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Leidensgerechter Arbeitsplatz

guzzi-jupp

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
30 Nov. 2011
Beiträge
28
Hallo zusammen,

war heute beim Anwalt und möchte jetzt fragen ob hier im Forum jemand Erfahrung mit solchen Klagen hat.

Also ich hatte 09. 2007 einen Arbeitsunfall(linker Unterschenkel eingeklemmt).War dann ab 4.2008 wieder arbeiten(Kraftfahrer im Baustellenverkehr).
Bis 6.2011 .Im August erneute OP.Bin bis jetzt AU.Meinen alten Arbeitsplatz kann ich wohl aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben.Habe meinen Arbeitgeber gefragt ob er eventuell einen anderen Arbeitplatz für mich hätte.
Dies hat er verneint.
Jetzt sagt mein Anwalt man könnte einen "Leidensgerechten Arbeitsplatz" auch einklagen.
Hat jemand hier so etwas schon gemacht?
Wie groß sind die Erfolgsaussichten?
Macht es überhaupt Sinn einen Arbeitsplatz zu erstreiten auf dem man nicht gern gesehen ist?

Freue mich über jede Antwort.


Viele Grüße
Josef
 
Hallo guzzi-jup,

naja, gäbe es denn bei Euch in der Firma Arbeitsplätze, wo Du "leidensgerecht" arbeiten könntest, z. B. Büro?

Bei mir war es so, dass ich aufgrund meiner Unfälle nicht mehr im Publikumsverkehr arbeiten konnte. Erst hatte man mir irgendwelche Tätigkeiten angeboten, wo ich auch noch weniger verdienen sollte. Zum Glück habe ich ohne Klage einen anderen Arbeitsplatz bekommen.

Hilft Dir die BG denn nicht dabei? Das müsste Sie aber.

Ansonsten hast Du auch nach SGB IX §84 ein Recht darauf, dass der Arbeitgeber eine Weg findet, dass Du wieder arbeiten kannst.

Hier der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html

Viele Grüße

Abendsonne
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Josef,
das ungefähre Alter und wielange Du schon in der Firma bist, wären nochmal interessante Fakten. Ist es denn eine große Baufirma, so mit Betriebsrat und bist Du in einer Gewerkschaft?
Wie dick bist Du mit den Kollegen und was wären es für Aussichten einen Neuen leidengerechten Arbeitsplatz zu finden?

Wenn einige Kriterien stimmen, würde ich es versuchen, mit dem Anwalt für eine andere Stelle in der Firma zu kämpfen.
Wurde denn von Seitens des ArbG. schon über eine Kündigung gesprochen?
Lt. Kündigungsschutzgesetz kann der ArbG. die personenbedingte Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2, durch eine lang andauernde Erkrankung des Arbeitnehmers, nur dann begründen, wenn die Arbeitsunfähigkeit bei Zugang der Kündigung noch andauert.
Solange bist Du ja noch nicht AU.
Im Allgemeinen besteht eine Arbeitgeberverpflichtung, zur Vermeidung einer krankheitsbedingten Kündigung dem Arbeitnehmer einen freien leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten. Maßgeblich sind dabei wieder die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Zu diesem Zeitpunkt muss ein entsprechender Arbeitsplatz frei sein, zumindest alsbald frei werden. Ich meine schliesslich hast Du den Arbeitsunfall in jener Firma gehabt oder? Gibts es in Deinen Augen sowas wie Büro/bzw.halbtagsjob?

Interessant auch:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)- leidensgerechter Arbeitsplatz

BAG, Urteil v. 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Quelle:http://rechtsanwalt-seyfried.de/aktuelles/aktuelles-arbeitsrecht/
(etwas über die Mitte runterscrollen)


Bin außerdem der Meinung, bei einer Klage, wäre es nicht ein zivilrechtlicher Prozeß sondern ein sozialrechtlicher, weil Kausalität ja der Arbeitsunfall war.
Bist Du eigentlich Rechtschutzversichert? Da müste Dir dann Dein Anwalt mit weiteren Infos helfen können!


MfG Jan

Nachtrag: jetzt sind einige Dinge doppelt (s.o. Abendsonne)-da war ich noch am schreiben!



