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Lehrstunde für Richter

Ariel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 März 2007
Beiträge
2,697
Lehrstunde für Richter in Unfallsachen
oder
Welche Gegenleistung gibt die Versicherungswirtschaft für falsche Erstdiagnosen?
Oder
Der Unterschied zwischen korrekten und versicherungsloyalen Medizinern besteht in der Kunst des Erstellens und Bestehens auf der falschen Diagnostik.
http://www.fehldiagnose.ch/DerFall.pdf
http://www.fehldiagnose.ch/Aufsichtsbeschwerde.pdf
Seite 15!
 
Welche Gegenleistung gibt die Versicherungswirtschaft für falsche Erstdiagnosen?



Hallo Ariel,

möglicherweise:

  • Gutachtenaufträge in Hülle und Fülle (bringt "Cash")
  • kostenlose Fortbildungsmaßnahmen zwecks angeblicher "Qualitätssicherung" und Qualifizierung
  • Stiftungen und Spenden
  • Patientenzuweisungen die sich als lukrativ erweisen
  • Dienste auf Forbildungsveranstaltungen in Form von Begleitservice (Hostessen) vor Ort - falls gewünscht auch sexueller Natur (Natural Rabatt)
  • Andere "Rabatte" in jeglicher Form und Quantität
...

gruß

Hollis
 
Welche Resonanz bewirken hervorragende Beiträge im Forum für Unfallopfer

3 Jahre ist es her, als ich diesen Beitrag ins Forum setzte.

Meine provokativen Fragen wiesen auf den, für alle n, Inhalt dieses Links hin, den kaum jemand interessierte.

Dabei enthält dieser Link allein schon soviel, dass man viele offenen Fragen, die sonst so im Forum gestellt werden, beantworten könnte.

Doch, was war die Resonanz diese brisanten Falles, eines Sturzopfers?
Ein einziger Betroffener hat diesen Beitrag überhaupt zur Kenntnis genommen.

Da wird von Solidarität trompetet, doch wenn wirklich ein exzellenter Fall, der jede Menge Stoff für Diskussionen unter Betroffenen und gewissen Anwälten hier bereit hält, gepostet wird, dann halten sich alle zurück und bedeckt.

Vergleicht man die Zustimmung, mit der Beiträgen ohne konkreten Informationswert und ohne greifbare konkrete Hilfe für Betroffene, unterstützt werden, und diesen Beitrag, der jede Menge an Informationswert und konkrete Erfahrungshilfe für viele Betroffene bereit hält, dann frage ich mich, wieviele und deren Anwälte gibt es eigentlich in diesem Forum?

Der Unfall-Betroffene in diesem Link hat sich die Mühe gemacht und seinen beispielhaften Fall für andere Betroffenen nachvollziehbar ins Internet gestellt. Er zeigt viele Facetten auf von Falschdiagnose, fanatisch eigenverliebte Professoren, über Gutachten, die sich der falschen Sache andienen und auch richtige Gutachten, die von abhängigen Richtern unbeachtet bleiben. Und was bewirkt es hier, im Unfallopferforum? Eine (fast) reine Alleinunterhaltung von Ariel.

Danke an Max66, der diesen Beitrag in Erinnerung gerufen hat.

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

das stimmt, dass solche Beiträge wohl leider oft untergehen - vielleicht, weil oft einfach nach anderen Begriffen gesucht wird... Aber der Bericht ist einerseits erschreckend, andererseits muss ich leider aus eigener Erfahrung sagen, dass er mich nicht so sehr wundert - es gibt erschreckend viele Ärzte - auch, aber nicht ausschliesslich - Gutachter, die schon eine feste Meinung vom Zustand und Krankheitsbild des Patienten haben, noch bevor sie ihn überhaupt gesehen haben.

Allerdings würde man ja schon meinen, dass jemand mit der Laufbahn eines Professors im Hintergrund die Größe und das Rückgrat haben sollte, eine Fehldiagnose zu berichtigen - jemand in dieser Position hat ja eigentlich praktisch alles erreicht und wenn die Fehldiagnosen, die berichtigt werden müssen, sich nicht häufen, dann ja auch eigentlich bei weitem weniger zu verlieren als der Patient! Aber diese Größe haben eben nicht soo viele.

