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Leidiges Thema: Regulierung geg. Versicherung zum Haushalt

Divegirl

Mitglied
Registriert seit
8 Sep. 2006
Beiträge
56
Hallo ihr alle,

nachdem ich mich durch zahlreiche hilfreiche Links gewühlt habe (danke an die Einsteller!) zum Thema Haushaltsführungsschaden habe ich noch ein paar Fragen. Vielleicht hat der eine oder die andere noch eine Idee dazu.

@ Ariel: In irgendeinem Beitrag von dir hatte ich mal von einer Excel-Tabelle gelesen die man ansehen könnte. Leider finde ich das nicht mehr. Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen?

Zuerst einmal wie weit ich schon bin. Die gegn. Haftpflicht hat ein Gutachten erstellen lassen wegen der unfallbedingten Folgen. Auf den Gutachter haben wir uns geeinigt, ich war schon mehrfach für die BG dort (Hegau Jugendwerk Gailingen, Dr. Voss). In der abschließenden Beurteilung werden 80% MdE auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt, jedoch keine Vermittelbarkeit aufgrund der Beeinträchtigungen festgestellt. (Rente und Unfallrente sind auch nicht so viel weniger als mein heutiges fiktives Netto - da mache ich mir keinen Stress mit).
In einem Extrapunkt, den die Versicherung auch angefragt hat, wird jedoch die MdE bezogen auf die Haushaltstätigkeit mit 20% angegeben (also ich kann noch 80% meiner Haushaltstätigkeit selbst erledigen jedoch mit wesentlich mehr Zeitaufwand laut Gutachter).
Höflich wie ich bin habe ich einen Regulierungsvorschlag seitens der Vers. erbeten. Da kommt leider nix. Nun müssen mein Anwalt und ich also selbst was ausarbeiten. Da ist wohl Vorabeit gefragt.

So, nun endlich zu den Fragen: In den Tabellen wird ja immer gerechnet. x Stunden dafür, y dafür ... ergibt die Gesamtstundenzahl von xy. Dann wird wieder prozentual umgelegt und man beginnt zu rechnen wieviel Stunden man für was Hilfe braucht. Ich bin nun der Meinung dass ich mir das ersparen kann, denn der Gutachter hat ja schon angegeben wie hoch meine prozentuale Beeinträchtigung ist. Bin ich da mit meiner Logik noch auf dem richtigen Weg?
Bei 3 Erwachsenen Haushaltsangehörigen, Haus mit ca. 140 qm Wohnfläche + Keller, Grundstück von 10 ar habe ich mal pauschal mit 45 Wochenstunden gerechnet (das wäre bei 20% Beeinträchtigung dann 9 Wochenstunden Hilfebedarf?). Hilfskraft habe ich mit 8 Euro die Stunde veranschlagt.

Das Problem ist: ich finde die pauschalisierte Berechnung genügt - da gibts ja auch bestimmt Urteile dazu. MUSS ich unbedingt so eine detaillierte Aufstellung mit genauer Stundenanzahl machen? Schließlich wurde in dem Gutachten der Versicherung schon ein Prozentsatz festgelegt. Die Versicherung wird wohl mal wieder eine Zermürbungstaktik anwenden wollen. Gerade mit Einschränkungen im Gehirntechnischen Bereich (komme gerade nicht aufs passende Wort - nach mittlerem SHT halt) sind eben diese Aufstellungen schwierig bis unmöglich. Das weiss eben ein erfahrener Sachbearbeiter auch.

Habt ihr noch einen Tip zum Umgang mit der Versicherung hierbei Es soll keine Gesamtabfindung stattfinden! Man weiss ja nie was noch kommt - leider.

Sorry! Text als erstes lang, als zweites unübersichtlich und konfus. Aber derzeit erschlägt mich gerade das Internet mit den Infos und ich finde nicht gerade das richtige.

Danke fürs lesen und evtl. hilfreiche Bemerkungen.

