• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Kreuzband/Meniskus

Kreuzi

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Mai 2012
Beiträge
18
Hallo Leute,

ich habe mich hier angemeldet, damit Ihr mir vll Tips zu meiner Geschichte geben könnt und mir evtl. von vorneherein sagen könnt, was mich erwartet.

Am 10.10.2011 habe ich mir beim Vereinssport des vordere Kreuzband im linken Knie angerissen. Damals wusste ich das noch nicht und habe nach 4 Wochen wieder mit Sport weitergemacht. Allerdings war dies nicht mehr schmerzlos möglich, so dass ich daraufhin einen Arzt aufsuchte, der die Diagnose stellt.
Ich pausierte bis Januar 2012 und fing dann wieder an Fussball zu spielen.
Das ging ohne Probleme, bis ich mir Ende Januar im ersten Spiel das Kreuzband und den Innenmeniskus gerissen habe.

Zwischenzeitlich hatte sich die Unfallversicherung am 01.11.2011 per Dynamik von 160.000 VS auf 192.000 VS erhöht.

Beide "Unfälle" meldete ich umgehend (innerhalb eines Monats) bei meiner Versicherung.
Ende März wurde ich operiert (Kreuzband und Meniskusrefixation).

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass sich ein Gutachter bei mir melden wird, um einen Termin abzusprechen und dass beide Unfälle zusammen begutachten werden sollen.
Dies ist bisher nicht passiert.

Nun meine Fragen:

Kann ich mit einer Leistung rechnen?

Wenn ja, ca. mit 1/10 Beinwert?

Und auf welche Versicherungssumme würde das gerechnet, dass Kreuzband habe ich mir ja schlussendlich nach der Erhöhung gerissen?

Spielt der Meniskus eigtl. auch in die Unfallversicherung rein?

Ist es ein Problem, dass ich mit angerissenem Kreuzband noch weitergespielt habe?

Was erwartet mich beim Gutachter, der kann ja auch nicht ins Knie reingucken, wie soll ich mich da verhalten?

Vielen Dank im Vorraus
Kreuzi
 
Hallo Kreuzi,

willkommen im Forum.

Nun in der Regel wird die PUV dann zahlen wenn dauerhafte Schäden bleiben.
Sprich: du nicht mehr gut laufen kannst, Schmerzen hast, die Beugung Probleme macht, das Knie instabil ist, usw.

Ob dir außerdem deine PUV auch etwas für den Unfall an sich zahlt, müßte sich aus deinen Versicherungsbedingungen ergeben, lies die mal durch.

Wie hoch deine Verletzung eingeschätzt wird, wird sich auch erst nach der Heilung zeigen. Wenn alles folgenlos verheilt ist gibt es keine Prozente - aber dann solltest du froh sein keine Probleme mit deiner Gesundheit zu haben und wieder spielen und Sport treiben zu können.

Ob es falsch war mit angerissenem Kreuzband zu spielen weiß ich nicht, ich weiß nur das ich nicht gespielt hätte bis mir ein Arzt bestätigt hätte das alles gut verheilt ist.

Der Meniskus wurde bei dem Unfall auch beschädigt, ergo gehört er dazu. Sofern deine Versicherung nicht "festellt" das er schon lange vorher kaputt war.;)

Im Moment ist leider nicht viel zu sagen und klare Aussagen zu treffen, erst mußt du abwarten wie sich dein Knie entwickelt und das kann dauern, das weiß ich aus eigener Erfahrung.

VG
Gitti
 
Gutachten für PUV

Hallo Kreuzi,

eine Begutachtung zur Feststellung der Invalidität wird das sicherlich nicht sein.

Dein 1. Unfall war am 10.10.2011

der 2. Unfall Ende Januar 2012

die Operation erst Ende März 2012

Erst 1 Jahr nach einem Unfall kann festgestellt werden, ob ein Dauerschaden
(Invalidität) eingetreten ist.

Lese bitte sehr genau die Versicherungsbedingungen (AUB) zu Deinem PUV-Vertrag.

Die angekündigte Begutachtung wird meiner Meinung nach ev. für einen anderen
Vertragspunkt (Kranken-Tage-Geld ?) zum jetzigen Zeitpunkt nötig sein.

Es dauert noch einige Zeit, bis Deine Unfälle von der PUV durch eine Zahlung "erledigt"
sein werden.

Bitte melde Dich hier nochmal.


Gute Besserung

Meggy
 
Hey,

vielen Dank für die Antworten!

