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Leistung der PUV nach Oberarmbruch!

Lujo

Neues Mitglied
Registriert seit
23 März 2010
Beiträge
9
Hallo zusammen,
bin neu hier und hätte mal folgende Frage.
Ich hatte am 05.07.2009 einen Unfall in meinem Garten und habe mir dabei meinen Oberarm gebrochen. Bin mit dem Hubschrauber dann in die Klinik geflogen worden. Wurde operiert und bekam einen Marknagel mit 5 Schrauben als Fixierung.
Ich bin selbstständiger Friseurmeister und brauche natürlich meine Hand. War dann 8 Wochen außer Gefecht und mit viel Aufbautraining und manuelle Therapie bekam ich die beweglichkeit so einigermaßen wieder hin.
Seit kurzem habe ich aber ständige Schmerzen an der Bruchstelle. Der Arm geht nicht mehr so weit rauf, wie nach dem Aufbautraining und auch das Arbeiten, fällt mir schwer. Die ganze Oberarmmuskulatur schmerzt.
Der Unfall wurde der PUV gemeldet.
Bekomme ich überhaupt etwas von der PUV? Oder gehe ich hier leer aus.
Wie gesagt, ich bin in diesen Sachen ein absoluter Laie und hoffe auf Hilfe aus diesem Forum.

DANKE
 
Guten Morgen,

Voraussetzung für die Leistungspflicht der PUV ist an erster Stelle, dass eine dauerhafte Schädigung aus der Unfallverletzung resultiert. Das müsste dir am ehesten noch dein behandelnder Arzt beantworten können, ob dem so ist.
Wenn ja, dann kommen die Meldefristen ins Spiel, innerhalb derer diese dauerhafte Schädigung der PUV gemeldet sein muss- dies ist in den Versichrungsbedingungen zu finden.
Und die Einhaltung der Fristen ist ganz wichtig !

In aller Regel wird seitens der PUV dann ein Gutachten veranlasst, das Grundlage der Bewertung des Schadens ist.

Und dann bestimmt eben dein persönlicher Versicherungsvertrag, ob und wieviel du als Invaliditätsleistung erhälst.
 
Gutachterermin!

Hallo,
ich war gestern beim Gutachter und bin mal gespannt, was da raus kommt.
Mir wurde mein behandelnder Arzt als Gutachter von der PUV genannt.
Ist mir momentan komisch vorgekommen, aber er kennt mich seit der OP.

Wie sind die Gutachten von der BG Unfallklinik in Murnau? Weiß da jemand Bescheid?

Ich kann meinen Arm immer noch nicht ganz frei bewegen und der Dauerschmerz geht auch nicht weg.
Viele der Übungen, die ich gestern machen mußte, konnte ich von der Bewegung her nicht ganz einwandfrei machen.
Der Arzt sagte, ich solle keine Unsummen erwarten, da Schmerz nur Subjektiv sei und dies schlecht zu bewerten sei.
Was passiert jetzt? Muß ich warten bis sich meine PUV bei mir meldet? Kann ich das Urteil wiederufen?
Ich weiß, viele Fragen, aber das sind alles spanische Dörfer für mich.
Vielleicht weiß jemand etwas.

Vielen Dank für hoffentlich viele Antworten.

Lujo
 
Fertiges Gutachten

Hallo nochmal,
habe heute von meiner Unfallversicherung den Bescheid bekommen, daß mach meinem Armbruch die funktionsminderung 1/4 beträgt.
Ist das ok so, oder soll ich mal abwarten.
Bin in zwei Wochen wieder in Murnau, da kommt dann der Nagel raus.
Der Arzt sagte mir, daß ich nicht erwarten kann, wenn der Nagel raus ist, daß die Schmerzen und die Beweglichkeit besser sind.
 
Hallo Lujo,

verlange Dir unbedingt von der PUV eine Kopie des Gutachtens. Lese es so oft, bis Du meinst es verstanden zu haben ( ist selten der Fall). Werden die Bewegungsein-
schränkungen Deiner Meinung nach richtig eingeschätzt? Bespreche auch das
Gutachten mit Deinem Arzt.

Mit Gutachten von BG-Klinikärzten habe ich schlechte Erfahrung gemacht. In meinem
Fall ist die Funktionsbeeinträchtigung zu niedrig bewertet worden.

Jetzt habe ich (vor Ablauf der 3-Jahresfrist) einen Anwalt eingeschaltet.

Viele Grüsse

MEGGY
 
Hallo Meggy,
vielen Dank für deine Tips. Ich werde eine Kopie anfertigen anfordern.
Weitere Gutachten, die meinerseits angefordert werden, werde ich selber zahlen müssen - oder?
Wobei ich nicht mit der Summe die jetzt bekommen habe, gerechnet habe.

Viele Grüße
 
Hallo Lujo, habe die Antwort jetzt schon 2 mal geschrieben, kann jedoch anscheinend nicht übermittelt werden. Versuche es weiter.

MEGGY
 
Hallo Lujo,

wenn die PUV schon nach dem 1.Gutachten abgerechnet hat war die
Bewertung im Sinne der Versicherung. Somit jedoch nicht zu Deinem
Vorteil.

Als selbstständiger Friseurmeister sind Deine Hände Dein Kapital.
Bespreche mit dem Arzt der den Nagel entfernt Deine Heilungsaus-
sichten. Es ist auch egal, ob Du Rechts-oder Linkshänder bist.

Lese die Versicherungsbedingungen (AUB) des Vertrages gut durch.
In den meisten ist vereinbart, dass der Versicherte, oder auch die
Versicherung bis zum Ablauf des 3. Unfalljahres eine Überprüfung
der Invalidität verlangen können. Die PUV gibt auf Dein Verlangen
ein Gutachten in Auftrag und zahlt es auch. Ein von Dir bezahltes
Gutachten wird die PUV sowieso nicht anerkennen.

Viele Grüsse

MEGGY
 
Hallo MEGGY,
vielen Dank für deine Antwort. Ich bin eben dabei, eine Kopie meines Gutachtens zu beschaffen.
Ich bin nächste Woche in Murnau. Den Nagel wird wahrscheinlich der Arzt entfernen, der auch mein Gutachten gemacht hat. Mal schauen.

Werde aber am Ball bleiben. Das mit den 3 Jahren, steht bei mir so drin. Ich war immer der Meinung, das weitere Gutachten selber bezahlt werden. Nochmal Danke für die guten Infos.

Gruß
Lujo
 
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