Gruß Divegirl

PS: Das ganz große Problem bei den Haushaltssachen: Im Prinzip kann ich fast alle Tätigkeiten (außer über Kopf, manche Putzarbeiten) ausüben - nur halt sehr langsam. Durch die schnelle Ermüdung, Anstrengung und eben den großen Zeitaufwand reicht quasi die Woche nicht mehr um meinen Haushalt alleine zu schmeissen (bzw. meinen früheren Anteil zu erledigen).
 
Hallo Divegirl,

ich denke, dass deine Logik nachvollziehbar ist:Bei 3 Erwachsenen Haushaltsangehörigen, Haus mit ca. 140 qm Wohnfläche + Keller, Grundstück von 10 ar habe ich mal pauschal mit 45 Wochenstunden gerechnet (das wäre bei 20% Beeinträchtigung dann 9 Wochenstunden Hilfebedarf“

Ich habe bei der Aufstellung meiner Ansprüche, sie auch pauschal angegeben, wie viele Stunden pro Wochen, allerdings die Stunde habe ich mit 10 Euro veranschlagt und die Versicherung hat das bezahlt.

Vielleicht noch mal mit dem Anwalt schauen ob wegen schneller Ermüdung, Anstrengung und eben den großen Zeitaufwand, die 9 Stunden der Woche um einen Betrag x erhöhen.
Weil du tatsächlich nicht 36 Stunden brauchst sondern mehr. Ich hoffe du verstehst, was ich meine.

Viele Grüße,
Hela
 
Das Problem ist: ich finde die pauschalisierte Berechnung genügt - da gibts ja auch bestimmt Urteile dazu. MUSS ich unbedingt so eine detaillierte Aufstellung mit genauer Stundenanzahl machen? Schließlich wurde in dem Gutachten der Versicherung schon ein Prozentsatz festgelegt. Die Versicherung wird wohl mal wieder eine Zermürbungstaktik anwenden wollen.

Hallo Divegirl,

ich hatte auch mal gedacht.... das alles ganz einfach und logisch wäre.

Stand bei mir ist: ich habe auch vom Gutachter den genauen %Satz für die Einschränkung im Haushalt vorliegen (gerichtl. bestellter Sachverständiger).

Ich habe für das Gericht vor Jahren schon eine Aufstellung gemacht, wofür ich Hilfe brauchte.

Der gegnerische Anwalt brauchte nur einmal mit dem Kopf schütteln (sinngemäß) und alles muss nun bewiesen werden: sowohl Schaden in Vergangenheit und zukünftiger Haushaltsführungsschaden.

Es werden nun Zeugen über 400 km fahren müssen, um auszusagen, welche Tätigkeiten sie übernommen haben, als ich mich nicht einmal selbst versorgen konnte - und das nach über 7 Jahren. (Für mich ein schlechter Witz).
Meine Tochter wird aussagen müssen, was ich vor dem Unfall selbst gemacht habe etc. pp., um dann berechnen zu können, was ich davon nun nicht mehr machen kann. Es ist sozusagen wurscht, was der Gutachter geschrieben hat.

So kann's auch gehen und darüber bin ich langsam fassungslos. Ich wünsche dir mehr Glück!

Liebe Grüße
Cindy
 
Hey Divegirl

auch ich stehe vor diesem Problem. Ich muß zum neurologischem Zusatzgutachten und hier soll auch festgestellt werden, in wie weit ich arbeitsunfähig bin und dies auch in % ausgedrückt werden. Seit meinem Autounfall vor 2 Jahren habe ich ganz große gesundheitliche Probleme mit meiner HWS und meiner li. Körperhälfte. Mein Mann hat nach seiner normalen Arbeit einen großen Teil der Hausarbeit übernommen. Der komplette Einkauf, und so einiges mehr. Meine Freundin hilft mir unentgeltlich beim bügeln und putzen. Aber das geht auch nicht immer. Den wenn man das gerade erledigt haben möchte , haben die helfenden Personen auch nicht immer Zeit. Auch ich habe Probleme in den Umfang und der Zeit Arbeiten zuerledigen wie in der Vergangenheit. Ich brauche einfach mehr Zeit, weil alles langsamer geht und Pausen eingerechnet werden müßen.
Ich glaube das dieses Problem alle haben die als UO einen Haushalt und Familie zu versorgen haben.
Hier müßte Abhilfe geschaffen werden!:rolleyes:
Man muß mit den Schaden leben, aber die Angehörigen auch und das schlimme daran ist die Tatsache, daß man immer in der Beweispflicht ist.
Die Frage ist nur, wie kann uns geholfen werden:confused:
MfG Buffy07
 
