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Langfrist-Genehmigung der Heilmittel

gerdibub

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
12 Okt. 2014
Beiträge
334
Ort
Bayern
Liebe Sudeck Gemeinde

Ich bin seit 2013 an CRPS 1 erkrankt. also schon ein alter Hase und habe auch schon viel mitgemacht SCS Sonde etc. seit 2014 bekamm ich meine Rezepte für die Phsyio immer genehmigt war gar kein Thema, Antrag gestellt für die 3 Rezepte 2 wochen später Schreiben der KK behändlungen ausserhalb des Regelfalls wurde genehmigt. Da ich den Sudeck in der Hand habe habe ich Haltungsschäden in der Schulter weil ich die Hand immer in der Schonhaltung halte.

nur der letzte Antrag vor 1 woche wurde abgelehnt begündung: Jedoch gilt diese nur 1 Jahr nach Akutereignis. Deshalb ist eine Langfristverordnung nicht möglich.

Frage stimmt das so ?
laut meines Therapeuten können Ärzte in Bayern die Rezepte ausschreiben ohne genehmigung der Kasse, kennt das jemand so ?

vielen Dank für eure hilfe

liebe grüsse gerd
 
hallo gerdibub,

deine Frage kann ich nicht beantworten.

Jedoch kannst du meiner Meinung nach gegen die Ablehnung in Widerspruch gehen.

Lg. Rolandi
 
Hallo Gerd,

die Mitteilung Deines Sachbearbeiters stimmt, dass für den Diagnoseschlüssel M 89.0 Neurodystrophie die Physiotherapie längstens 1 Jahr nach Akutereignis vorgesehen ist. Dies kannst Du im beiliegenden Link auf Seite 10 nachlesen.

https://www.kvsa.de/fileadmin/user_...ung/Heilmittel_Diagnoseliste_Februar_2019.pdf

Ich habe vor einigen Jahren versucht, diesen Eintrag aus der Liste löschen zu lassen, dies ist mir aber nicht gelungen. Der Eintrag macht sehr deutlich, wie wenig man sich in Deutschland um die Krankheit CRPS und die Betroffenen kümmert. Wenn man sich chronische CRPS-Krankheitsverläufe ansieht, dann kann man die Einschränkung (längstens 1 Jahr nach Akutereignis) wirklich nicht nachvollziehen. Welcher "Experte" dafür wohl verantwortlich ist?!

Dein Sachbearbeiter hat allerdings nicht recht, wenn er angibt, dass aufgrund dieses Eintrages eine Langfristverordnung nicht möglich sei.

Stelle einfach einen Antrag zur „Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung gemäß § 8 Abs. 5 HeilM-RL“. Einen Musterantrag findest Du hier:

https://www.behindertenbeauftragte-...eststellung_der_Schwere_einer_Behinderung.pdf

Gleichzeitig bittest Du Deinen behandelnden Arzt, Dir eine ärztliche Stellungnahme zu schreiben und darin zu begründen, warum Du weiterhin regelmäßig physiotherapeutisch behandelt werden musst. Parallel bittest Du Deinen Physiotherapeuten um einen Bericht. Schreibe den Musterantrag auf Deine Belange um und lege die Berichte bei.

Bei einer positiven Entscheidung der KK genehmigt diese meist für ein Jahr die Physiotherapie, wobei man natürlich wie bisher die Verordnungen seines Arztes benötigt. Bei einer erneuten Beantragung nach Ablauf des ersten Jahres kann man auch eine Genehmigung für mehrere Jahre beantragen.

Viel Erfolg
Liebe Grüße
Mady

PS.:
Ob die Aussage Deines Therapeuten so stimmt, kann ich nicht sagen.
 