LG
Linette
 
Prof. zeigt Größe... toller Witz

Hallo Linette,

kurz zu Deinem Beitrag eine Hintergrundinfo. Man bekommt bei der Aus- und Weiterbildung als Gutachter den Grundsatz eingebleut, wenn man sich mal geirrt haben sollte (was eigentlich niemals vorkommt...:D) dann darauf beharren, bis es nicht mehr geht.

Das Problem an der ganzen Geschichte ist nämlich, dass der Geschädigte gegenüber dem Gutachter, der sich in seiner Diagnose geirrt hat, Regressansprüche geltend machen kann. Und das ist für die Herren Prof's kein gutes Aushängeschild.

Also, was lernen wir daraus? Fehldiagnosen können nur von anderen mit Gegendiagnosen angegriffen werden und natürlich mit einer fachlich fundierten Befragung des Gutachters vor Gericht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Ariel,

erst mal danke für das "danke".

Werde mich zu dem Link und Beitrag noch mal melden, wenn ich den Inhalt noch mal intensiver durchgeackert habe.

Gruß Max 66
 
Hallo Ariel,

danke für das "Danke" :)

Hallo RekoBär,

klingt leider ziemlich logisch, was Du das schreibst und ist sicherlich auch der Hintergrund für diesen Fall - auch wenn natürlich, wenn es so ausgeht, die Frage bleibt, ob "Frau Professor" nicht besser bedient gewesen wäre, leise, still und heimlich kleinbei zu geben, bevor das Ganze dann so hohe Wellen schlägt... Aber das ist auf dem Niveau wohl einfach nicht mehr vorgesehen, erst recht natürlich hinsichtlich möglichen Regressansprüchen, aber wohl auch, weil man halt nicht gern zugibt, sich geirrt zu haben!

Aber es ist ja wenigstens schön, wenn es in einzelnen, seltenen Fällen dann doch mal klappt, das zu widerlegen.


Viele Grüße,

Linette
 
Hallo Ariel,

ich verstehe deine Enttäuschung.
Allerdings weiß ich nicht, in wie fern diese Informationen für mich / uns verwertbar sind, deswegen habe ich diesem Thread bisher keine große Bedeutung zugemessen...
Es geht ja um eine Beschwerde beim Gesundheitsdepartement in der Schweiz.

1. Keine Info wie´s ausgegangen ist und
2. keine Info ob und wie das auf uns übertragbar ist...

Offen gestanden bin ich hier mit eigenen Schlüssen etwas überfordert.
Hilfst du mir da bitte auf die Sprünge

Gruß
greek69
 
Hallo xgreek69x,

Es geht ja um eine Beschwerde beim Gesundheitsdepartement in der Schweiz.


:confused: -> Es spielt zwar in der Schweiz, jedoch dreht sich der Inhalt um Menschen, Unfallvorgänge und Diagnosen, und diese Dinge sind grenzüberschreitend. Medizinische Fehldiagnose hat nichts mit einem bestimmten Land zu tun, die Menschen in der Schweiz sind keine besonderen Spezies, wo ein Sturz von der Leiter andere physikalische Gesetze auf den Organismus bedeuteten als in Deutschland.

Das Denken, Argumentieren und Handeln, das ist Menschen gebunden und nicht Länder gebunden. Es gibt sogar nicht einmal grundsätzliche Gesetzunterschiede - alle Länder auf europäischem Boden sind der Menschenrechte verpflichtet. Es geht um Neutralität gegenüber den Patienten, um Standesdünkel-Verhalten bei Medizinern, um Neutralität und Abhängigkeit der Gerichte.


Wenn man in den enthaltenen Links stöbert, findet man das, ab S.2:
http://www.fehldiagnose.ch/Verfuegung.pdf

2. keine Info ob und wie das auf uns übertragbar ist...



Auch bei vielen UO von uns finge eine korrekte Arbeit des Anwaltes damit an, eine Pauschaldiagnose zu überprüfen und zu hinterfragen. Denn mit der Fehldiagnose, fängt alles Unglück der Unfallgeschädigten an.

