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Leidensgerechter Arbeitsplatz

Hallo Abendsonne,

schön das es wenigstens bei Dir geklappt hat.

Nein einen Betriebsrat gibt es bei und nicht.Wir hatten mal einen sogenannten Obmann,aber als der in Rente gegangen ist wurde kein neuer gewählt.
Ich glaube das ist irgendwie vergessen worden.
Unser Chef ist auch aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten.

Stellenausschreibungen gibt es bei uns nicht.Wir sind ja auch nur 50 Leute.
Ich hatte ein Gespräch mit meinem Chef in dem ich ihm vorgeschlagen habe ich könnte auch in der Buchhaltung oder als Sachbearbeiter oder was auch immer arbeiten.Entsprechende Qualifikationen würde die BG eventuell übernehmen.Hat er alles abgelehnt.
So langsam glaube ich es liegt daran das ich noch zum alten Tarif eingestellt wurde und der liegt deutlich höher als bei den Neueinstellungen.
Deshalb wäre vielleicht ein BEM doch der richtige Weg.


Viele Grüße
Josef
 
Hallo Josef,

es ist immer wieder schlimm, wenn sich die Arbeitgeber herauswinden wollen. Weise doch ihn doch mal auf das BEM hin. Dazu ist er auch verpflichtet. Ein Versuch ist es wert. Lass Dich nicht abspeisen. Auch wenn Dein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten ist, ich würde schon versuchen wieder einen Betriebsrat zu bilden. Mitglieder geniesen zudem Kündigungsschutz für die Zugehörigkeit und ein Jahr nach dem Ausscheiden.

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo guzzi-jupp,

auch ich kann auf Grund von einem Arbeitsunfall meine Tätigkeit als Montagearbeiterin nicht mehr ausführen.Da ich aber in einer größeren Firma arbeite als Du,konnte mir bei dem ersten Wiedereigliederungsversuch eine leichte Tätigkeit durch unseren Werksarzt zugewiesen werden.Diese konnte ich aber leider nicht bewerkstelligen,so dass ich wieder abbrechen musste.
Auch weitere Wiedereingliederungsversuche konnte ich ohne Schmerzen nicht bewekstelligen,sodass der Werksarzt mich aus dem "Verkehr" zog.Gleichzeitig aber schrieb er eine Stellungnahme an die oberste Chefetage,dass ich nicht von mir aus abgebrochen habe,sondern dass er es nicht verantworten kann,dass ich weiter arbeite.
Seit dieser Zeit bin ich immer noch arbeitsunfähig,da mein linker Arm statt besser immer schlechter wird.
Aber es muss doch auch bei Dir irgendwelche Möglichkeit bestehen,dass man Dir einen Arbeitsplatz geben kann,den Du auch noch ausführen kannst.
Die Tätigkeit die ich machte,lag auch unter meiner Qualifizierung,aber mir wurde gesagt,dass die Firma 1 1/2 Jahre den gleichen Lohn zahlen müsste und dann könnte ich herab gestuft werden.Aber ob das wirklich so ist kann ich auch nicht zu 100% sagen.

Hast Du eigentlich schon einen Gleichstellungsantrag gestellt?
Ich hatte auch 30% Behinderung und wurde nun einem Schwerbehinderten gleichgestellt.Das heißt,wenn der Arbeitgeber mir kündigen will,muss erst einmal noch das Integrationsamt gehört weden.
So läuft es momentan bei mir und ich hoffe sehr für Dich,dass auch in einem Betrieb mit nur 50 Beschäftigten auch etwas für Dich getan wird.
Wie es bei Dir mit den Kollegen aussieht,weis ich nicht,aber ich habe mein Lehrgeld gegenüber Kollegen bezahlt.

Ich wünsche Dir noch einen schönen 2.Weihnachtsabend

LG
Silvia
 
Ich habe diesen alten Beitrag gefunden und mir persönlich stellen sich gerade ein paar Fragen:

Wer entscheidet was für mich Leidensgerecht ist?
Ist ein 60% Job, denn ich so machen kann und denn ich gerne mache Leidensgerecht?

