Coccobello
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- 2 Okt. 2021
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- 5
Die angegebenen Belastungswerte müssen alle berücksichtigt werden!
Auch Rumpfbeugehaltung kleiner 90°!
Der Kurzerhebungsbogen fragt ja auch korrekt nur "Rumpfbeugehaltung" und nicht größer 90°. Wer größer 90° verlangt bitte bei mir melden, dass ist Betrug und wird geahndet!!
Zusätzlich andere Belastungen, die nicht in dem Kurzerhebungsbogen abgefragt wurden, aber letztlich doch die Lendenwirbelsäule belastet haben, müssen alle berücksichtigt werden!
Wichtig:"Die angesetzten Grenzwerte berücksichtigen nicht, dass die Beschäftigten eine unterschiedliche körperliche Belastung aufwiesen (diese Unterschiede müsse die BG aber berücksichtigen, da sie verpflichtet sei, die Arbeitnehmer in ihrem jeweiligen körperlichen Zustand zu versichern. Das Verfahren berücksichtigte nur statische Belastungen, es seien aber gerade die dynamischen Belastungen, die die Wirbelsäule in besonderem Maße schädigten."
Wenn nicht alle Belastungswerte bei Euch übernommen wurden, zur Berechnung in das Mainz-Dortmunder-Dosismodell, dann meldet Euch bei mir.
Laut meiner Recherche müssten viele Klagen neu aufgerollt werden!
Für die bestehenden Klagen, lasst nicht zu, dass Belastungswerte nicht berücksichtigt werden!!!
Auch Rumpfbeugehaltung kleiner 90°!
Der Kurzerhebungsbogen fragt ja auch korrekt nur "Rumpfbeugehaltung" und nicht größer 90°. Wer größer 90° verlangt bitte bei mir melden, dass ist Betrug und wird geahndet!!
Zusätzlich andere Belastungen, die nicht in dem Kurzerhebungsbogen abgefragt wurden, aber letztlich doch die Lendenwirbelsäule belastet haben, müssen alle berücksichtigt werden!
Wichtig:"Die angesetzten Grenzwerte berücksichtigen nicht, dass die Beschäftigten eine unterschiedliche körperliche Belastung aufwiesen (diese Unterschiede müsse die BG aber berücksichtigen, da sie verpflichtet sei, die Arbeitnehmer in ihrem jeweiligen körperlichen Zustand zu versichern. Das Verfahren berücksichtigte nur statische Belastungen, es seien aber gerade die dynamischen Belastungen, die die Wirbelsäule in besonderem Maße schädigten."
Wenn nicht alle Belastungswerte bei Euch übernommen wurden, zur Berechnung in das Mainz-Dortmunder-Dosismodell, dann meldet Euch bei mir.
Laut meiner Recherche müssten viele Klagen neu aufgerollt werden!
Für die bestehenden Klagen, lasst nicht zu, dass Belastungswerte nicht berücksichtigt werden!!!