen Versicherungsbedingungen müßte eine Tabelle sein.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo knie im eimer,

4/10 Beinwert bei Knie-Tep ist "der normale Wert", den die PUV anwendet.

Bei Deinem "jungen" Alter muss das Gutachten, das noch erstellt werden
muss, ziemlich sicher 5/10 Beinwert ergeben.

B e s p i e l einer Berechnung der Zahlung der PUV:

Versicherungssumme (Invaliditätssumme) 50.000 Euro
Beinwert lt. Gliedertaxe 70 %

5/10 Invaliditätsgrad Bein (70%) = 35 % der Invaliditätssumme (50.000 €)

die Leistung der PUV würde somit 17.500 Euro betragen.

Je nach Deinen Versicherungsbedingungen (AUB) wird die angebebene
Summe abweichen.

Solltest Du etwas nicht ganz verstanden haben, frage ruhig nach.


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo @,

ich möchte allen den Hinweis auf die Urteile des OLG Koblenz AZ: 10 U 1350/08 vom 04.09.2009
und des BGH. vom 24.05.2006 AZ: IV ZR 203/03 geben, diese sich gut durch zu lesen und zu prüfen, welche Versicherungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei vielen Regulierungen durch die PUV. werden die Versicherungsbedingungen zum Nachteil der VN. ausgelegt!
Die beiden o.g. Gerichte haben zu dieser Praxis der PUV. klar Stellung im Interesse der VN. bezogen.
Ich kann nur an Euch appellieren, die Regulierung der Invalidität mit der PUV. nicht allein in die Hand zu nehmen, holt Euch rechtlichen Beistand dazu und ich bin mir sicher, die meisten werden es nicht bereuen.
Meine PUV. wollte mich auch um sehr sehr viel Geld betrügen und hat erst nach dem ich mir einen Fachanwalt ins Boot genommen habe, dass gezahlt, was mir auch tatsächlich zu steht.

MfG.
Pit
 
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