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Leichte HWS-Beschleunigungstraumen aus gutachterlicher Sicht

indianerin

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
25 Mai 2011
Beiträge
789
Für die Begutachtung eines HWS-Beschleunigungstraumas sind physikalische, orthopädische, neurologisch-psychiatrische und rechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Im Vergleich zu schweren Traumen mit neurologischen Ausfällen ist die Begutachtung des leichten Beschleunigungstraumas für den Sachverständigen oft besonders schwierig


http://www.bvdn.de/main/transmitter_fset.php?SID&datei_id=4998&dateien_neu=1

Vielleicht hilfen euch diese Infos etwas weiter.
 
Danke für die Infos, Indianerin!

Ich habe aber mal eine etwas andere Frage: Es gibt ja Leitlinien für die Begutachtung usw.

Gibt es aber auch irgendwo Infos, welche Qualifikation ein Gutachter haben sollte, um die entsprechenden Verletzungen zu begutachten/diagnostizieren?

Gerade bei HWS-Verletzungen landet man ja ganz schnell beim Knie-, Hand- oder Schulterspezialisten, hauptsache, er hat irgendwann mal Medizin studiert bzw. ist Orthopäde.

Gibt es irgendwelche Nachweise, Qualifikationen usw. die ein Arzt haben sollte, wenn der als Gutachter bei HWS-Schäden fungiert? Dazu habe ich bisher noch nie irgendwelche Unterlagen gefunden!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich glaube schon, dass es solche Vorschriften gibt und sicher auch irgendwo was schriftliches über diese Vorraussetzungen.
Falls ich was finde, melde ich mich. :)
 
Hallo Indianerin,

vielen Dank für die versch. Links. Leider bekomme ich den 4. Link nicht angezeigt ...

Die ganzen Angaben sind sehr allgemein gehalten. Der GA sollte die medizinische Qualifikation haben ... Aber was GENAU ist die medizinische Qualifikation für ein Gutachten im craniocervikalen Bereich?

Reicht ein Orthopäde mit Spezialisierung aufs Knie? Kann man den ablehnen, weil er nicht qualifiziert genug ist? Was ist mit einem HNO-Arzt mit Spezialisierung auf plastische Chirurgie? Oder einem Neurologen mit Spezialisierung auf Geriatrie? Das sind nur mal so ein paar Beispiele ... Kann man die ablehnen? Bzw. welche Qualifikationen müsste denn ein Arzt überhaupt haben, um qualifiziert zu sein für die Begutachtung von Schleudertraumata/HWS-Distorsion?

Anscheinend werden von den Gerichten ja alle Ärzte für befähigt gehalten, hauptsache, sie haben irgendwann mal studiert ...

So ist ja z. B. von William Castro usw. kein Lebenslauf, keine Qulifikation usw. im Web zu finden (jedenfalls nicht von mir nach kurzer Recherche). Trotzdem begutachtet er fleißig ...

Soweit ich weiß, gibt es keine "bindenden" Kriterien, die ein medizinischer Gutachter zwingend für die Begutachtung in welchem Bereich auch immer erfüllen muss. Es reicht, wenn ER sich für "befähigt" hält und sich auch so verkauft ...

Oder sehe ich das total falsch?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo zusammen,

bei eigenen Recherchen fällt mir immer wieder auf, dass sich die "Anforderungen an den Gutachter" sehr oft nur auf die Gutachtenerstellung selbst, erforderliche Rechtsgrundlagen u.ä. beschränkt. Über die fachlichen Anforderungen, die ein solcher medizinischer Sachverständige verfügen sollte, findet man kaum etwas. Ich finde das sehr bedenklich.

Insbeondere finde ich diese Vorraussetzung wichtig: "Anerkennung als Facharzt (bezogen auf das jeweilige Begutachtungsgebiet)".
(Quelle: http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/gutachter/index.jsp)
Von daher ist mir gänzlich unverständlich, wie man beispielsweise für HWS-Beschleunigungsverletzungen Gutachter aus dem chirurgischen Gebiet mit Spezialisierung auf Hand- oder Kniechirurgie bestellen kann.

"Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen."

http://www.hk24.de/recht_und_steuer...sionid=E3A6C91C39DE453B1EAF16F6982E6AD3.repl2


Auf der Suche im Netz habe ich nachfolgende Seiten gefunden...nicht immer nur aus Deutschland, aber ich denke, die Aspekte sind allgemeingültig.

http://www.rpmed.de/php/veroeffentlichungen_arzthaftungsrecht-krankenhaushaftungsrecht_03.html

http://www.studerrechtsanwalt.ch/wp-content/uploads/2009/06/anfordernungen-gutachten-generell.pdf

http://www.medizin.uni-koeln.de/kammer/gutacht

Seite 14:
http://books.google.de/books?id=WEV...anforderungen medizinischer gutachter&f=false

http://www.medsach.de/MEDSACH-2008-...icher-Sicht,QUlEPTIwMTk3OCZNSUQ9MTA0Mzgw.html

http://www.anwalt.de/rechtstipps/me...zial-und-sozialversicherungsrecht_012316.html


In Bezug auf Fachrichtungs-Empfehlungen für die Begutachtung von HWS-/Kopfgelenksverletzungen habe ich bisher auch nichts Brauchbares finden können.


