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Lösungsmittel - Leistungseinschränkungen - Schlafstörungen ?

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Hallo..,



mich würde einmal interessieren welchen Einfluss Lösungsmittel (wie z.B.Perchloräthylen) haben wenn man
sie öfters benutzt! Welche Auswirkungen können solche Lösungsmittel auf Nervenzellen haben sprich kann es
passieren, dass das Gehirn dadurch nachhaltig geschädigt wird?

Kann so eine Schädigung Auswirkungen auf den Schlaf haben? Das man z.B. vor drei Uhr nicht einschlafen kann
und tagsüber ständig müde ist?
Liege ich richtig wenn es äußerst schwierig bei der BG da eine Anerkennung (BK) zu bekommen?


mfg Joachim
 
Hallo Joachim,

heir kann man einfach mit 3 mal "JA" Antworten, bzw. einmal mit fast unmöglich.

Gruß
netzguru
 
Hallo JochimD,
ob die Perchlorethylenmoleküle einen eingebauten 3 Uhr-Wecker haben, weiss ich nicht.
Aber das sie nervenschädigend sind dafür ganz sicher.
Google mal unter BerufsKrankheit 1317, dort wirst Du die entsprechenden Informationen finden.
Alle Lösungsmittel, die "fettlöslich" sind gehen auf die Nerven, leider hat die Regierung zugelassen, dass Mindestexpositionen nachgewiesen werden müssen.
Mach also eine Arbeitsplatzanamnese (Beschreibung Deines Arbeitsplatzes, so Du es hast auch von den Atemluftkonzentrationen, Schutzmassnahmen, Sicherheitsdatenblättern etc) und dann reden wir weiter.
 
Hallo..,

die drei Uhr waren halt nur ein Durchschnitt! Mir ging es eigentlich um die Frage ob die Ursache
von Schlafstörungen mit der Schädigung durch Lösungsmittel zusammenhängen kann(?).

Ich war halt wegen meines Armes (Nervschädigung) bei einem Arzt - der Arm hat ihn weniger interessiert!
Gut dann werde ich mir einmal die BK 1317 und die Organuhr anschauen!

danke
VG Joachim
 
Hallo Zusammen ,
zum Themenbereich Intoxikation etc .

Die Psychiatrisierung von MCS-Kranken stellt in Deutschland den Tatbestand der Diskriminierung körperlich Behinderter dar

