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Kurzerhebungsbogen alle Belastungswerte müssen berücksichtigt werden!

Coccobello

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Okt. 2021
Beiträge
5
Die angegebenen Belastungswerte müssen alle berücksichtigt werden!
Auch Rumpfbeugehaltung kleiner 90°!
Der Kurzerhebungsbogen fragt ja auch korrekt nur "Rumpfbeugehaltung" und nicht größer 90°. Wer größer 90° verlangt bitte bei mir melden, dass ist Betrug und wird geahndet!!
Zusätzlich andere Belastungen, die nicht in dem Kurzerhebungsbogen abgefragt wurden, aber letztlich doch die Lendenwirbelsäule belastet haben, müssen alle berücksichtigt werden!

Wichtig:"Die angesetzten Grenzwerte berücksichtigen nicht, dass die Beschäftigten eine unterschiedliche körperliche Belastung aufwiesen (diese Unterschiede müsse die BG aber berücksichtigen, da sie verpflichtet sei, die Arbeitnehmer in ihrem jeweiligen körperlichen Zustand zu versichern. Das Verfahren berücksichtigte nur statische Belastungen, es seien aber gerade die dynamischen Belastungen, die die Wirbelsäule in besonderem Maße schädigten."

Wenn nicht alle Belastungswerte bei Euch übernommen wurden, zur Berechnung in das Mainz-Dortmunder-Dosismodell, dann meldet Euch bei mir.
Laut meiner Recherche müssten viele Klagen neu aufgerollt werden!
Für die bestehenden Klagen, lasst nicht zu, dass Belastungswerte nicht berücksichtigt werden!!!
 
Hallo @Coccobello,

aktuell hat die BGHW in meiner Abfrage zur Berufskrankheit BK108 nur die Rumpfbeugehaltung kleiner 90 Grad abgefragt. In Ihrer Ablehnung hat Sie weder berücksichtigt, das ich Jugendliche zum Zeitpunkt war, (also 15 - 17 Jahre in der Ausbildung) noch das ich in dieser Zeit weitaus höhere Gewichte tgl heben musste, auch in Zwangshaltungen. Es gibt in der Jugendvorsorgeuntersuchunge bereits einen Eintrag bezüglich Zustand nach LWS Syndrom - LWS Syndrom. Sowie außerordentliche Nachuntersuchung. Dort wurde bereits eingetragen, das ich schwer Arbeiten muss, arbeiten überwiegend im Bücken, sowie häufig Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten ohne mechanische Hilfsmittel.

In der Übersicht der aktuellen Stellungnahme des Gewerbeausichtsamtes heißt es Diagnose Bandscheibenprolaps. Ein Berechnungsbogen TAD fehlte gänzlich es heißt maximal 2,7 MNh.

Der erlernten Beruf musste ca 1 1/4 Jahre nach der Lehre aus gesundheitlichen Gründen bereits aufgegeben werden.

Bin noch im Widerspruch. Die Vollständige Akte zur Einsichtnahme habe ich schon mal nicht erhalten. Es fehlen Seiten ;-)

vg beutlers
 
Hallo beutlers,

wichtig sind alle Lasten zu dokumentieren. Wie schwer die Lasten waren und mit welchen zusätzlichen Körperhaltungen dies geschah. Last körperfern mit ausgestreckten Armen etc.

Alle zusätzlichen Körperhaltungen angeben, wenn diese nicht im KEB erwähnt sind.
Warum das so wichtig ist?
Es werden zwar großzügige Druckkräfte berechnet, aber nicht immer mit den entsprechenden Körperhaltungen. Das bedeutet, die Druckkräfte sind eventuell viel zu niedrig berechnet worden.

Ganz wichtig!!!
Lasten mit extremen Körperhaltungen (ausgestreckte Arme, Rumpfbeugehaltungen etc.) kommt man sehr schnell auf eine Tagesdosis größer
6 kN = (ca. 600 kg). Damit ist bereits das zusätzliche Kriterium (Tagesdosis 6 kN) z. B. für die Anerkennung einer BK 2108 erfüllt.

Zusammenfassend:
Die netten Damen und Herren, die die Berechnungen in das Mainz-Dortmunder-Dosismodell einpflegen berücksichtigen nämlich immer nur Standard-Druckkräfte. Also Lasten wurden körpernah getragen, ohne Drehbewegungen und ohne Rumpfbeugehaltung.
Kommen diese zusätzlichen Belastungen jedoch hinzu, erhöhen sich die Druckkräfte schnell auf 6 kN und höher!!!

VG und einen schönen Sonntag
 
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