Diese Fragen stellen sich mir wegen meiner Beurteilung in der Reha: Gehen, Sitzen und Stehen zu gleichen Teilen. Ich Sitze eigentlich nie bzw. sehr selten (auch jetzt Knie ich auf dem Boden vor dem Wohnzimmertisch) da ich schnell Rückenschmerzen bekomme und wenn dann stehe ich "liegend" also hänge in dem Sitz.

Das Nächste ist meine Schädigung der Afferenzbahnen (Rückenmarkschaden) meine Knie zu Fußgelenksteuerung passt nicht mehr. Ich muss mich beim laufen sehr Konzentrieren, also scanne meinen Weg, keiner muss einen Krankenhausflur entlang aufpassen ob Unebenheiten bestehen da schlurche ich nur unauffällig. Anders ist dies bei Stufen, Hindernissen oder unebenen Untergründen.

Vielleicht können wir hier einigen UO wichtige Tips mitgeben ob es Richtlinien oder ähnliches gibt.

MfG


GSXR
 
Hallo GSXR,

erstmal entscheidest Du was für Dich leidensgerecht ist, es ist ein Arbeitsplatz, an welchem Du Deine Leistung erbringen kannst mit Tätigkeiten welche Du ausführen kannst.

Du kannst z. B. auch zur Verbesserung Deiner Situation beim Schädiger einen höhenverstellbaren Schreibtisch einfordern, wenn Du nicht lange sitzen kannst oder körperliche Abwechslung am Schreibtisch benötigst.

Leidensgerecht heißt u. a. auch, Du kannst nicht mehr körperlich im Lager oder Handwerk arbeiten und benötigst einen Schreibtischarbeitsplatz oder eine Tätigkeit, welche Du körperlich erbringen kannst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich war im BFW und es wurde uns für ein Erprobung im Bereich Qualitätsmanagement ein Mädel beigestellt, diese hat eine Nervenkrankheit die teils die Händebetrifft, Durchblutung und bitzeln.

Am Ende wurde Ihr gesagt das die Tätigkeit die Sie den ganzen Tag erprobt hat nicht Leidensgerecht ist!

Ich bin vielleicht ein etwas schwererer Fall aber ich habe den Rückenmarkschaden also sagt einer "den setzen bzw. stellen wir vor einen PC und das ist Leidensgerecht" das entspricht dem allgemeinen Glauben. Jetzt ist es aber so durch das das die Reflexe, besonders der Knie Reflex (Der bei mir äußerst leicht zu provozieren ist) das Denken für die Wirbelsäule übernommen hat und daher sind meine Bänder überlastet und ich bekomme vom stehen ein Angespanntes Gefühl in den Beinen und kann nicht ruhig stehen. Also ist es Leidensgerecht das ich den ganzen Tag vor einem PC im stehen hin und her zapple und Abends auf der Isomatte liege weil meine "Knie" ziehen?

MfG


GSXR


P.S.: Einfach wäre leichter.
 
Hallo GSXR,

warum es für das Mädel mit der von Dir beschriebenen Erkrankung nicht für QM gereicht hat, das könnte auch ohne zu nahe treten zu wollen etwas mit nicht ausreichender Grundqualifikation zu tun haben.

Wieso möchtest Du hier definiert haben was für Dich leidensgerecht ist? Was leidensgerecht ist, dass kannst nur Du sagen. Du mußt Dir Gedanken machen was Du kannst, wie man Dich unterstützen kann und somit Deine Qualifikation suchen.

Ich habe den Eindruck Du gehst die Sache nicht selber an, sondern möchtest Lösungen. Dies ist ganz gut, dass man Lösungen möchte, aber Du must Vorschläge machen - hier kann man nichts von außen beurteilen. Zumindest das nicht.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Annegret,

Du darfst den leidensgerechten Arbeitsplatz nicht in Verbindung mit einer Ablehnung einer Wiedereingliederung bringen.

Einfaches Bsp.: für leidensgerechten Arbeitsplatz:

Großes Autohau mit Werkstatt.