Hey Divegirl!
Das mit dem Haushaltsführungsschaden ist keine einfache Sache. Ich habe unfallbedingt auch viele Einschränkungen bei der Haushaltsführung, aber es wird von mir erwartet, meinen Haushalt so umzuorganisieren, dass die Arbeiten für mich zu erledigen sind.
Mein Anwalt hat wirklich diverse Stunden mit der Berechnung unserer Forderung verbracht und von der Versicherung des Unfallverursachers kam keinerlei Unterstützung oder ähnliches.
Die haben auf unsere Hauptforderung nur telefonisch geantwortet. Sie versuchen alles so weit wie möglich zu strecken, damit man eher bereit ist eine, meist lächerliche, Abfindung anzunehmen.
Ich muß für alles Zeugen benennen und führe wirklich einen wahren Papierkrieg.
Ich kann dir nicht sagen, ob eine so grobe Berechnung anerkannt wird. Wir haben mit diversen Tabellen gearbeitet und vieles einbeziehen müssen.
Vielleicht wäre es einfacher gegangen.
 
Hi,

mir hat die gegnerische Versicherung geschrieben, ich solle mir geeignete Hilfsmittel zulegen. Die kriegen dann mal eine Aufstellung der Kosten und dann können sie sich auslassen. Ich habe meinem Anwalt auch gesagt, sie könnten ja mal eine Woche mit mir mitgehen um zu sehen wie es ist und was dann nicht geht. Bzw. wenn Mann oder Kinder gerade weg sind, dass ich dann zu Hause sitze und vor Wut platze weil ich das nicht kann. Oder ich muß dann überlegen ich mache das und riskiere einen neuen Unfall.

Schauen wir mal.

LG Claudia
 
Hallo ihr fleissigen Schreiber,

vielen Dank für eure Erfahrungswerte und Meinungen.
Fast habe ich es mir ja gedacht daß bei Versicherungen die normale menschliche Logik außer Acht gelassen wird. Hatte ja bereits ähnliches mit dem Lohnausfall der ersten Jahre bis zur Rente festgestellt. Zig Formulare, wenn die ausgefüllt sind ... wir brauchen noch dies und jenes, noch eine ärztl. Stellungsnahme, Gutachten o.ä.

Hilfsmittel habe ich schon zahlreiche für meinen Haushalt und das Leben überhaupt. Nach sehr vielem Frust beim Kochen und Backen habe ich mir einiges neu gekauft ... fast automatisch - zumindest schaltet alles automatisch ab, auf warmhalten oder macht Lärm.

Mein größtes Problem ist in der Tat meine Langsamkeit und Ermüdung. Wenn ich schon 3Stunden für ein Essen benötige (früher gleiches Essen 1 Stunde ca.) und meine max. Arbeitsleistung nur 4 Stunden mit Unterbrechungen ist ... ja dann reicht der Rest des Tages nicht mehr für viel andere Arbeit. Das muss dann verschoben werden. Grob gerechnet: Wenn ich die Arbeiten im Haushalt früher in 30 St. erledigt hätte, benötige ich heute zwischen 70 und 80 Stunden dafür. Leider liegt meine Arbeitskraft aber nicht bei einer 80 Stunden Woche! Früher war ich ja auch noch ganztags dazu arbeiten.

