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Leidiges Thema Besteuerung von Vergleichen privater BU-Versicherungen

Tobias82

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Sep. 2014
Beiträge
3
Ort
Kalkar
Hallo zusammen!Nun habe ich bereits einige (auch schon alte) Themen zu der Besteuerung oder eben auch zum steuerfreien Erhalt von gerichtlichen Vergleichszahlungen aus privaten BU-Versicherungen.
Genaue Angaben gab es dazu nie und auch keine Info der Threadersteller zum Ausgang der Thematik.
Bei mir ist es so, dass das Berufungsgericht (Ich habe die erste Instanz gewonnen) einen Vergleich vorgeschlagen hat. Hintergrund ist zu kompliziert, um es hier zu schreiben.
Das Gericht hat mir bereits in Aussicht gestellt, den Prozess zu gewinnen, allerdings wird das mit Gutachten, Terminen und weiterer Berufung vor dem BGH, wovon sowohl Gericht als auch Versicherer ausgehen, noch mindestens vier bis fünf Jahre dauern, bis es beendet ist. Zu lange für meine Familie, mein Haus und unsere Zukunft.
Der Vergleich würde mich schuldenfrei machen und dadurch sehr helfen.
Aber nur, wenn er nicht versteuert wird!
Die Versicherung ist keine Kombi aus Lebensversicherung und BU, sondern eine reine BU. Ertragsanteil bei Abfindung gibt es nicht, da es ja keine Laufzeitrente wäre, eine Entschädigung wäre es nach der rechtlichen Definition auch nicht, somit müsste es ja steuerfrei sein, oder?
Es wäre sehr schön, wenn mal jemand schreiben könnte, der es bereits erlebt hat und dann erklärt, wie genau es abgelaufen ist.
Da muss es doch hier auch Menschen geben, oder?


Ich danke Euch schon mal!
Liebe Grüße!
 
Ihre Frage zur Besteuerung

Hallo Tobias82,

meine Frau hat die gleiche Ausgangssituation wie die Ihre. Der Vergleich wurde angenommen. Eine zu erwartende Besteuerung ist lt. unserem Steuerberater wahrscheinlich. Wie ist es Ihnen weiter ergangen? Haben Sie den Vergleich angenommen, und wenn ja, haben Sie einen Weg gefunden eine Steuererleichterung zu erhalten. Die Denkansätze die Sie bzgl. der Vergleichszahlung hatten, decken Sie den meinen. Es ist dennoch sehr schwer hier mehr zu erfahren. Vielleicht könnte ein findiger Jurist hier helfen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Grüße Streammer
 
Hallo

lt meinen Informationen bzw Erfahrungen muss die BU Rente nach dem Ertragsanteil versteuert werden, ohne wenn und aber.

Vertraust du denn deinem Steuerberater nicht:confused:

Einfach nicht angeben bei der Steuererklärung macht keinen Sinn denn die bekommen das direkt übermittelt.;)

Gruß mystic-v
 
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