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Langfristiger Heilmittelbedarf / besonderer Verordnungsbedarf Stand 1. Januar 2021

Siegfried21

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2006
Beiträge
2,565
Ort
BW
Hallo,

ich denke die genannte Gegebenheit ist schon bekannt:

Neue Heilmittel-Richtlinie: Serviceangebote der KBV


Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Die Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie deshalb grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorgaben gelten seit 1. Januar 2021.


Was ich jetzt immer wieder in der Praxis sehe, dass die Krankenkassen mehr oder weniger "Kettenbriefe"
als Ablehnung der LANGFRISTIGFERORDNUNG z. B. bei KG verschicken.


Zitat:
"""Da sich lhre Erkrankung nicht in dieser lndikationsliste befindet, haben wir den Medizinischen
Dienst der Krankenkassen (MDK) um seine Beurteilung gebeten. Der MDK hat uns mitgeteilt,
dass die Schädigungen aufgrund lhrer Erkrankung keine vergleichbaren Merkmale aufweisen.
Deshalb ist die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung leider nicht möglich."""

M. E. handelt sich eher um ein s. g. "Katz und Mausspiel" mit den Versicherten bzw. die Kasse versteckt sich hinter
dem Bla Bla der Michels vom MDK. (bei den Otto Normal Versicherten kann man es ja probieren in BG Angelegenheiten
kann der MDK nicht mal Miauen)

Wer kann auch seine Erfahrungswerte einbringen?

Grüße
 
Hallo zusammen

Ja, - ich bin auf betroffen - seit 2014 immer einen Antrag gestellt, jedesmal bewilligt bekommen, sogar über MDK
habe inzwischen 4 Rezepte für 2 verschiedene Beschwerden. aber immer in Verbindung zur Hand.

meine Krankheit fällt in die Liste, - G90.6 -Komplexes regionales Schmerzsyndron Typ 2
aber längstens ein Jahr, (--ist aber reichlich wenig-ein Jahr ist so schnell vorbei)

Diese Jahr auch wieder einen Antrag gestellt, weil ausgelaufen zum ende März,
Ruft mich der Sachbearbeiter der Audi Bkk an, und meinte die Vorgaben hätten sich geändert, aber ich blickte nicht richtig durch, Ich sagte ihm am Telefon er möge es mir schriftlich mitteilen damit ich was in der Hand
habe, -da wurde er pampig und meinte er könne mir nicht sagen was ich meinen Arzt sagen soll

Aber Gott sei Dank bekomme ich weiterhin die Rezepte von meinen Orthopäden. vieleicht so gar auf dessen Budget des Artzte , das weiss ich nicht.

Aber so sollte es eigentlich nicht sein.

gruss gerd , noch einen schönen Sonntag
 
Hallo,

entscheidend sind mal wieder der richtige ICD-Schlüssel und die Bereitschaft des verordnenden Arztes. Eine meiner demenzkranken Patientinnen bekam vom Neurologen 6 Monate KG verordnet für ihre Spinalkanalstenose, und das wars dann. Sie soll aber regelmäßig draußen Gehen, um diese Fähigkeit zu erhalten.

Die Hausärztin hat dann eben den ICD für Sturzneigung hinzu gefügt und gleich 20 Behandlungen verordnet. Vorherige Interventionen beim Neurologen und der Krankenkasse waren erfolglos.

Pro Rezept sind doch mehrere ICD-Schlüssel möglich, manche allerdings unter besonderen Aspekten wie z.B. einer Altersgrenze. Das liegt schon an den jeweiligen Ärzten, ob sie gewillt sind, jenseits der 0815-Verordnung einen Blick in den Katalog zu werfen. Umgekehrt sollten Patienten auch direkt beim Arzt auf besondere Bedingungen hinweisen, die eine längere Behandlungszeit erfordern. Wer nach einer Schulterfraktur nicht auf entstandene Nervenschädigungen hinweist und sie dokumentieren lässt, der/die schneidet sich ins eigene Fleisch.

Die Diagnosenliste ist schon recht sinnvoll, um vorab zu checken, welcher ICD denn noch (zusätzlich) in Frage kommen könnte. Wird das vom Arzt dann entsprechend auf der Verordnung dokumentiert, dann gibt es auch kein Problem mit der Behandlung. Diskussionen mit der Krankenkasse sind i.a.R. reine Zeitverschwendung.

LG Jova
 
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