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Lehrer klagt auf posttraumatische Belastungsstörung etc.

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Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

was soll man von der Angelegenheit halten?


Lehrer klagt auf Anerkennung des Amoklaufs von Winnenden als Dienstunfall

http://www.stuttgarter-nachrichten.d...00568ad63.html

http://www.abacho.de/vermischtes/?news=68843

Der Pädagoge war allerdings zur Tatzeit nicht in der Schule, sondern lag im Krankenhaus und erfuhr von dem Amoklauf aus dem Fernsehen. Seine Ärzte diagnostizierten daraufhin bei ihm eine akute Belastungsreaktion und eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Regierungspräsidium Stuttgart lehnt als Vertreter des Landes die Übernahme der Behandlungskosten ab.

Die Begründung lautete, nach dem Beamtenversorgungsgesetz sei ein Dienstunfall «ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzlich, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis». Dies müsse in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes eingetreten sein. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.

Der Kläger setzt dem entgegen, trotz seiner Abwesenheit während des Amoklaufs habe er aufgrund seiner jahrzehntelangen beruflichen und emotionalen Bindung mit den Opfern eine tiefe Verantwortung für seine Klasse sowie für seine anderen Schüler und Kollegen empfunden. Der Amoklauf habe bei ihm wegen seines langjährigen Dienstes an der Schule psychische Beschwerden verursacht. Welche Klasse der Lehrer vor der Tat betreut hatte und wie es ihm derzeit geht, wollte sein Anwalt auf Anfrage nicht sagen. Die geplante Rehabilitation hatte der Mann in der Klinik wegen des Widerrufs nicht antreten können.

Grüße

Siegfried21
 
Hallo,

ich finde, dass hier versucht wird, den Gesetzeswortlaut extrem zu dehnen.
Wie dort steht, muss der Körperschaden "in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes" entstanden sein.

Da der Lehrer zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses nicht im Dienst war, liegt hier für mich kein Bezug zum Dienst vor.

Ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen...


Lg

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grippe als dienstunfall

hallo

so ein thema wurde erst kürzlich vom bundesverwaltungsgerichtshof auch verhandelt..
man darf nicht vergessen das auch ein dienstunfall vorliegen kann wenn ein angriff auf einen beamten vorliegt..dieser muss nicht im dienst sein..es reicht seine eigenschaft als beamter..da der täter damals den lehrer töten wollte der aber krank zuhause lag, wurde entschieden das es ein dienstunfall ist..es lag ein vergeltungsangriff vor..
der lehrer wurde zuhause von der polizei abgeholt und in sicherheit gebracht weil anfangs niemand wusste wo der täter steckt(war zu dem zeitpunkt schon tot)
d.h. ich kann auch wenn es für viele befremdlich klingt die situation und die klage des lehrers verstehen muss er in zukunft immer angst um sein leben haben weil er schlechte noten vergibt denkt mal drüber nach
 
Hallo,

der Lehrer war beim Geschehen etc. nicht vor Ort und darum gehört es
auch wie z. B. im u. g. Fall, vielmehr in den Teil, des allgemeinen Lebensrisikos.

Ob jetzt ein Beamter oder "normal" menschliche Person, ich denke da
haben noch viele weitere Personen einen schweren Schock erlitten, die
auch in einer emotionalen Bindung standen.


Hier ist die Grenze als Fernwirkungsschaden oder Schockschaden überschritten:rolleyes:

Info:
Als Fernwirkungsschaden oder Schockschaden wird nach der schweren Verletzung bzw. Tötung einer Person die psychische Erkrankung eines nahen Angehörigen bezeichnet. Der Schädiger ist verpflichtet, für die bei einem Dritten entstandene psychische Krankheit Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu zahlen, wenn es sich um einen nahen Angehörigen der verletzten / getöteten Person handelt.

Beispielfall:

Belastungssyndrom von Polizeibeamten
Urteil vom 22. Mai 2007 VI ZR 17/06

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...nt.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=40281&pos=0&anz=1

Das klagende Land verlangt von der beklagten Versicherung Ersatz von Leistungen für zwei in seinem Dienst stehende Polizeibeamte, die als Folge eines Verkehrsunfalls ein posttraumatisches Belastungssyndrom erlitten haben sollen.

