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Kurkostenbeihilfe

sentinel

Nutzer
Registriert seit
12 Nov. 2006
Beiträge
1
Hallo,

zu Beginn 2005 hatte meine Frau einen schweren, offiziell selbstverschuldeten Verkehrsunfall mit erheblichen Folgen für Ihre Gesundheit. Sie erlitt u.a. einen Trümmerbruch des linken Schultergelenkes sowie eine Fraktur der Halswirbelsäule im Bereich des 6./7. Halswirbels. Die Halswirbel Nr. 4 und 5 wurden gegeneinander verschoben und mittlerweile wurden alle betroffenen Halswirbel miteinder versteift und das Metall im Schultergelenk entfernt. Die Traumabehandlung ist leider immer noch nicht abgeschlossen und wird wohl auch noch einige Zeit dauern.
Ein Dauerschaden wurde von der PUV bereits anerkannt, wobei die Begutachtung erst im Januar 2007 durch die ursprünglich behandelnde Klinik erfolgen soll.

So weit zur Vorgeschichte und nun zum Topic:
Wir haben u.a. eine private Unfallversicherung nach AUB 2002 die für die Folgeschäden dieses Unfalls haftet. Gemäß den AUBs sind gewisse Voraussetzungen für den in vielen Unfallversicherungen meistens "kostenlos " mit versicherten Leistung einer Kurkostenbeihilfe erforderlich, wie da wären
Kurdauer 3 Wochen
Aufgrund eines Unfalls
medizinisch notwendig, allerdings darf die ärztliche Behandlung nicht im Vordergrund stehen
innerhalb eines Jahres.
Ich sah die gesamten Voraussetzungen erfüllt und beantragte die Kurkostenbeihilfe bei der PUV. Es erfolgte eine Ablehung ohne Begründung, der von uns begründet Widersprochen wurde. Erneut erfolgte Ablehnung des Anspruches diesmal mit dem Hinweis das eine Rehabilitation bzw. Anschlussheilbehandlung keine Kur sei. Daraufhin erfolgte unsererseits ein erneuter Widerspruch mit der Begründung das im SGB der Begriff Kur eben genau durch die Begriffe Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung ersetzt wurden und das weder im VVG noch in den AUBs der Begriff Kur definiert wurden. Desweiteren wiesen wir darufhin, das wir im erneuten Ablehungsfalls der Versicherungsombudmann in Berlin einschalten würden. Auch dies hinderte die Versicherung nicht daran erneut abzulehen, woraufhin wir den Versicherungsombudsmann in Berlin mit allen Unterlagen zu unserem Fall versorgten. Es dauerte ca. 1 Woche bis wir einen Bríef des Ombudsmannes erhielten der den Eingang unserer Unterlagen bestätigte und uns mitteilte das er die PUV zu einer Stellungnahme auffordern würde.
Knapp eine Woche später erhielten wir von der PUV einen Anruf in dem man uns mitteilte man hätte nun noch einmal unsere Briefe gelesen und selbstverständlich würden wir nun die Leistung der Kurkostenbeihilfe erhalten. Allerdings sollten wir nicht annehmen das dies etwas damit zu tun hätte, das wir den VO eingeschaltet hätten und Sie würden den VO informieren, das Sie die versicherte Leistung erbringen. Der VO informierte uns ebenfalls dann entsprechend und das Geld landete auf unserem Konto. Allerdings haben wir nie einen Bescheid der Versicherung erhalten, das sie uns die Kurkostenbeihilfe auszahlen, sie haben einfach nur gezahlt.

Die Kurkostenbeihilfe ist meistens bei Unfällen mit Personenschaden nur ein relativ geringer Betrag von ein paar Tausendeuro aber sie können trotzdem erstmal weiterhelfen und stehen gemäß AUB 2002 einem Unfallopfer auch ohne Dauerschaden zu.

Viele Grüße

Sentinel
 
Hallo Sentinel,

Herzlich Willkommen im Forum und vielen Dank für Deinen Beitrag. Ja, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht usw. große Leistungen versprechen und dann klein landen. Meinst Du, wieviele Menschen spätestens nach dem 2.Schreiben der PUV aufgeben. Ich fordere auch, allerdings vor dem Zivilgericht die Leistung von Krankenhaustagegeld für den Rehaaufenthalt. Mal sehen, was da rauskommt.
Leute, lasst euch nicht jede Ablehnung gefallen. Die Versicherung sparen dadurch Unsummen an Leistungen.

Gruß von der Seenixe.
 
Hallo,
wir haben bei unserer PUV auch diese Kurbeihilfe mitversichert (3.000,00E). Mein Mann hatte am 09.06.06 einen Privatunfall und war danach 5 Wochen in Anschlussheilbehandlung und dieses Jahr nochmals 4 Wochen in Reha. Für beide Aufenthalte haben wir Tagegeld und Genesungsgeld bekommen wie bei stationärem Aufenthalt.
Bei was bekommt man dann diese Kurbeihilfe?
Muss man die extra beantragen?

Gruss E. Mayer
 
Kurbeihilfe

Hallo sentinel,
Hallo Elke,

ich habe damals auch bei meiner PUV Kurbeihilfe beantragt.
Das Formular, welches ich bekommen habe, beinhaltete Fragen wie: medizinische Behandlung darf nicht im Vordergrund stehen.
Mein Arzt kreuzte natürlich genau das an. Also war ich erst einmal total sauer auf ihn. Aber als ich der Versicherung völlig geknickt mitgeteilt hatte, dass die medizinische Behandlung im Vordergrund stand und ich deshalb das Formular nicht zurückschicken würde, wurde der SB der Versicherung hellhörig.
Er erklärte mir, im Fall, dass die med. Versorgung im Vordergrund stünde, dann würde mir für jeden Tag Reha Krankenhaustagegeld gezahlt.
Ich darauf total happy. Immerhin waren es über 200 Tage. Da kam ein warer Geldregen:D :D :D

Damals stellte sich dann auch die Frage, was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur. Der SB meinte dann, eine Kur dient ausschließlich der Erholung. Also Urlaub pur und fast keine Ärzte. Keine Behandlung usw.

Ich hoffe konnte bischen weiterhelfen.

LG von mazzu
 
Hallo Mazzu,

danke für deine Antwort. Das Tagegeld haben wir für die Rehatage ja bekommen. Für 28 Tage dieses Jahr also ca. 900,00 Euro. Die Kurbeihilfe wäre aber 3.000,00 Euro. Bekommt man die, wenn mein Mann eine Badekur von 3 Wochen machen würde, die vom Arzt bestätigt wird. Ich frage mal beim Versicherungsbüro an.
Noch eine andere Frage: Wir haben noch den Passus in der AUB, dass bei psychischen Störungen durch den Unfall Leistung erfolgt. Was für welche und wie wird das beantragt?

Herzl. Grüsse
E. Mayer
 
Hallo Elke,

ich habe leider in meiner AUB nicht so einen Passus.

Habt ihr denn bei eurer Versicherung keinen Antrag auf Invaliditätsleistungen gestellt

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber da gibt es eine 1 Jahresfrist?

Rufe bitte ganz schnell deinen Versicherungsagenten an und frage ihn mal.

lG von mazzu
 
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