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leistung zur teilhabe am berufsleben

bredow

Nutzer
Registriert seit
8 Nov. 2006
Beiträge
8
hallo zusammen
ich habe im letztem jahr einen antrag auf erwerbsminderungsrente bei der bfa beantragt.jetzt meint der arzt : das ich leichte körperliche tätigkeiten im wechsel (stehen,sitzen,gehen) mehr als 6 stunden täglich ausüben könnte und desweiteren leistungen zur teilhabe am berufsleben bewilligen würde.wie es scheint(bescheid noch nicht eingegangen)wird der antrag auf rente abgelehnt.

nun meine fragen:läuft bewilligung von leistungen zur teilhabe am berufsleben nun automatisch,oder muss ich dies extra beantragen?

welche möglichkeiten bieten sich mir durch diese leistungen?auch in finanzieller
hinsicht?

dabei muß ich erwähnen,dass ich bg-rente auf unbestimmte zeit beziehe.

vielen dank evtl.antworten
 
re. Antwort

Hallo Bredow,..

wenn Deine Schädigungen aus einem Arb - Unfall stammen und Du eine Rente / BG erhältst würde ich mal bei der BG nachfragen zu diesem Thema.
Du hast leider nichts' weiter geschrieben dazu, In diesem Sinne, sam
 
ja,meine schäde beziehen sich auf einen arbeitsunfall , der durch die bg aufgenommen wurde.nur,im arbeitsvertrag meiner letzten tätigkeit,steht eine (gerustbau)helfertätigkeit und dadurch ist die bg nicht verpflichtet eine berufsorientierungsmaßnahme bzw. um/weiterbildung im beruflichen sinne mir zuzuweisen. unabhängig davon ist,dass ich einen facharbeiterbrief besitze , stahlbauschlosser.die bg sache ist mehr oder weniger durch,außer das ein körperlicher schaden (aortenruptur) nicht in der begutachtung aufgelistet wurde.diesen setze ich gerade in einen gerichtlichen verfahren (hoffentlich)durch.der zuständige richter sieht es auch so,die bg nicht,und der
gesamtbegutachtende arzt soll dies nun durch eine richterlicher verordnung entscheiden.

mit der bfa hat das für mich nichts zu tun.falls die ergänzung euch verhilft,
würde ich mich freuen , bis auf weiteres...euer bredow
 
Hallo bredow,

hier stellt sich zunächst die Frage, bei welcher Tätigkeit der AU passiert ist!

LG
nettfreak
 
re. Antwort

Hallo Bredow,

wenn ich in Deiner Situation wäre würde ich mich an das Arbeitsamt dann wenden oder an das Integrationsamt und die Dinge vor Ort erfragen. Oder einfach mal eine Telefonische Anfrage starten zu den Behörden. Leider kenne ich mich in diesen Dingen nicht so gut aus, da ich nach meinem Unfall volle Rente beziehe. Erfahrungen sind daher meinerseits auch keine vorhanden. Sorry,...Vielleicht können andere User noch helfen ! In diesem Sinne, sam
 
Hallo bredow,

zu deiner 1. Frage: ich kann mich nicht mehr genau erinnern, ob ich damals automatisch eine Einladung zu einem Beratungsgespräch erhalten hatte - ich glaube, ja.
An deiner Stelle würde ich den Bescheid abwarten. Wenn nichts bzgl. der Leistungen zur Teilhabe am Berufsleben darin steht, dann siehst du auf jeden Fall, wer dein Ansprechpartner ist. Diesen habe ich bei Fragen immer angerufen.

zu 2. Frage findest du hier Infos der Rentenversicherung:
deutsche-rentenversicherung-Rehabilitation

Als meine befristete Rente damals auslief, hatte man mir (im Sinne der o.g. Leistungen) angeboten, einem Arbeitgeber einen Zuschuß zu zahlen, wenn er mich dauerhaft einstellt..... aber erstmal einen finden. Ich hielt am Rentenantrag fest. Es war ein langer Kampf, aber inzwischen wurde meine befristete Rente schon mehrmals verlängert.