KFZ-Mechatroniker hat einen Unfall und sitzt nun im Rollstuhl -> er kann in der Werkstatt nicht mehr schrauben und auch die Autos nicht mehr Probefahren.

Leidensgerecht: der KFZ-Mechatroniker wird so eingesetzt, dass er z. B. die Termine mit den Kunden zur Reparatur vereinbart, Probefahrten plant, im Verkauf die Kunden berät und / oder sich um das Ersatzteilemanagement kümmert.

So wird man dem Leiden gerecht und dem Mitarbeiter ist geholfen mit einem Arbeitsplatz.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

ich hatte das Thema auch erst kürzlich am Arbeitsplatz.
Bei mir hat der Arbeitgeber entschieden, was "leidensgerecht" ist. Ohne Rücksprache mit mir, aber alle anderen waren involviert. Personalrat, Betriebsärztin, Arbeitssicherheit.
Mein bisheriger Arbeitsplatz war leidensgerecht; allerdings waren meine Ausfallzeiten (vorübergehend) zu hoch für die Aufgaben, die ich dort hatte. Und so wurde ich von jetzt auf nachher auf einen Arbeitsplatz versetzt, der alles andere als leidensgerecht war und leider auch nicht meine Qualifikationen gefördert hat.

Was "leidensgerecht" ist, liegt im Auge des Betrachters. Wenn man ein gutes Miteinander hat, kann man einen Weg finden. Wenn nicht, ist es wie annegretmichels geschrieben hat.
Wenn ich ihren Post lese, bin ich froh über meine Entscheidung, keine rechtlichen Schritte eingeleitet zu haben.

Ich verstehe es so, dass Dir, Gsxr1983, im Berufsförderungswerk geholfen wird, die richtige Art von Arbeit zu finden. Dann ist ja auch alles dokumentiert, was geht und was nicht. Da hast Du ja noch die Fäden in der Hand. Oder verstehe ich das falsch?

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo Annegret,

im BG-Verfahren versucht natürlich die BG für sich positiv Einfluss zu nehmen.

Im Klageverfahren ist dann das SG "Herr des Verfahrens" und dann hat die BG keine Möglichkeit zu intervenieren, weil das Gericht die Gutachter bestimmt.

Grundsätzlich gilt immer, letztentlich kann nur ein Gericht entscheiden, wenn überhaupt eine Klage zugelassen wird!

Und das musst Du in der Klage in die richtigen Wege leiden!

Bei Menschen die eine Schwerbehinderung haben, entscheidet das Integrationsamt ob der Arbeitsplatz leidensgerecht ist.

Nunja, das Integrationsamt kann nicht über körperliche Aktivitäten so gesehen entscheiden!

Wieviel GdB hast Du?

Ich nehme an, bei Dir ist einiges schief gegangen bzw. auch wie es Emma geschrieben hat - wenn ein AG nicht will - dann wird es sehr schwer.

Aber wenn ein AG will - dann gibt es auch einen leidensgerechten Arbeitsplatz und auch eine Umrüstung / Umgestaltung eines Arbeitsplatzes bekommt ein AG finanzielle Unterstützung durch div. Kostenträger, bzw. der AN kann auch bei einer HPV die Kosten geltend machen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

vielen Dank für den qualitativen hohen Input allerseits, mir geht es hier darum das ganze mal durch zuspielen und Erfahrungswerte zu erhalten und diese auch anderen zur Verfügung zu stellen.

Die Wichtigste Erkenntnis ist bisher das wenn der AG mit macht ist fast alles möglich, wenn er nicht möchte darf man sich auf keinen Fall auf das Gericht verlassen!

Das BFW macht ja nur Intelligenztest und Arbeitserprobungen die bewertet werden, selbst als SFA (Steuerfachangestellter) wollten Sie mich mit einer 1,9 :) aber das tagelang ruhig stehen vor einem PC finde ich nicht Leidensgerecht.

Ich bin optimistisch das ich etwas Leidensgerechtes bekomme.

Das mit dem Integrationsamt ist bei mir noch schwierig da ich noch keinen Behindertenausweis habe.


MfG


GSXR
 
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