 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Abendsonne,hallo Jan,

erstmal vielen Dank für die Infos.Hilft mir wirklich sehr.

also ich bin 47 J. und seit 04.1999 in der Firma.Der Unfall ist in dieser Fa. passiert.
Allzu groß ist die Fa. nicht ( ca. 50-60 Mitarbeiter ) und einen Betriebsrat gibt es auch nicht.
Mit den Kollegen verstehe ich mich sehr gut.Das ist auch der Punkt.
Natürlich gibt es hier Arbeitsplätze die meinem Leiden "gerecht" würden und für die ich auch qualifiziert wäre.
Aber die sind alle besetzt.Und ich bin keiner der irgendjemandem etwas wegnehmen will.
Aber ich muß doch auch sehen wie es weitergeht.Bin total in der Zwickmühle.
Die BG hilft mir insoweit das man mir eine Qualifikation angeboten hat.(hier muß ich mal eine Lanze für meinen Berufshelfer brechen,der Mann scheint wohl die große Ausnahme zu sein)
Das wäre dann der Busschein.Im Internet habe ich recherchiert das ich hier aber viel weniger verdiene.
Im Moment weiß ich wirklich nicht was ich machen soll.


Viele Grüße
Josef
 
Hi Josef,
wenn Du mit dem Berufshelfer der Berufsgenossenschaft gut kannst, ist es doch sicher ein Versuch wert. So hast Du wenigstens einen Mittler und stehst nicht ganz allein da gegen die Kollegen, die das dann auch vieleicht wieder in einem anderen Licht sehen. Damit meine ich bei der Integration in Deine jetzige Firma, oder wohin soll die angebotene Quali gehen?
Du schreibst ja selber, dass Du für einen anderen Arbeitsplatz dort schon qualifiziert wärst.
Das wäre dann der Busschein.Im Internet habe ich recherchiert das ich hier aber viel weniger verdiene.
Immerhin hast Du Anspruch auf Leistungen zur Beruflichen Rehabilitation, wenn Du die bisherige Tätigkeit wegen der Folgen des Unfalles nicht mehr ausüben kannst. Wenn der Unfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führt, wird Dir die BG auch eine Verletztenrente zahlen (ab einer MdE von 20%). Die Rente hat auch die Aufgabe, den Lohnverlust auszugleichen, denn einen Lohnausgleich im eigentlichen Sinne gibt es nach den gesetzlichen Regelungen nicht und mit 47 wird es sicher auch kein leichtes mal eben einen neuen Job zu finden.
Dann doch lieber den Persilschein als den Busschein :p

Ansonsten wäre als Alternative wohl ein guter Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht von Vorteil, bist Du eventuell im Sozialverband?

Gruss Jan
 
Hallo Jan,

mein Berufshelfer meinte es wäre vielleicht besser einen neuen Arbeitgeber zu finden.Die Quali (Busschein) geht in diese Richtung.
Eine Rente (MdE 30%) bekomme ich bereits seit 04.2008.Ich erhalte also zur Zeit Rente und Verletztengeld.
Ich hatte aber bis zu meinem Unfall noch einen Nebenjob(Samstags)auf 400,-€ Basis.Das geht seit meinem Unfall nicht mehr,sodaß ich mit meiner Rente ungefähr das gleiche Geld wie vor meinem Unfall habe.
Wenn ich jetzt als Busfahrer deutlich weniger verdiene bekomme ich erhebliche Probleme.
Es ist auch so das ich eigentlich in meiner alten Firma bleiben möchte,ich aber andererseits niemandem etwas streitig machen möchte.
Aber ich glaube das sind fast schon Luxusprobleme wenn ich mir die anderen Schicksale hier im Forum so durchlese.

Einen Anwalt habe ich übrigens schon,den übernimmt die Rechtschutz.
Der hat mir zu der Klage auf leidensgerechten Arbeitsplatz geraten.
Das einzige was mich hindert ist mein Gewissen.


Viele Grüße und danke für dein Interesse
Josef
 
Hallo Josef,

auch ich habe ein Gewissen, jedoch schenkt Dir letztendlich keiner etwas.
Mir hat man auch vorgeschlagen die Fa. zu wechseln. Ich wollte auch da bleiben.
Wie wäre es, wenn Dein Reha-berater gemeinsam mit Dir bei Deinem Arbeitgeber vorsprichtbevor Du klagst?

