@Steff81
Ja gegen den Bescheid habe ich mir rechtlichen Beistand geholt.
Erstmal über den sovd und zur Not habe ich immer noch eine Rechtschutzversicherung.
Die Reha hatte mich im Oktober Arbeitsunfähig entlassen mit der Prognose ab Januar oder Februar in Wiedereingliederung zu gehen,wenn Besserung kommt.
CRPS war da schon ein Thema aber die kennen sich njcht so gut aus damit.
Ich bin zum Glück im öffentlichen Dienst angestellt. Daher habe ich Anspruch auf den Integrationsfachdienst und das erste Gespräch lief auch im Oktober noch.
Im Januar gibt es noch ein Termin mit dem IFD und meiner SBV.
Es wird alles geregelt das ich in den Beruf mit Einschränkungen zurück komme.
Auch Hilfsmittel auf Arbeit werden besprochen.
Die Reha kann in meinem Fall keine Teilhaben klären, da dies gesetzlich nur innerhalb von drei Monaten nach der Reha möglich ist.
Ich kehre aber nach 4 Monaten der Reha erst zurück.
Ich selbst will auch arbeiten.
Zusätzlich muss ich bis 31.03.23 meinen Rest Urlaub aus 2021 genommen haben.
Und aus dem Jahr 2022 hab ich auch noch 35 Tage Anspruch. Und ab 2023 ja auch wieder 35 Tage.
Im Grunde nehme ich nach der Wiedereingliederung auch immer wieder Urlaube.
Muss ja meinen Urlaub von 2022 bis 30.09 genommen haben.
Daher geht das. Ich kläre auch Tele Arbeit. Home Office ist ja freiwillig vom Arbeitgeber. Tele Arbeit hole ich mir eine Bestätigung vom Arbeitsmedizinischen Dienst der FHH.
Dadurch kann ich dann auch 2 bis 3 Tage in der Woche HO machen.
Bin selbst gespannt wie es läuft. Aber versuchen kann man ja alles..abbrechen geht immer.
Ja gegen den Bescheid habe ich mir rechtlichen Beistand geholt.
Erstmal über den sovd und zur Not habe ich immer noch eine Rechtschutzversicherung.
Die Reha hatte mich im Oktober Arbeitsunfähig entlassen mit der Prognose ab Januar oder Februar in Wiedereingliederung zu gehen,wenn Besserung kommt.
CRPS war da schon ein Thema aber die kennen sich njcht so gut aus damit.
Ich bin zum Glück im öffentlichen Dienst angestellt. Daher habe ich Anspruch auf den Integrationsfachdienst und das erste Gespräch lief auch im Oktober noch.
Im Januar gibt es noch ein Termin mit dem IFD und meiner SBV.
Es wird alles geregelt das ich in den Beruf mit Einschränkungen zurück komme.
Auch Hilfsmittel auf Arbeit werden besprochen.
Die Reha kann in meinem Fall keine Teilhaben klären, da dies gesetzlich nur innerhalb von drei Monaten nach der Reha möglich ist.
Ich kehre aber nach 4 Monaten der Reha erst zurück.
Ich selbst will auch arbeiten.
Zusätzlich muss ich bis 31.03.23 meinen Rest Urlaub aus 2021 genommen haben.
Und aus dem Jahr 2022 hab ich auch noch 35 Tage Anspruch. Und ab 2023 ja auch wieder 35 Tage.
Im Grunde nehme ich nach der Wiedereingliederung auch immer wieder Urlaube.
Muss ja meinen Urlaub von 2022 bis 30.09 genommen haben.
Daher geht das. Ich kläre auch Tele Arbeit. Home Office ist ja freiwillig vom Arbeitgeber. Tele Arbeit hole ich mir eine Bestätigung vom Arbeitsmedizinischen Dienst der FHH.
Dadurch kann ich dann auch 2 bis 3 Tage in der Woche HO machen.
Bin selbst gespannt wie es läuft. Aber versuchen kann man ja alles..abbrechen geht immer.