Siegfried21
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
was soll man von der Angelegenheit halten?
Lehrer klagt auf Anerkennung des Amoklaufs von Winnenden als Dienstunfall
http://www.stuttgarter-nachrichten.d...00568ad63.html
http://www.abacho.de/vermischtes/?news=68843
Der Pädagoge war allerdings zur Tatzeit nicht in der Schule, sondern lag im Krankenhaus und erfuhr von dem Amoklauf aus dem Fernsehen. Seine Ärzte diagnostizierten daraufhin bei ihm eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnt als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten ab.
Die Begründung lautete, nach dem Beamtenversorgungsgesetz sei ein Dienstunfall «ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis». Dies müsse in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten sein. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.
Der Kläger setzt dem entgegen, trotz seiner Abwesenheit während des Amoklaufs habe er aufgrund seiner jahrzehntelangen beruflichen und emotionalen Bindung mit den Opfern eine tiefe Verantwortung für seine Klasse sowie für seine anderen Schüler und Kollegen empfunden. Der Amoklauf habe bei ihm wegen seines langjährigen Dienstes an der Schule psychische Beschwerden verursacht. Welche Klasse der Lehrer vor der Tat betreut hatte und wie es ihm derzeit geht, wollte sein Anwalt auf Anfrage nicht sagen. Die geplante Rehabilitation hatte der Mann in der Klinik wegen des Widerrufs nicht antreten können.
Grüße
Siegfried21
was soll man von der Angelegenheit halten?
Lehrer klagt auf Anerkennung des Amoklaufs von Winnenden als Dienstunfall
http://www.stuttgarter-nachrichten.d...00568ad63.html
http://www.abacho.de/vermischtes/?news=68843
Der Pädagoge war allerdings zur Tatzeit nicht in der Schule, sondern lag im Krankenhaus und erfuhr von dem Amoklauf aus dem Fernsehen. Seine Ärzte diagnostizierten daraufhin bei ihm eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnt als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten ab.
Die Begründung lautete, nach dem Beamtenversorgungsgesetz sei ein Dienstunfall «ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis». Dies müsse in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten sein. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.
Der Kläger setzt dem entgegen, trotz seiner Abwesenheit während des Amoklaufs habe er aufgrund seiner jahrzehntelangen beruflichen und emotionalen Bindung mit den Opfern eine tiefe Verantwortung für seine Klasse sowie für seine anderen Schüler und Kollegen empfunden. Der Amoklauf habe bei ihm wegen seines langjährigen Dienstes an der Schule psychische Beschwerden verursacht. Welche Klasse der Lehrer vor der Tat betreut hatte und wie es ihm derzeit geht, wollte sein Anwalt auf Anfrage nicht sagen. Die geplante Rehabilitation hatte der Mann in der Klinik wegen des Widerrufs nicht antreten können.
Grüße
Siegfried21