Hier aus nocheinmal eine Link von deer DGUV:

http://www.dguv.de/inhalt/rehabilitation/teilhabe/arbeitsplatz/index.jsp

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo Josef,

bitte kläre auch mal im Vorfeld die "gesundheitlichen Anforderungen" an einen Busfahrer.

Du beförderst Menschen....

Was z. B. würde Dir die Busfahrlizenz bringen, wenn Du aufgrund Deiner Einschränkungen keinen AG findest bzw. nicht durch die Gesundheitsprüfung kommst.

Dann hast Du einen Umschulung für Null und Nix gemacht und die BG zieht sich dann wahrscheinlich aus der Affäre, weil Dir ja eine Umschulung bezahlt wurde. Was dann?

Würdest Du es Dir auch zutrauen mit Deiner Einschränkung gute 8 Stunden Kupplung, Gas & Bremse zu treten?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

nein ein Schaltgetriebe kann ich nicht mehr bedienen.Müßte schon ein Automatik sein.Das würde aber auch durch die BG gesponsort.
Ob ich mit 47 J. und als Berufsanfänger dann einen Job bekomme steht natürlich auf einem anderen Blatt.


Hallo Abendsonne,

ich denke ein Gespräch mit Berufshelfer und Arbeitgeber wäre sinnlos.Sein Standpunkt ist das alle Arbeitsplätze die für mich in Frage kommen,besetzt sind und Basta.
Also bliebe nur die Klage.

Wie ist das bei Dir ausgegangen? Bist Du noch in deiner altenFirma?




Viele Grüße
Josef
 
Hallo Josef,

bei mir war es so: Als sich die BG eingeschaltet hat, ging es auf einmal.
Mein Berufshelfer hat sich bei meinem Arbeitgeber einen Termin geben lassen.
Ebenso hat unser Betriebsrat ein Auge darauf gehabt.

Bei der größe Deiner Firma wird es Zeit, dass ein Betriebsrat gewählt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html


Hast Du einen GdB bzw. eine GdB beim Versorgungsamt beantragt?

Lass Dich nicht so schnell abwimmeln. Rede mit Deinem Berufhelfer, wie der darüber denkt. Wenn gar nichts geht, dann musst Du klagen!

Viele Grüße

Abendsonne

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Abendsonne,

ja ich habe GdB von 30% beim Versorgungsamt.

Wie ist das bei Dir gelaufen? Mußte ein Kollege den Arbeitsplatz wechseln?
Oder wurde ein neuer Arbeitsplatz geschaffen?.
Wie läuft sowas überhaupt?

Sorry,will Dich nicht nerven,aber ich mach mir halt so meine Gedanken.


Viele Grüße
Josef
 
Hallo Josef,

bei mir wurde indirekt ein Arbeitsplatz geschaffen.

Ich war au hatte aber Angst meine Arbeitsplatz zu verlieren, also habe ich die erst beste Möglichkeit gesucht wieder reinzukommen. Es kam eine Stellenausschreibung, da habe ich mich beworben.

Jedoch habe ich die Stelle nicht bekommen, dafür hatte man mir eine andere Stelle angeboten. Ich denke mal, weil ich die gleiche Quali wie der andere Bewerber hatte, ich jedoch eine Gleichstellung habe, wo ich eigentlich die Stelle hätte bekommen müssen. Unser Betriebsrat hat hier darauf geachtet, dass sie der anderen Stellenbesetzung nur zustimmen, wenn ich eine gleichwertige Stelle bekomme.

Bei mir war das dann so:
Eine Kollegin war im Erziehungsurlaub. Dafür kam eine andere Kollegin (befristet). Weiterhin wurde eine Abteilungsleiterstelle gestrichen (zuviel), dafür ein Sachbearbeiter gesucht. Die Stelle habe ich bekommen, obwohl die Stelle die befristete Mitarbeiterin wollte, da die andere Kollegin aus dem Erziehungsurlaub wiederkam.

Sprich, wir haben eigentlich Überhang.

Gibt es bei Euch keine Stellenausschreibungen? Warum habt Ihr eigentlich keinen Betriebsrat?

Viele Grüße

Abendsonne
 
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