Ein Versicherungsnehmer der Beklagten hatte mit seinem PKW als "Geisterfahrer" die Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung befahren. Dabei verursachte er einen Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden PKW, in dem sich eine vierköpfige Familie befand. Beide Pkw fingen Feuer, wodurch sämtliche Insassen verbrannten. Die beiden Polizeibeamten mussten dies mit ansehen, ohne helfen zu können.
Die Vorinstanzen haben einen Ersatzanspruch des Klägers insbesondere deshalb verneint, weil die Tätigkeit der Polizeibeamten unter das allgemeine Lebensrisiko falle. Der VI. Zivilsenat hat das Berufungsurteil bestätigt. Durch ein Unfallgeschehen ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störungen von Krankheitswert können zwar eine Verletzung der Gesundheit im Sinne des § 823 BGB darstellen. Die hier geltend gemachten gesundheitsbeeinträchtigungen können dem Schädiger aber unter den Umständen des Streitfalls nicht zugerechnet werden. Der erkennende Senat hat eine Haftpflicht des Unfallverursachers in Fällen anerkannt, in denen der Geschädigte als direkt am Unfall Beteiligter infolge einer psychischen Schädigung eine schwere Gesundheitsstörung erlitten hat.

Maßgeblich für die Zurechnung war in diesen Fällen, dass der Schädiger dem Geschädigten die Rolle eines unmittelbaren Unfallbeteiligten aufgezwungen hat und dieser das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften konnte. Solche Umstände waren hier nicht gegeben, weil die Polizeibeamten an dem eigentlichen Unfallgeschehen, nämlich der Kollision zwischen dem "Geisterfahrer" und dem PKW der Familie, nicht beteiligt waren. Die Polizeibeamten waren daher wie zufällige Zeugen anzusehen, für die ein solches Ereignis dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist.
Wegen der behaupteten posttraumatischen Belastungssyndrome bestehe kein Schadensersatzanspruch.

Auch wenn man durch den Unfall psychisch vermittelte Gesundheitsschädigungen mit Krankheitswert unterstelle, fielen diese nicht in den Schutzbereich der §§ 823 Abs. 1 BGB, 7 Abs. 1 StVG; sie seien vielmehr Teil des allgemeinen Lebensrisikos, das jeder grundsätzlich selbst zu tragen habe.

Vor diesem Hintergrund setze ein solcher Schadensersatzanspruch eine Sonderverbindung des psychisch geschädigten Dritten zu dem schrecklichen Ereignis voraus, die die Beobachtung des Geschehens gerade für ihn zu einer Belastung werden lasse. Für Polizeibeamte gehörten die mit der Berufsausübung verbundenen psychischen Belastungen infolge Wahrnehmung eines schrecklichen Geschehens indes zum allgemeinen Berufsrisiko als einem Unterfall des allgemeinen Lebensrisikos.

Der erkennende Senat hat eine Haftpflicht des Unfallverursachers in Fällen anerkannt, in denen der Geschädigte als direkt am Unfall Beteiligter infolge einer psychischen Schädigung eine schwere Gesundheitsstörung erlitten hat (vgl. Senatsurteile vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 241; vom 9. April 1991 - VI ZR 106/90 - VersR 1991, 704, 705; vom 16. März 1993 - VI ZR 101/92 - VersR 1993, 589, 590). Maßgeblich für die Zurechnung war in diesen Fällen, dass der Schädiger dem Geschädigten die Rolle eines unmittelbaren Unfallbeteiligten aufgezwungen hat und dieser das Unfall-geschehen psychisch nicht verkraften konnte (vgl. Senatsurteil vom 12. November 1985 - VI ZR 103/84 - VersR 1986, 240, 242). Solche Umstände sind hier nicht gegeben, vielmehr waren die Polizeibeamten an dem eigentlichen Unfallgeschehen, das zu ihrer psychischen Schädigung geführt haben soll, nämlich der Kollision zwischen dem "Geisterfahrer" und dem PKW der Familie nicht beteiligt.

Grüße

Siegfried21
 
Ich denke einfach immer noch, dass hier der Bogen etwas überspannt wird.

Die Sache mit dem Lehrer, der von seinem Schüler zuhause angegriffen wird (Vergeltungsangriff), kann ich noch so nachvollziehen. Das kann man auslegen als ein Körperschaden "infolge des Dienstes". D.h. die Handlung, die das ganze ausgelöst hat, ist ja in der Schule passiert (z.B. weil er schlechte Noten vergeben hat).
Die schädigende Handlung war ja auch direkt auf den Beamten gerichtet, da der Schüler zu ihm nach Hause kam.

Nur die Sache mit der Schule in Winnenden ist mir zu weit gegriffen. Es steht noch nicht mal fest, ob die Klasse des Lehrers überhaupt betroffen war.

Das ufert mir echt zu weit aus und warten wir mal ab, was da noch alles in der Zukunft kommt, wenn das Gericht der Sache zustimmt.