War es dein Erstantrag oder schon ein Widerspruch?
Wenn demnächst wirklich schon die angesprochenen Leistungen angeboten werden, würde ich überlegen, ob es sinnvoll ist, am Rentenantrag festzuhalten.
Wie du sicher schon gelesen/gehört hast, bekommen viele zunächst eine Ablehnung. Hälst du dich für arbeitsfähig? Wäre natürlich wünschenswert, denn selbst für seine Existenz zu sorgen ist immer besser, als um jede Unterstützung kämpfen zu müssen.
Schreibe doch mal (wenn du magst), etwas zu deinen Befunden bzw. Einschränkungen.

LG
Cindy
 
Hallo bredow,

kannst ja mal bei deiner BG auf die Homepage gehen. Bei meiner BG steht dann folgendes unter dem Titel Leistungen:
Was geschieht nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit?
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringt die Berufsgenossenschaft einzelfallabhängig u.a. folgende Leistungen:
  • Heilbehandlung
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergangsgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Versichertenrente
und noch weitere Sachen.
Ungeachtet dessen musst du für sämtliches immer die Anträge selber stellen. Ich habe mir auch schon z. B. KFZ-Hilfe geholt. War zwar ein kleiner Krampf, wie immer wenn man was möchte, habe aber nach 3 Monaten einen Zuschuss zum KFZ bekommen. Als Begründung hatte ich da nur die Teilhabe zum Leben an der Gemeinschaft und die Teilhabe am Arbeitsleben angegeben. Könnte ohne Auto fast nichts unternehmen, nicht mal die Arbeitsstelle erreichen. Hab die Gesetzbücher aber momentan nicht zur Hand, da wir zu Hause die Maler haben. Wenn du Fragen hast, schreib einfach, ich kann aber erst ab nächsten Samstag wieder an den PC.
Bis dahin
Gruß Jens
 
Hallo,
unter dem Link findest Du vieles interessantes zu Deinem Thema.
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-577/_nr-1/_lkm-788/i.html
Gerade habe ich von meinem Integrationsamt die Publikation "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche" zugeschickt bekommen. Stand August 2006. Danach ist nichts weiter aktualisiert worden. Versuche mal Dein Glück beim für Dich zuständigen Amt und lasse es Dir zuschicken.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Jens,
bin grad beim Antrag für KFZ Hilfe. Wie hoch fiel deine Förderung aus-wenn ich fragen darf? vielleicht gibst Du mir ja noch ein paar Tipps ;-). Kann sein das ich in 2Wo. schon anfangen kann ........also es drängt !

Gruß

Uwe
 
Hallo Bredow,
habe für meinen Bruder so einen Antrag gestellt. Das Formular bekommt man von der Rentenversicherung. Mein Bruder hat Morbus Bechterew ( Verwachsungen der Knochen ), und hat sich um einen Arbeitsplatz in einer Behindertenwerkstatt beworben. Nach einigem Theater mit Ärzten und RV, wurde der Antrag genehmigt. Die Einarbeitung dauert zwei Jahre, dafür zahlt die RV ca, 70% des letzten Lohn`s.
Gruß, tommi
 
Hab noch was vergessen. Die 70% sind ein Überbrückungsgeld. Nach den Zwei Jahren wird mein Bruder Rentner durch Erwerbsunfähigkeit. Er kann dann in der Werkstatt bleiben und noch bis zu 350.- Euro zur Rente dazu verdienen. Der Werkstattplatz wird vom Regierungsbezirk bezahlt. Bei uns ist das Schwaben. Also, wenn du noch leichte Arbeiten machen willst, geht das in so einer Werkstatt. Dort hast du auch die Möglichkeit, dich durch Fachpersonal in deiner Leistungsfähigkeit bewerten zu lassen. Das macht bei der RV Eindruck und hilft vielleicht beim Schritt in die Erwerbunfähigkeitsrente. Das war unser Weg, ob es bei Dir klappt kann ich nicht versprechen. Gruß, Tommi
 
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