Nur wie hält man sowas tabellarisch fest oder zeichnet es auf? Die Tätigkeit Kochen, bügeln, aufräumen, Staub wischen kann ich ja noch ausüben. Wenn ich jedoch an einem Tag schon einkaufe und ein Essen koche bin ich oft schon zu fertig zum Essen. Dabei ist es egal ob ich jetzt nur für mich oder für 2 oder 3 Personen koche. Als mein Lebensgefährte 4 Wochen im Ausland war habe ich eben Prioritäten setzen müssen. Also entweder kaufe ich ein und koche oder ich bügele und sauge auf. Habe halt dann bei der Schwiegertochter gegessen, Sohn fuhr einkaufen, wurde oftmals von einem meiner Söhne irgendwo abgeholt weil ich selbst nicht mehr nach Hause kam usw. Mein Sohn und die Schwiegertochter wohnen nicht bei mir im Haus und haben ein Kleinkind von nun 2 Jahren. Durch Schichtdienst und die nun angestrebte Meisterschule fallen diese beiden für Hilfsleistungen weitgehenst aus. Sie sollten auch ihr eigenes Leben führen dürfen und nicht dauernd auf dem Sprung für mich sein müssen. Viele Dinge wurden halt einfach liegen gelassen, was nicht geht geht eben nicht. Mit Haushaltshilfe müssten so einige Grundreinigungsdinge angegangen werden die ich alleine nicht mehr schaffe.

Die 20% Minderung gehen auch nur von meinem Haushaltsanteil aus - da sind die Hilfsleistungen meines Lebensgefährten schon quasi eingepreist.

Ich sehe, es wird sich mal wieder über Jahre hinziehen. Ich hoffe heute schon dass keiner meiner Elternteile in den nächsten Jahre ein Pflegefall wird - ich bin nämlich verpflichtet diese zu pflegen aufgrund einer Hausübertragung. Dazu bin ich aber überhaupt nicht in der Lage, weder psychisch noch physisch.

Wenn ich am Montag beim Anwalt war werde ich berichten wie wir verblieben sind. Hoffnungen habe ich derzeit wenige.

Wünsche euch allen einen sonnigen Tag!
Divegirl
 
Hallo,bin auch gerade über meinem Anwalt ua.mit der regelung des Haushaltsführungsschaden zugange.Habe dabei eine ähnliche Situation wie du heißt Einfamilienhaus 140qm Wohnfläche ,ca.900qm Grund ,2 personen.
Mein Anwalt fordert einen Arbeitszeitbedarf von 35 Std. die Woche bei einem Stundensatz von 9,00€ mit Indexanpassungsklausel (was auch immer das heißt) das Gericht hat bei einem Vergleichsvorschlag 30,8 Std.angeboten was wir aber ablehnten.Vieleicht hilft dir das bei deinem Gespräch mit dem Anwalt.
 
Hallo,

zur Info. Also ich war beim Anwalt und wir werden nun versuchen ohne Quittungen einen Haushaltsführungsschaden geltend zu machen. Gleichzeitig forden wir noch einen Teil Schmerzensgeld und eben das allerwichtigste: Die uneingeschränkte Eintrittsverpflichtung für alle unserer Mandantin in Zukunft aus Anlasses des Unfalls vom .... entstehenden materiaellen und immateriellen Schäden soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Diesen Wisch haben wir immer noch nicht erhalten. Bisher hat die Gegnerische Versicherung bis zum Ende dieses Jahres auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Diese ewige "Dran denken" zerrt an den Nerven und ich bin der Meinung dass die Versicherung auf einen Fehler (Vergessen erneut anzuschreiben) hofft und wir somit in der Verjährungsfalle sitzen. Da sie sehr wohl wissen dass ich keine Rechtsschutzversicherung für diesen Vorgang haben werden nun etliche Hinhaltetaktiken kommen. Habe aber meinen Anwalt schon angewiesen zu klagen wenn bis November nix gekommen ist.

Sollte sich etwas bewegen was hilfreich für alle ist stelle ich es ein.

Danke an alle Schreiber!
Divegirl
 
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