Lg
 
muss gestehen das ich mit der sache in winnenden nicht vertraut bin..kenne die problematik von dem amoklauf aus 2002..
generell bin ich auch dafür das so etwas nicht ausufern darf..warten wir mal ab was das gericht dazu zu sagen hat..alles gute an alle
 
Hallo,

da hat die Behörde, die den Unfall erst anerkannt und dann wieder aberkannt hatte, leider bei der Aberkennung einen Fehler gemacht, der jetzt dem Beamten zugute kommt.

Dem Lehrer hätte im Aberkennungsbescheid deutlich erklärt werden müssen, warum seine Behandlungskosten nun doch nicht übernommen werden und kein Dienstunfall vorliegt. Sie hätte ihr Ermessen, welches sie nun mal hat, deutlich begründen müssen, also alle Gründe angeben müssen, die sie dazu bewogen haben, nun doch abzuerkennen.

Es gab 2 Bescheide, die rechtswidrig waren. Durch den 2. rechtswidrigen gilt somit der 1. und somit ist eine Anerkennung erfolgt.

Grundsätzlich gehen aber auch die Richter davon aus, dass es sich nicht um einen Dienstunfall handelt. Nur können sie auch nicht anders handeln, da vorher 2 Fehler passiert sind. Glück für den Lehrer.

Lg
 
Hallo zusammen
für mich als dienstunfähig pensionierter beamter (48 j) ist es ein schlag in sgesicht mit welcher frechheit dieser lehrer einen gedanken daran verschwenden konnte diesen DIENSTUNFALL überhaupt zu melden.
da brauchen wir uns nicht zu wundern wenn es immer schwer wird DIENSTUNFÄLLE anerkannt zu bekommen. seesselfurzer sei dank.
 
Hallo der springer,

Dein Zitat:

mit welcher frechheit dieser lehrer einen gedanken daran verschwenden konnte diesen DIENSTUNFALL überhaupt zu melden.
da brauchen wir uns nicht zu wundern wenn es immer schwer wird DIENSTUNFÄLLE anerkannt zu bekommen. seesselfurzer sei dank.

Dito................;)

Wenn ich denke was z. B. ein > 35 J. an EMR "€" bekommt bzw. bis er diese
überhaupt durch hat:eek:

Er/Sie muss fast kriechend auf dem Boden daher kommen.:mad:

Danach mit der Gutachter Brut im Verwaltungsakt herumschlagen, die nur ihr Haus von der EMR-Bewilligung sauber halten wollen. Weiter geht es dann
mit der Brut des medizinischen Dienst-Verwaltung der DRV, am Schluß folgt noch die Brut beim Widerspruchsausschuss.

Juhe es wartet:p das SG…….

Grüße

Siegfried21
 
Hallo Beamte,
seid Ihr doch eine priveligierte Schicht.
Als bei mir, während meiner Arbeitszeit, bewusst nicht Dienstzeit, ein Kessel explodierte, Gott sei Dank. nur 2 Verletzte, wäre ich im Leben nicht auf die Idee gekommen, eine PTBS anzumelden.
Ich finde, als Kriegskind (1942) viele Unfallgeschenisse, ist passiert, nicht mehr änderbar, was wollen dann die Kirchengeier= Seelsorger oder Psychologen vor Ort?
Ist heute keiner mehr in der Lage , die gegebene Situation abzuschätzen?
Wenn der Partner, Kumpel, Freund bei einem Unfall gestorben ist, hilft kein Seelsorge oder Psychologe, die bleiben tot.
Der Typ, der helfen konnte, ist vor 2000 Jahren in den Himmel aufgefahren und hat sich seid dem nicht mehr gemeldet.
Wenn dieser Schwachsack mit seinen Argumenten durchkomm, na dann adee Kostenbegrenzung.
Ich finde, vom Geld/Gewinn her, die Argumentation des Lehrers sehr gut.
Also überlegen wir, wie wir unseren Staat abzocken können.
Wenn ich könnte und dürfte, ich würde ihn in der Ar*** treten.
Ein saurer
Paro
 
Schäbig Schäbig

wir werden in dieser Bananenrepublik von einer Beamten-MAFIA ständig und Tag für Tag übervorteilt und ausgebeutet.
Nicht die Migranten sondern unsere Beamten vom kleinen Postbeamten der alle 2 Jahre in Kur fährt bis zu den MAFIA- Beamtenbossen in deutschen Bundestag werden die Totengräber dieser Republik sein.
Alle Beamten einschließlich unserer kriminellen Justiz schanzen sich gegenseitig die Pfründe zu.
Diese Republik wird so keinen weiteren Bestand haben und untergehen wie das römische Reich, welches auch an seinen Beamten gescheitert ist.
 
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