Ein Anwalt bekommt ca 200 Euro pro Stunde, warum soll hier die Arbeit von diesen überbezahlten Anwälten gratis erledigt werden und die Argumente, die man für einen korrekten Erfolg für den Mandanten hier ausgebreitet werden? ? Es reicht wenn wir die Informationen dazu liefern, anwenden auf den eigenen Fall, das muss man dann schon selbst können. Alles ist vorhanden, Erfahrungen von Betroffenen, wie in diesem Fall, medizinische Hinweise von Betroffenen hier im Forum.
Alles wurde bisher schon ausführlich behandelt, über die Stichwortfunktion alles erreichbar. Lesen muss man schon selbst. Wenn man was nicht versteht, dann halt nachfragen.
Wenn Anwälte sich nicht ebenfalls, wie Mediziner, in Bezug auf Unfallgeschädigte so extrem pauschal befassen würden, sondern intensiv auf die individuelle Situation des Geschädigten eingingen, dann könnten wir wieder an Recht glauben. Man sieht ja an bestimmten Fällen, selten, aber es gibt sie, dass ein engagierter Anwalt seinem Mandanten einen entschädigenden Abschluss erkämpfen kann.

Zur Zeit wird in Deutschland über ein neues Patientenrecht beraten.
Sollten wir nicht darauf achten, dass die Beweislast für Unfallopfer, die sich aufgrund von Amnesie nicht erinnern können, und nur deshalb auf eine Unfallversorgung verzichten müssen, weil eine Verdachtsdiagnose eines „halbgöttlichen“ Arztes den Ausschluss einer Unfallversorgung ermöglicht, aber genauso gut eine Verdachtsdiagnose, z.B. Verdacht auf Stammhirnverletzung durch Sturz von der Unfallversorgung ausgeschlossen werden kann, weil dann argumentiert wird, ein Verdacht auf Unfallverletzung ist kein Beweis einer Unfallschädigung.
Begründungen, wie „Überwiegende Wahrscheinlichkeit“ -> nicht oder doch, das ist ein subjektiv ausgelöstes Fallbeil und entbehrt absolut jede Neutralität gegenüber dem Geschädigten.
Laut statistischer Studien sind traumatische Genese überwiegend Ursachen für Trochlearisparesen, genetisch bedingt selten (ca 10%). Zugunsten der Versicherungswirtschaft kann man auch eine seltene genetische Ursache diagnostizieren, wegen der dann der Betroffene von der Leiter fiel.

In der Notfallradiologie von Heller und Sattler, S. 11 Scherverletzungen heißt es bei allen Diagnosehilfen immer: Cave! Auch an Dissektion der hirnzuführenden Arterien denken.
Bei bestimmten Scherverletzungen auf Grund von Störungen im kranio-cervikalen Übergang findet man Gefäßverletzungen. Es ist grob fahrlässig, dass bei Unfallpatienten, bei denen man davon ausgehen muss, dass ein Scher-Ruck zwischen Kopf und HWS stattgefunden haben muss, spezielle Untersuchungsbefunde vom kranio-cervikalen Übergang ausgeschlossen werden. Bei Keller denke ich sogar an Vorsatz, denn nicht nur diese Ärztin macht eine Fehldiagnose, sondern auch ihr Kollege Baumgartner behauptet falsch, dass eine Blutung nur durch ein schweres Schädel-Hirntrauma stattgefunden haben muss und das mit äußeren Verletzungs-Anzeichen einhergehen müsse. Das widerspricht allen gerichtspathologischen Erfahrungen mit entsprechend sezierten Verunfallten. Auch tote Schüttelkinder zeigen äußerlich keine Verletzungszeichen. Tödliche Verletzungen auf Skipisten, trotz Sturzhelm, ohne äußere verletzungszeichen.

Man sollte im TV weniger Serien darstellen, in denen Versicherungsbetrug geschauspielert wird. Besser wäre eine TV-Serie, in der Geschädigtenbetrug durch das raffinierte Betrugssystem der Versicherungswirtschaft dargestellt wird.
Gruß Ariel
 
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