Oktober2013
Mitglied
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nach einem Verkehrsunfall 2013 mit Schleudertrauma wurde mehrere widerherstellende Behandlungen / OP´s angeraten. Eine der OP war eine nach medizinischer Indikation. Die sehr leistungsunwillige GKV bearbeitete die Anträge der Uniklinik sehr schleppend, überhaupt nicht, teilweise abweisend, oder verspätetet, so dass ich die OP Kosten 1 Tag vor der OP selber bezahlt habe, um nicht alle Voruntersuchungen ( über 1,5 Jahre Dauer) noch mal machen zu müssen. Nun prozessiere ich seit 9 Jahren mit der GKV um Rückzhlg der OP Kosten . Da meine Rechtsschutzversicherung aus den teilweise gewonnenen Teilprozessen ausgestiegen ist, muß ich den GKV Prozess alleine führen. Jetzt schrieb mir das Sozialgericht, dass ich nach einem Negativ Gutachten eines sehr bekannten, unrühmlichen Profs.( Aktenlage), vor dem ich den Amtsrichter gewarnt hatte, auf die weitere Klage gegen meine GKV verzichten soll.
Frage:
1.) hier im Netz gibt es doch Medizin RA´s bei denen die 1. Anfrage kostenlos ist?
2. )Was meint Ihr zu der Aufforderung des Gerichtes?
3.) mit welchen Worten teile ich dem Gericht mit a.) dass ich gegen den Gutachter/ das Gutachten Einspruch erhebe, weil ich den Gutachter für inkompetent halte
und b.) dass ich den Prozess weiterführe?
Frage:
1.) hier im Netz gibt es doch Medizin RA´s bei denen die 1. Anfrage kostenlos ist?
2. )Was meint Ihr zu der Aufforderung des Gerichtes?
3.) mit welchen Worten teile ich dem Gericht mit a.) dass ich gegen den Gutachter/ das Gutachten Einspruch erhebe, weil ich den Gutachter für inkompetent halte
und b.) dass ich den Prozess weiterführe?