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Langfristverordnung und Zahnarzt

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Dez. 2009
Beiträge
2,883
Hallo,

Patienten, die chronisch krank sind und lange Zeit Physiotherapie benötigen, haben die Möglichkeit, eine sog. Langfristverordnung für KG bei ihrer Krankenkasse zu beantragen:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/27046/rezepte_jetzt_auch_langfristig

Man braucht natürlich eine Bescheinigung vom Arzt und muss einen Antrag ausfüllen, aber dann bekommt man diese Verordnung für ca. 1 Jahr ausgestellt! Ich hoffe, dass das so stimmt, aber mich hat eine nette Dame von der Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht, deshalb hoffe ich, dass es klappen wird ... :)

Beim Googlen nach diesem Thema habe ich o.g. Link gefunden und es ist interessant, dass chronisch kranke Patienten, die nicht mehr zum Zahnarzt kommen können, einen "Hausbesuch" erhalten können. Wäre vielleicht für den einen oder anderen hier im Forum auch mal interessant!

Viele Grüße und einen schönen 3. Advent,

Rudinchen
 
Hallo
Nun so einfach ist.das nicht mit der Langfristverordnung.
Habe eine Ablehnung erhalten mit folgender Begründung:
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Liste über Diagnosen definiert,bei denen eine Langzeitfristgenemigung möglich ist.Die bei Ihnen vorliegende Diagnose ist dabei nicht berücksichtigt.
Eine Langfristgenehmigung nach Paragraph 32Abs.1a SGB V können wir daher nicht erteilen.

Was für mich schon seit.über ein Jahr bedeutet immer wieder meine Verordnungen genehmigen zulassen.
So was nennt man Arbeitsplatzsicherung .Die Damen und Herren Krankenkassen
soll es ja nicht langweilig werden.
Gruß Thomas
 
Hallo zusammen,

danke, Rudinchen, für den Hinweis.
Es gibt zwei derzeit zwei gängige Möglichkeiten für eine längerfristige Physiotherapie - die "Verordnung außerhalb des Regelfalls" sowie die "Langzeit-Verordnung".
Letztere soll das Budget der Ärzte schonen und eine Regressierung vermeiden. Leider klappt die Umsetzung noch nicht reibungslos:

http://www.aerztezeitung.de/politik...ticle/818401/langzeit-verordnung-huerden.html

http://www.doxs.de/index.php/aktuelles2/306-heilmittelregressevermeiden

Voraussetzung für eine Langzeitverordnung ist das Vorliegen einer chronischen Erkrankung. Hierfür gibt es eine, wie ich finde, eng "gestrickte" Diagnose-Liste, an der sich die Kassen orientieren. Liegt keine "passende" Erkrankung vor, wird es schwierig. Trotzdem sollte man die Antragstellung mit Hilfe seines Arztes versuchen, denn die Krankenkassen haben die Möglichkeit der sogenannten Einzelfallentscheidung. Selbst wenn eine Ablehnung des Antrages erfolgt, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Bei mir hat es im zweiten Anlauf geklappt mit der Langzeitverordnung für Physiotherapie.

Viele Grüße und allen einen besinnlichen 3. Advent,
sachsblau
 
Hallo Thomas12341,

wenn die Frist (4 Wochen) nach Erhalt der Ablehnung noch nicht verstrichen ist, so lege Widerspruch zu dem Bescheid ein. Du solltest diesen begründen und ggf. Deinen Arzt bitten, eine entsprechende Stellungnahme zu schreiben.

Viel Erfolg.
VG sachsblau
 
Hallo Thomas, hallo sachsblau,

so ganz einfach dürfen es sich die Damen und Herren auch nicht machen ... Lest mal hier:

Über die Vereinbarung hinaus gilt gemäß dem Gemeinsamen Bundesausschuss: „Stellt der Arzt fest, dass bei dem Patienten ein langfristiger Heilmittelbedarf aufgrund einer nicht in der Tabelle gelisteten Diagnose vorliegt, kann der Patient bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer notwendigen langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Eine Genehmigung kommt in Betracht, wenn Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Tabelle aufgeführten Diagnosen vergleichbar ist."

Quelle: https://www.kvwl.de/mediathek/son_aus/2013/ppe_47.pdf

Ich denke, es herrscht da - weil die Möglichkeit der Langfristverordnungen noch ziemlich neu ist - große Unsicherheit bei allen Beteiligten. Einfach noch mal nachhaken kann evtl. schon helfen? Hoffe ich zumindest und bin noch guter Hoffnung, dass wir das mit der Langfristverordnung hinbekommen ...

Vielleicht weist du, Thomas, ja noch mal auf o.g. Passus hin und hast einen Arzt, der dir das bescheinigt? Falls die Frist verstrichen ist, einfach noch mal neu beantragen mit o.g. Hinweis.

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo



Es gibt aber Krankenkassen die auf diese Langfrißtverordnung verzichten. Mir wollten die auch nur noch 6 Physio anstatt 10 verschreiben und ich sollte die mir genehmigen lassen das ich weiterhin meine Therapien machen kann.Brauchte ich nicht und da habe ich gleich mal nach gfragt wie es aussieht mit Rehasport als Wassergymnastik.Hatte die 50 Einheiten schon 2 mal erhalten und mir wurde damals gesagt ich müßte ein Jahr warten.
Habe zwischendurch Gerätestützende KG zu meiner Fango und Massage gemacht .Da ich es aber nicht mehr schaffe wegen der Handarthrose bekam ich mit ner vernüngtigen Begründung meine Wassergymnastik wieder.
Ich habe als chronischer Schmerzpatient noch nie ein Problem mit der Verschreibung oder Genehmigung gehabt und bin sehr zufrieden über den netten Service der Sachbearbeiterin in der Zweigstelle.

LG SONJA
 
abby741

Letztere soll das Budget der Ärzte schonen und eine Regressierung vermeiden. Leider klappt die Umsetzung noch nicht reibungslos:
 
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