Hallo Jannik,
ich führe noch zwei Prozesse.
Im Prozess 1 war die erste mündliche Verhandlung 8 Monate nach Einreichung der Klage. Das neben der Tür zum Gerichtssaal hängende DIN A4 Blatt war gefüllt mit Termin für den gesamten Tag, alle 15 Minuten ein Termin, alles Privatpersonen gegen Versicherungen. Auf dem Richtertisch das Tagespensum von ca. 3 m Akten. Beim ersten Termin geschieht noch nichts, er findet nur statt, damit die Anwälte Sitzungsgeld kassieren können. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bei mir 3 Jahre und 1 Monat nach Klageeinreichung. Die Sache ist Entscheidungsreif, entweder Vergleich oder Urteil und Berufung.
Im Prozess 2 war die erste mündliche Verhandlung 9 Monate nach Einreichung der Klage. In der Folge mehrere Beschlüsse des LG, sofortige Beschwerden, Beschlüsse des OLG. Fortsetzung der mündlichen Verhandlung hier 3 Jahre und 5 Monat nach Klageeinreichung. Vielleicht folgt das Gericht den mehrfach gestellten Anträgen der Parteien und gibt ein Gutachten in Auftrag. Ende offen.
Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung sind 6 Jahre im ersten Rechtszug angemessen.
Obwohl die Gerichte hoffnungslos überlastet sind, dünnt die Landesregierung von NRW das Justizpersonal aus. Hintergrund sei, so böse Zungen, eine Vielzahl von Betrugs- und Bestechungsverfahren gegen amtierende und ehemalige Politiker die, durch Verschleppung der Verfahren, nach 10 Jahren verjähren.
Gruß
Luise