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Kreuzbandriss

Robert II

Nutzer
Registriert seit
19 Feb. 2009
Beiträge
8
Hallo zusammen, ich bin Robert II.

Das es so ein Forum gibt ..... toll!

Ich bin auf der Suche nach Antworten ... (wer nicht!) denn ich bin auf einem Hundeplatz während der Ausbildung auf verschneitem Untergrund über einen "Gegenstand" gestolpert und zu Fall gekommen. Dieser Gegenstand war unter dem Schnee nicht zu erkennen und war "irgendwas" metallisches, längliches, ein Rohr oder ähnliches. Auf jeden Fall tat es höllisch weh aber ich konnte am Unfalltag noch humpeln und einige km Auto fahren. Der "Spass" begann erst am nächsten Tag! Knie doppelt so dick und noch mehr Schmerzen, laufen war unmöglich. Ab ins Krankenhaus ... Diagnose: Kreuzbandriss! 14 Tage später OP, Kreuzband raus und nun Krankengymnastik. Ob ich ein neues Kreuzband einbauen lasse, steht noch offen. Nun zu meiner eigentlichen Frage:

kann ich von der Haftpflicht des Grundstückeigentümer Schmerzensgeld bekommen und auch ganz wichtig, in welcher Höhe? Gibt es Urteile, die ich nachlesen kann?


Gruss Robert II der jetzt weiter kühlen geht. :D
 
Hallo Robert II :)

ich kann Deine Ungeduld ja verstehen ...

nur Deine Frage nach Schmerzensgeld und dann noch in welcher Höhe ...
für mich unbeantwortbar ...

Es stellen sich einfach zu viele Fragen:

Die erste: Was hast Du mit dem Grundstückseigentümer für einen Vertrag abgeschlossen ...

Gute Besserung Deinem Knie ...

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo,

auch ich kann Deine Ungeduld zwar verstehen, aber in welcher vertraglichen Beziehung standest Du zum Grundstückseigentümer als der Unfall war? Meist steht da: Nutzung auf eigene Gefahr
Wenn dies so ist, dann kannst Du vorher entscheiden: Ja, ich betrete das Grundstück auf eigenes Risiko oder Nein, dieses Risiko ist mir zu hoch. Dann solltest Du keinerlei Ansprüche stellen dürfen. Deiner Unfallversicherung kannst Du diesen Unfall melden und sie werden sicher entsprechend des verbleibenden Schadens regulieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hach, endlich ...... da ist doch Leben im Forum. Danke! :D

Einen "Vertrag" gibt es nicht, "nur" eine Anmeldung mit Name addi usw. Auf dem Grundstück ist auch niergendwo ein Hinweis: Betreten auf eigene Gefahr.

Ungeduld? Und wie, wenn man zum Nichtstun verdonnert ist. Also bitte um viiiel Nachsicht.... ;)
 
Gibt es "irgendwo" Urteile diesbezüglich nachzulesen? Wer wann wieso usw haftbar oder nicht ist?
 
Wenn der Hinweis: Benutzung auf eigene Gefahr ausreichend sein soll, warum gibt es dann Haftpflichtversicherungen? Ein Aufkleber auf dem Auto... für Unfälle wird nicht gehaftet ... reicht doch auch nicht aus. Es MUSS also "irgendwo" Urteile geben!
Passiert so ein Unfall auf nicht gestreuten Wegen ist der Eigentümer doch auch haftbar. Warum also nicht auf Plätzen? Im Net finde ich nichts oder habe nicht die richtigen Suchbegriffe. 3 Anwälte gefragt, 2 verschiedene Antworten bekommen. 2 sagen eindeutig, Versäumnis der Verkehrssicherungspflicht.
 
Hallo Robert II

In vorliegenden fall ,wie bereits der RA ausführt ist nur was machbar, solltest du den nachweis erbringen hier wurde gegen die verkehssicheitspflicht durch schaffung bzw. vorliegen einer gefahrenstelle verstoßen mit welche nicht zu rechnen bzw. auszugehen ist.

Hoffe doch schwer du bist nicht über das für jedermann erkennbare Schild hier Hundeplatz gestolpert.

Von einem Rohr auf allg. Verkehrsfläche mußte nicht ausgehen. Es sei es gehört dahin.
Aber da du ja nicht einmal angaben machen kannst was es war ,erübrigt sich auch die frage nach Schmerzensgeld.

Nur am Rande die Beweispflicht obliegt dir, und deine Angaben sind dürftig um mit der vorgabe einen Rechtsweg zu bestreiten.

Urteile gibt es genügend ,nur hängt es jeweils vom einzelfall ab, allerdings gibt es derzeit noch keinen vergleichbaren fall wie von deinem erwähnten.

Mein Ratschlag frage doch einfach beim Vorstand des Vereins nach, wer ist
für diesen Gegenstand verantwortlich.

zitat:Gibt es "irgendwo" Urteile diesbezüglich nachzulesen? Wer wann wieso usw haftbar oder nicht ist?

Ja gibt es in der Datenbank /Gerichtsurteile und Gesetzgebung hier BGB.

Ich hoffe einigermaßen deine fragen und deine erwartungen zum Forum nicht entäuscht zu haben.




vg natascha
 
Erstmal Danke für Deine Antwort.

Dann genügt also ein allgemeiner Hinweis .... Betreten auf eigene Gefahr .... um der Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen zu müssen? Nene, das kann nicht sein, dann brauchte man ja auch keine Hapftpflichtversicherungen mehr.
Wenn ich jemanden auf einen Platz (Übungsgelände) schicke, dann bin ich doch auch für die Sicherheit verantwortlich. Sollte der Platz Gefahren bergen, wie z. B. Gegenstände unter einer Schneedecke, kann ich den " schwarzen Peter " nicht einfach ablegen. Z. B. der Hinweis (Schild) auf einem Privatgrundstück ... Vorsicht bissiger Hund .... reicht nicht aus. Das Gelände muss gegen unbefugtes Betreten gesichert sein! (Zaun, verschlossenes Tor)

Einen allgemeinen Hinweis kann man also nicht gelten lassen.

Kann man von mir verlangen, diesen Gegenstand sofort "auszubuddeln" und zu dokumentieren? Wohl kaum, denn erstmal hat man nach so einem Unfall mit sich selbst genug zu tun, denn es tut, glaub es mir, verdammt weh! In dem Augenblick hast Du andere Sorgen!

Ja, die lieben Urteile, gibt es da einen Link?


Danke und Gruss

Robert II




edit:


Der Begriff der Verkehrspflicht hat sich in Literatur und Rechtsprechung durchgesetzt, um die Gesamtheit der
Pflichten zur Abwehr von Schäden aus Gefahrenquellen für Dritte zu definieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
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