Martinus12
Mitglied
Hallo KS1973,Es gibt eine gesetzliche Festlegung, dass der Arzt einen Blankoverordnung ausstellen kann (Physio-oder Ergotherapie) und der Therapeut die entsprechenden Maßnahmen festlegt. Diese werden, jedenfalls nach der Tabelle der DKV, höher vergütet, als die schriftliche ärztliche Verordnung.
Hier ist eine Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Blankorezept in der Physiotherapie:
https://www.kbv.de/html/1150_71468.php
ah, da kennt sich einer aus, weil er offenbar selbst Therapeut ist.
Der Link spricht von einer möglichen Blankoverordnung für Physio nur im Schulterbereich!?
Mein Rezept scheint mir aber ein ganz normales ärztliches Rezept vom Orthopäden zu sein, kein Blankoformular:
Wie bei den meisten OSG-Patienten verordnet er konkret KG/MLD, legt die Anzahl der Behandlungen fest, nennt die Diagnose. Das alles auf einem ganz normalen, kleinen Rezeptformular mit Stempel/Unterschrift.
Physiotherapie und Co. sind Heilmittel, deren Therapeuten "Heilmittelerbringer". Verstehe.Mitteilung des Verbandes der PKV zu den Heilmitteln:
https://www.privat-patienten.de/beim-therapeuten/heilmittelerbringer
Ich bin ehrlich gesagt gar nicht auf die Idee gekommen, dass die PKV einen größeren Teil nicht zahlen könnte.
Zum einen, weil vor ewigen Zeiten wurde immer alles bezahlt (mit Rezept für KG), zum anderen scheinen die 100 EUR pro Stunde nach GebüTh laut Google ziemlich normal zu sein. Aber du hast schon recht, selbstverständlich ist das alles nicht und die Zeiten ändern sich.