Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?!
Erhalte Rente von der DRV, somit werden Beiträge an die Gesetzliche Krankenversicherung und PV abgeführt.
Von der Verdienstausfallentschädigung brauchen keine Beiträge abgeführt werden, soweit ich gelesen habe.
Nebenbei habe ich noch seit der Zeit vor dem Unfall Nebeneinkünfte aus einer Beteiligung, die als Gewerbeeinnahme gilt, obwohl ich nicht tätig bin.
Die Rente von der DRV wurde somit gekürzt, weil ich gerade über der Hinzuverdienstgrenze liege.
Wer kann mir sagen, ob in solchen Fällen weitere Beiträge von den Gewerbeeinnahmen an die GKV abgeführt werden müssen?
Ich war angestellt und vor dem Unfall wurden die Beiträge somit an die GKV durch den Arbeitgeber abgeführt, Höchstgrenze war erreicht und aus der Beteiligung wurden keine Beiträge gezahlt.
Über Anworten wäre ich dankbar, da dann ein Vorbehalt beim Vergleich, Gericht sehr wichtig wäre.
Viele Grüße
Mellum
Entwurf
Erhalte Rente von der DRV, somit werden Beiträge an die Gesetzliche Krankenversicherung und PV abgeführt.
Von der Verdienstausfallentschädigung brauchen keine Beiträge abgeführt werden, soweit ich gelesen habe.
Nebenbei habe ich noch seit der Zeit vor dem Unfall Nebeneinkünfte aus einer Beteiligung, die als Gewerbeeinnahme gilt, obwohl ich nicht tätig bin.
Die Rente von der DRV wurde somit gekürzt, weil ich gerade über der Hinzuverdienstgrenze liege.
Wer kann mir sagen, ob in solchen Fällen weitere Beiträge von den Gewerbeeinnahmen an die GKV abgeführt werden müssen?
Ich war angestellt und vor dem Unfall wurden die Beiträge somit an die GKV durch den Arbeitgeber abgeführt, Höchstgrenze war erreicht und aus der Beteiligung wurden keine Beiträge gezahlt.
Über Anworten wäre ich dankbar, da dann ein Vorbehalt beim Vergleich, Gericht sehr wichtig wäre.
Viele Grüße
Mellum
Entwurf