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Landgericht

Yannick

Mitglied
Registriert seit
14 Feb. 2007
Beiträge
79
Hallo,

ein Bekannter hat mich gebeten hier einmal nachzufragen ob jemand von Euch weiß, wie lange es beim Landgericht dauert, von der Einreichung einer Klageerhebung bis zum Gerichtstermin. Passt hier wohl nicht so richtig hin. Aber eventuell weiss es ja jemand.

Danke

Jannik
 
Klagedauer

Hallo Jannik,

ich habe eine Klage am LG laufen (hat nix mit meinem Unfall zu tun) die läuft jetzt schon 2 1/2 Jahre und es ist noch kein Urteil gesprochen.

Ich bekomme (so hoffe ich) von der Gegenseite Geld, diese lassen Termine verschieben...fordern neue Gutachten....das Gericht verschiebt Termine....eine unendliche Geschichte:eek:.

einen adventlichen Gruß
Kai-Uwe
(leider noch nicht in Stimmung)
 
Hallo Jannik,

das Modell, nach dem es funktionieren soll steht im § 272 BGB ff.

Entweder es wird ein früher erster Termin festgelegt oder es wird ein schriftliches Vorverfahren eingeleitet. Direkte Zeiten sind dann nur für die Fristen der Verteidigungsanzeige, Anwaltsbestellung, Klageerwiderung vorgeschrieben. Aber erst mal muss die Klage zugestellt werden damit die weiteren Fristen zu laufen beginnen.

Wann dann das Urteil kommt steht aber dann nirgends. Wie Kai-Uwe schon schrieb, kann das Verfahren dann durch Fristverlängerungsanträge, Gutachten, Terminverlegungen auch künstlich in die Länge gezogen werden.

Gruß Jens
 
Hallo Jannik,

ich führe noch zwei Prozesse.

Im Prozess 1 war die erste mündliche Verhandlung 8 Monate nach Einreichung der Klage. Das neben der Tür zum Gerichtssaal hängende DIN A4 Blatt war gefüllt mit Termin für den gesamten Tag, alle 15 Minuten ein Termin, alles Privatpersonen gegen Versicherungen. Auf dem Richtertisch das Tagespensum von ca. 3 m Akten. Beim ersten Termin geschieht noch nichts, er findet nur statt, damit die Anwälte Sitzungsgeld kassieren können. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bei mir 3 Jahre und 1 Monat nach Klageeinreichung. Die Sache ist Entscheidungsreif, entweder Vergleich oder Urteil und Berufung.

Im Prozess 2 war die erste mündliche Verhandlung 9 Monate nach Einreichung der Klage. In der Folge mehrere Beschlüsse des LG, sofortige Beschwerden, Beschlüsse des OLG. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung hier 3 Jahre und 5 Monat nach Klageeinreichung. Vielleicht folgt das Gericht den mehrfach gestellten Anträgen der Parteien und gibt ein Gutachten in Auftrag. Ende offen.

Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung sind 6 Jahre im ersten Rechtszug angemessen.

Obwohl die Gerichte hoffnungslos überlastet sind, dünnt die Landesregierung von NRW das Justizpersonal aus. Hintergrund sei, so böse Zungen, eine Vielzahl von Betrugs- und Bestechungsverfahren gegen amtierende und ehemalige Politiker die, durch Verschleppung der Verfahren, nach 10 Jahren verjähren.

Gruß
Luise
 
Das ist ja interessant. Dann können die sich auch Sozialgericht nennen. Ich werde das mal alles so weiterleiten.

Danke

Jannik
 
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