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Langfristiger Heilmittelbedarf

Ich möchte noch anmerken, dass Dir ebenso ein Rat.. gegeben wird.
Coping Mechanismen zb. Beherzige den bitte!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marina, hallo Tina79,

danke für Eure Ratschläge.

@Marima
vor Gericht bin ich (noch) nicht. Es ist das erste GA für die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

@Tina79
nun muss ich doch nachfragen: Was bedeutet Dein letzter Ratschlag?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Kasandra,

es ist ein neurologisches GA. Auf der Einladung steht unter dem Namen: neurologisch-psychiatrisches Begutachtungen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Guten Morgen Lilie,

Der Hintergrund ist der, dass mir in den GA mein weiterer Verlauf bereits prophezeit wurde. Als ich das in diesen Zeiten las, diesmal mit und in Begleitung, da war ich schon sehr verblüfft. Man lernt nie aus.

Ich selbst bekam auch alle GA von der HPV genannt. Einmal bin ich wegen der fahrt zuvor dahin, dann auf die Barrikaden gegangen, und mir wurde dann eine Klinik in der Nähe genannt. Was ich meine ist, die hpv hat immer nur eine Adresse gen.
Dürfen die nicht.

Beantworte bitte die o.g. Frage...

LG
Tina
 
Nochmals der Hinweis auf den Vortrag des RA Forster in München, nachzulesen unter
Marktplatz: Selbsthilfezentrum München SHZ

Beweissicherung „Welche Belege brauchst Du, wo kriegst Du diese her?“

Unterstützt vom Selbsthilfezentrum München Westendstraße 68, - Schwanthaler Höhe
Unweit des Hauptbahnhof, Hackerbrücke
 
Hallo Kasandra, hallo Marima,

den GA habe ich benannt, wurde dann erst von der Haftpflicht abgelehnt, da ich in eine Klinik zur Begutachtung sollte. Diese habe ich dann auch vorgeschlagen, und auf einmal ging doch dieser GA. Ich habe leider erst später gesehen, dass er auf der hier im Forum existierenden Liste steht. Ist nun leider zu spät. Aber habt bitte Verständnis dafür, dass ich den Namen jetzt noch nicht verraten möchte. Ich habe hier schon viel gelesen, wer alles mitliest etc. Über die Suchmaske habe ich den Namen ebenfalls eingegeben, da kam aber nichts.

@Kasandra
Was meintest Du, Du fragst aus guten Grund?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

ja, aus gutem Grund wegen der Wahl des Gutachters fragte ich, ob die Versicherung für Dich einen GA bestimmt hat.

Denn, es ist ja so, dass es sehr wichtig ist für die HPV, dass dieser auf der Gehaltsliste der Versicherung steht. Dann ist das Schlechtachten schon für Dich fertig.

Die GA möchten ja sehr gerne weitere Aufträge von den Versicherungen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Isländer,

ich habe in #7 gelesen, dass Du eventuell weißt, wie man Kosten für Therapien direkt bei der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen kann. Gilt das auch für Therapien, die eigentlich über die Krankenkasse abgerechnet werden, also Physio, Ergo, Sprachtherapie, neuropsychologische Therapie? Mein Neurologe will nämlich wieder die Therapien stoppen, ich soll wieder für 3 Monate Pause machen, dann würde er erst wieder verordnen. Er meint, wenn die Krankenkasse nachfragt, würde er Probleme bekommen. Ich hätte ja schon viele Verordnungen bekommen. Dabei brauche ich die Therapien dringend.

Herzliche Grüße

Lilie13
 
Hallo Lillie

bin nicht der isländer, aber ich habe erfahrung mit der langfristigen genehmigung der rezepte, -- habe seit 6 jahren, 4 rezepte (KG LYM ERGO KG ) durchgängig erhalten.
siehe-- Meldung
die praxis hat die möglichkeit dir rezepte immer auszustellen, bei langfristigen handlungsbedarf -die genehmighung gilt 1 Jahr und muss jedes Jahr wieder für jedes rezept neu gestellt werden.
gibt auch einen musterantrag
du kannst auch auf der hp der kk schauen sind auch formulare.
und dieses wird dann mit der versicherung des unfallverursacher verechnet---denke ich mal damit habe ich keine erfahrung da ich selbst meinen unfall verurscht habe ( mit den rad )
ich hoffe dir geholfen zu haben
gruss gerd aus by
 

Anhänge

  • Musterantrag Fsttstellung.pdf
    25.9 KB · Aufrufe: 12
Hallo Gerd,

danke für Deinen Hinweis und den Musterantrag. Ich habe damals schon versucht über die KK eine Langfristgenehmigung zu bekommen, das hatte die Kasse abgelehnt, da meine Diagnose auf der Liste steht. Allerdings mit dem Zusatz "längstens 1 Jahr nach Akutereignis". Die KK sagte noch, der Arzt könne ja verordnen, wenn er es für nötig hielte. Hat er ja dann auch wieder bis jetzt. Ich glaube, es geht bei dem Arzt nur um sein Budget. Aber mit Deinem Musterantrag werde ich es mal versuchen bei der KK. Vielleicht bewilligen sie mir die Therapien und er Arzt muss sich nicht mehr vor NAchfragen von der KK "fürchten".

Herzliche Grüße

Lilie13
 
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