Menschen, die an Multiple Chemical Sensitivity (MCS) erkrankt sind, werden mit Faktoren konfrontiert, die bei kaum einer anderen Krankheit in vergleichbarem Maße in Erscheinung treten:
MCS Erkrankte leiden unter:​
- den Schmerzen durch ihre Krankheit
- der Isolation, erzwungen durch ihre Reaktionen auf minimale Konzentrationen von Alltagschemikalien
- mangelnder adäquater medizinischer Versorgung
- dem Verlust von Beruf, Freunden, Vermögen,…
- der Einbuße ihrer Freiheit und ihrer Lebensqualität
- der Diskriminierung, der sie von vielen Seiten ausgesetzt sind​
Der Faktor, den Chemikaliensensible als den Punkt anführen, unter dem sie am Allermeisten leiden, ist die Diskriminierung, der sie oft in unserer Gesellschaft und durch Behörden ausgesetzt sind.
MCS ist als körperliche Krankheit einklassifiziert
MCS ist im für Deutschland gültigen WHO Register der Krankheiten, dem ICD-10 GM, als körperliche Krankheit einklassifiziert. MCS trägt dort den Diagnoseschlüssel T.78.4 und ist dem Kapitel 19 unter “Verletzungen, Vergiftungen” zugeordnet. In Deutschland sind Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch V dieser rechtsverbindlichen Klassifizierung verpflichtet. (1,2,3)
MCS ist eine körperliche Behinderung, aber…
Multiple Chemical Sensitivity (MCS) ist in Deutschland seit 2005 als körperliche Behinderung anerkannt (Ziffer 26.18, Register Einschränkung des Bewegungsapparates). Der Behindertenstatus wird auf Antrag im Einzelfall zugebilligt. Behinderte dürfen laut geltendem Recht nicht diskriminiert werden und stehen unter besonderem Schutz. Chemikaliensensible spüren jedoch wenig von der Sicherheit, die ihnen von Rechts wegen gewährt wird, im Gegenteil. Sie werden aufgrund von (teils bewusster) Desinformation als psychisch Kranke abgestempelt, obwohl der internationale wissenschaftliche Sachstand klar darlegt, dass es sich um eine körperliche Krankheit handelt. Ein Kriterium dafür sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP), wie man nachfolgend erkennen kann:
In Deutschland wurde MCS im Jahr 2004 erstmals als Behinderung eingegliedert, jedoch hatte man Chemikalien-Sensitivität (MCS) und Chronische Erschöpfung (CFS) sehr zum Leidwesen der Erkrankten und deren Ärzte in den Leitlinien unter Ziffer 26.3 „Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, psychische Traumen“ gelistet. Die Erkrankten und ihre Ärzte empfanden diese Einstufung zu Recht als Diskriminierung, was zu einer Neueingliederung im Jahr 2005 führte. (4) Seitdem werden MCS und CFS unter Ziffer 26.18 „Haltungs- und Bewegungsapparat, rheumatische Erkrankungen“ geführt. Zwar kann seither beim Vorliegen einer besonders schweren MCS ein GdB von mehr als 50 zuerkannt werden, aber in den Leitlinien befindet sich noch immer ein Punkt der Diskriminierung. MCS ist zwar körperlichen Einschränkungen zugeordnet, jedoch steht in der AHP Fassung 2008 zu lesen:
„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
Diese Bewertung „ähnliche Somatisierungssyndrome“ verwundert, denn bereits 1998 hatte der ärztliche Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, folgende Aussage getätigt:
„Gemäß Beschluss sind so genannte Umweltkrankheiten, wie das „MCS-Syndrom“, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktions-störungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychische oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind.“ (5)
MCS Patienten-Initiative reklamiert Diskriminierung Behinderter
Die MCS Patienten-Initiative gegen Diskriminierung trat in Aktion und schrieb das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales an und erwirkte, dass der derzeitige Passus, in dem die Erkrankung MCS unangebrachter Weise als Somatisierungsstörung bezeichnet wurde, nun endgültig von diskriminierenden Bezeich-nungen befreit und geändert wird: (6)
Abschrift des Briefes vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
MCS Patienten-Initiative
gegen Diskriminierung
Bonn, 21.November 2008
Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht
Sehr geehrte Frau …
Wie im Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Herr Thönnes angekündigt, erfolgt nun die Antwort auf Ihr Schreiben vom 29.09.2008, nachdem der Sachverständigenbeirat Versorg-ungsmedizin getagt hat.
Die Sachverständigen haben empfohlen, den Satz
„Die Fibromyalgie und ähnliche Somatisierungssyndrome (z.B. CFS/MCS) sind jeweils im Einzelfall entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
durch
„Die Fibromyalgie, Chronisches Fatigue Syndrom (CFS), Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils entsprechen der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen.“
zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Christa Rieck
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Diskriminierung in Gutachterleitlinien beendet
In den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehinderten-recht (AHP) für das kommende Jahr 2009 wird, wie im Schreiben des Bundesministeriums angekündigt, der betreffende Passus, der die Krankheit MCS als „Somatisierungsstörung“ bezeichnete, abgeändert.
Bedeutung für Chemikaliensensible
Den AHP kommt zwar keine Rechtsnormqualität zu, sie sind aber auch nicht nur als unverbindliche Richtlinien für medizinische Sachverständige zur Bewertung von Sachverhalten aufzufassen. Vielmehr handelt es sich bei den AHP nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde, um ein antizipiertes Sachverständigengutachten, das den aktuellen Wissens- und Erkenntnisstand der herrschenden medizinischen Lehrmeinung, d.h. der so genannten Schulmedizin, wiedergibt. Als einleuchtendes, abgewogenes und in sich geschlossenes Beurteilungsgefüge ermöglichen die AHP der Verwaltung und den Gerichten unter Wahrung des allgemeinen Gleichheitssatzes den zutreffenden MdE-Grad bzw. nunmehr GdS für eine Schädigungsfolge oder den GdB für eine Teilhabebeeinträchtigung zu bestimmen. (7)
Fazit für Chemikaliensensible
Durch die Eingliederung von MCS als körperliche Krankheit, der neuen Formulierung in den AHP und der Einklassifizierung von MCS als körperliche Krankheit im ICD-10 haben Chemikaliensensible endlich alles in der Hand, um ihre Krankheit auf Antrag als körperliche Behinderung anerkannt zu bekommen.
Wie aus den oben aufgeführten Tatsachen eindeutig ersichtlich, ist also die Klassifizierung von MCS als eine körperliche und nicht psychische Erkrankung in Deutschland allgemein rechtsverbindlich.

Autor: Silvia K. Müller, CSN – Chemical Sensitivity Network, 24.12.2008
Literatur:




Interessante Artikel zum Thema:
MCS – Multiple Chemical Sensitivity – WHO ICD 10 T78.4
Wissenschaftlicher Sachstand zu Multiple Chemical Sensitivity (MCS)
Umweltkranke: Jetzt glauben sie mir endlich!
Umgang mit Umweltkranken: ein Fall für die Menschenrechtskommission


Zu Lösemitteleinwirkung
http://www.springerlink.com/content/2atpwd9t9t8kgp9a/

http://members.tripod.com/erothe/gulf_war_syndrom.html


Der Umgang mit der Berufsgenossenschaft verursacht allerdings ähnliche Symtome , daher bitte auf den MAK-Wert achten.

vg. natascha


 
Hallo....,

vielen Dank für Eure ausführlichen Beiträge - da habe ich erst einmal ein wenig "Munition" um mit dem Thema ein Stück klar zu kommen!

Danke
VG
Joachim
 
Hallo Zusammen ,

zur BK-1317 siehe link, Wichtig!
derzeit versucht die BG durch einen gefälschten Report von 2007 das Merkblatt zur BK 1317 aus 2005 auszuhebeln. Manche Gerichte folgen bereits dieser BG lichen Veranstaltung.
Die Sache ist bereits bei der Bundesregierung und Fr. Merkel in Berlin anhängig.
Man kann daher nur hoffen der Karneval in Berlin ist bald um , da bereits seit Monaten eine Entscheidung dbzgl. aussteht.

Und Paro ,Sicherheitsdatenblätter sind in der Regel Halbwahrheiten. Kein Hersteller gibt die Inhaltsstoffe bekannt.

Leiste BK-Report 2/07 lesen.

http://www.bk1317.de/

Übrigens der Kontakt mit der BG verursacht auch Nervenschädigungen , allerdings unterliegt der Stoff einer grossen Bandbreite.
Und nur ein spezielles Antidot ist zur Behandlung zugelassen. Aber nur wenige verfügen darüber.

vg natascha
 
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