Wünsche Euch allen ein hoffentlich aushaltbares und sonniges Wochenende.
Viele Grüße
sachsblau
 
Hallo Rudinchen,

wie und wo festgehalten ist, wer für was zuständig ist, kann ich nicht sagen. Aber wir haben immer wieder festgestellt, dass man zu den falschen Abteilungen geschickt wird. Für den Halswirbelbereich ist eigentlich der Neurologe zuständig. Doch wenn man nicht aufpasst gelangt man zur Orthopädie. Mein Mann hat schon eine Untersuchung verweigern müssen, um mit Hilfe des zu überweisenden Arztes von der korrekten Abteilung bzw. des Neurologen untersucht zu werden. Und das, obwohl auf der Überweisung Neurologie eingetragen war...
 
Hallo Rudinchen,

eigentlich wäre es für die Ärzte ja auch sinnvoll, wenn sie zusammenarbeiten täten. Sprich Orthopäde speziell HWS, Neurologe, Schmerzarzt usw., die sich dann zusammen mit dem Patienten zusammen setzen und beraten.

Ich finde, man wird von einem zum anderen geschickt und hat letztlich doch nicht den richten Arzt erwischt, weil jeder in seinem Fach zwar was findet, aber zusammen mit den Neurologen und HWS-Orthopäden, käme evtl. noch was anderes raus.

Könnte doch sein, dass die zusammen noch eine ganz andere Lösung finden würden. Leider wird das wohl nur selten an Kliniken praktiziert.
Wobei ein Wirbelsäulenzentrum schon ma spezieller ist, als ein Orthopäde, der nur kaputte Knie, Schultern und Hüften kennt.

Bloß wo findet man sowas....?
:confused:
 
Hallo,

ich habe mal diese Liste gefunden:

http://www.focus.de/gesundheit/news...fuer-wirbelsaeule-und-schmerz_aid_213689.html

Die ist allerdings von 2006 - und es sind nur ca. 30 Fachärzte aufgelistet ... Wenn es da nicht mehr in Deutschland gibt, ist es kein Wunder, dass man nie an den "Richtigen" gerät ...

Ein Wirbelsäulenzentrum hat ganz selten Neurologen dabei, evtl. schon eher einen Schmerzarzt.

Aber bei uns geht es ja um Gutachten. Da sind versch. Ärzte beteiligt, von denen sicher nur sehr wenige Ahnung von HWS-Schäden haben. Aber das ist ja die Frage: Welche nachweisbaren Spezialisierungen sollten diese Ärzte haben? Und ganz wie indianerin geschrieben hat: Wo findet man diese Ärzte? Am besten alle an einer Stelle, damit sie ein umfassendes Zusammenhangsgutachten erstellen können! Und dann muss der Wunsch, genau von diesen Ärzten begutachtet zu werden, ja auch noch so formuliert werden, dass das Gericht den Ausführungen folgt und die UO zu genau diesen Ärzten zur Begutachtung schickt!

Kommt mir vor wie ein Hindernislauf, bei dem man nur auf die Nase fallen kann!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

vielleicht sollte man sich da lieber einen erfahreren sprich älteren Arzt suchen. Durch unsere Gutachten in den letzten Wochen haben wir die Erfahrung machen müssen, dass die älteren Ärzte sich eher trauen, das Gutachten neutral ausfallen zu lassen. Die jungen sind noch zu ängstlich, sie könnten keine Gutachteraufträge mehr bekommen, hab ich so den vagen Verdacht.
 
Hallo Claudia1970,

wir können im Moment leider gar nicht selber suchen, sondern das Gericht entscheidet. Meine Frage ist nur, was tun, wenn ein Handchirurg oder ein Kniespezialist - die ja von der Fachrichtung her auch Orthopäden sind - vom Gericht als Gutachter benannt werden. Kann man da gar nichts tun? Muss man das dann hinnehmen? Kann man widersprechen, wenn das Gericht das als "Beschluss" gefasst hat?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ich glaube, dass gegen die Gutachter, die vom Gericht beauftragt werden, keine Ablehnung erfolgen kann. Bin aber nicht 100% sicher, vielleicht kann das jemand anderes klarstellen. Wenn man nicht einverstanden ist mit dem Gutachten kann man ja immer noch ein Gegengutachten erstellen lassen. Somit rollt man dann alles wieder auf. Vielleicht schon mal im Vorfeld informieren, welcher Arzt einen da unterstützen könnte/würde.
 
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