Hallo Mady

Danke für Deine aw, dass werde ich jetzt versuchen, ich hätte es schon beinahe aufgegeben.

dir liebe grüsse gerd
 
Hallo Rolandi

ich habe schon widersprochen, weil ich mich so geärgert habe widersprochen begründung folgt. --- mach ich jetzt Begündung.

danke Dir auch
 
Hallo

Danke, @mady für den aufgezeigten Weg!

Anhand der KV-Diagnoseliste sehe ich, dass ich 70 werden muss für eine Langfristverordnung ... bis dahin wird vmtl. die Liste wieder geändert sein ^Sarkasmus off^

@ Gerd
Wie willst du den Widerspruch begründen, wenn die KV sich an (ihre) Vorschriften hält?
Man muss ja einen Anhaltspunkt haben, dass die Ablehnung der Langfristverordnung in deinem Fall gesetzwidrig ist. Ich will dich nicht entmutigen und wünsche dir Erfolg und dass dir die erforderliche Therapie bewilligt wird, doch so ganz ist mir nicht klar, wie du die Entscheidung der KV angreifen willst. Auf jeden Fall würde ich unabhängig vom Widerspruch (ggf. zeitlich parallel) mit Arzt- und Therapeutbericht den Antrag stellen, den mady oben verlinkt hat.

LG
 
Hallo HWS-Schaden

Danke für die aw, den arztbericht kann ich morgen abholen, und morgen bin ich auch bei meinen Therapeuten, der mir auch noch was schreibt.
Dann reich ich es nächste woche ein. und hoffe mehr fällt mir jetzt auch nicht ein. mann muss leider für alles kämpfen es ist lange gut gegangen.

noch einen schönen tag
 
Hallo HWS Schaden,

es geht nicht darum, ob sich die Krankenkasse an Vorschriften hält oder nicht. Der aufgezeigte Weg macht doch deutlich, dass Menschen, die von einer besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung betroffen sind, diesen Antragsweg gehen können. Gerd zählt aufgrund seiner langjährigen chronischen Schmerzerkrankung CRPS zu dieser Gruppe von Menschen und er wird bei seiner Beantragung von seinem Arzt und seinem Therapeuten unterstützt.

Gerd muss das gar nicht wie einen Widerspruch formulieren, sondern wie in den Unterlagen aufgezeigt muss er einen Antrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit seiner Behinderung mit den medizinischen Unterlagen einreichen. Er kann natürlich auch noch Details zum Krankheits- und Therapieverlauf beilegen, damit er ganz deutlich darlegt, wie sehr die Behinderung aufgrund seiner CRPS-Erkrankung sein Leben beeinflusst, wie notwendig eine begleitende Physiotherapie ist und wie sehr sie ihm dazu verhilft, dass sich sein Krankheitsgeschehen nicht noch weiter verschlimmert.

Gerd wird es schon auf den Weg bringen. J

Liebe Grüße
Mady
 
Hallo

Neuigkeiten: Brief gestern erhalten, die Krankasse hat auf den Widerspuch schon reagiert, "der Antrag wird beim MDK zur Burteilung vorgelegt"
Jetzt reiche ich die Briefe von meinen Orthopäden und einen von der Phsio noch nach.

liebe grüsse gerd.
 
Hallo,

Wir hatten auch lange Schwierigkeiten mit der Genehmigung der Langfristverordnung.

Bis ich die Schwierigkeit erklärt bekam: es müsste aus den Arztbriefen deutlich erkennbar sein, dass du die Therapie nicht alleine durchführen kannst! Statt "Physiotherapie" also "manuelle Therapie" usw. Bitte deine behandelnden Ärzte, dass sie das deutlich reinschreiben! Hoffentlich klappt es dann bei dir auch!

Physiotherapie bedeutet, du kannst erlernte Übungen auch alleine Nachturnen, manuelle Therapie bedeutet, dass der Therapeut dich behandeln muss ...

Da sitzen oft Sachbearbeiter, die die Hintergründe nicht kennen und vieles nicht voraussetzen, was Betroffene und Ärzte als gegeben voraussetzen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
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