Also zu einem anderen Vertragspunkt in Gutachten glaube ich nicht, denn in dem Schreiben steht: "um den Grad einer evtl. durch den Unfall verbleibenden Invalidität festzustellen"

Ist es denn Normal, dass begutachtet wird? Ich meine, hier immer wieder Pauschalbeträge gelesen zu haben, die Angeboten wurden...

Gruß Kreuzi
 
Hallo Kreuzi,


ohne Begutachtung keine Prozente, sagte man mir.
Ich hatte fast die gleiche Verletzung. Ich wurde nach 2 Jahren
begutachtet.
Gitti hat recht mit der Aussage wegen den dauerhaften Schäden, aber nach den Schmerzen wurde nicht gefragt. Ich sagte dem Gutachter, dass ich ständig Schmerzen habe am Knie. Der Gutachter meinte dazu, dass das keine Rolle spielt. Er muss sich nach der Beweglichkeit des Knie richten und sonst nichts.....


MFG PHarao50
 
Hallo Kreuzi,

Ist es denn Normal, dass begutachtet wird? Ich meine, hier immer wieder Pauschalbeträge gelesen zu haben, die Angeboten wurden...

Ja, es ist schon normal wenn zu erwarten ist das gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben.
Pauschalbeträge dann, wenn die Verletzungen (aber auch hier je nach Vereinbarung) geringer sind oder die PUV sich billig aus der Affäre ziehen will.
Schon auch diesem Grund ist es wichtig abzuwarten wie die Heilung verläuft.

VG
Gitti
 
Gutachter-Termin da

Hallo Leute,

ich habe meinen Gutachter-Termin bekommen!
Schon am 20.07. ist es soweit, obwohl die OP da gerade 4 Monate
her ist!
Was erwartet mich da?
Wenn ich ehrlich bin, dann hätte ich schon gerne Geld von der Versicherung,
wozu schließt man sowas sonst auch ab.
Mal abgesehen davon, dass man sich natürlich überhaupt nicht verletzen will.
Das Knie fühlt sich noch nicht gut an und ist nicht so zu benutzen wie das heile Knie.
Die Streckung geht zwar ganz gut, wenn auch unter Schmerzen, aber die Beugung funktioniert nichteinmal ansatzweise so, wie das rechte Knie!
Also nochmal, was erwartet mich und kann ich mit einer Entschädigubg rechnen?

Gruß Kreuzi
 
Gutachter

Ach in noch etwas:
Der Gutachter ist H.-J. Michalke...
Habe gerade im Gutachter Forum gelesen, dass er in einem IMB-Verband ist!
Das macht mir Angst, muss ich Angst haben, dass er im Interesse der Versicherung "Debeka" handelt?

Gruß Kreuzi
 
Pauschale

Hallo Kreuzi,

Du kannst davon ausgehen, dass der GA versicherungsfreundlich ist.

Deine Versicherung verhält sich etwas merkwürdig.

Normalerweise werden Verunfallte nach 12 und 3 Monaten ( 15 Monatsfrist ) unter der Bedingung eines ärtzlich festgestellten Schadens zur Begutachtung geladen. Danach können bis zum Ablauf des dritten Unfallfahres weitere Begutachtungen folgen.

Aufgrund der Geschwindigkeit Deiner Versicherung gehe ich davon aus, dass sie Dich mit einer kleinen Summe abspreisen wollen und Du wirst sicher nach der Begutachtung und Vorlage des GA's eine Verzichtserklärung vorgelegt bekommen mit der Du dann aufgefordert wirst auf weitere Ansprüche zu verzichten.

Da ich nicht weiß, wie schlimm sich ein Kreuzbandriss auf lange Sicht auswirken kann, solltes Du Dir ärztlichen Rat bei einem Arzt Deines Vertrauens holen.

Problematisch wird es nämlich für den Fall, dass Dir irgendwann mal wieder etwas mit diesem Knie passiert. Wie soll dann eine Regulierung aussehen.

Vorschäden werden immer in Abzug gebracht und Vorschäden müssen, sofern hier mal Handlungsbedarf besteht, bei anderen Versicherungen angegeben werden.

Lese Deine Versicherungsbedingungen mal genau durch, da sollte das genau drin stehen.

Wenn Du mit dem Ga nicht zufrieden sein solltest, dann bleibt Dir innerhalb der Dreijahresfrist auch die Möglichkeit ein Privatgutachten erstellen zu lassen.

Viel Glück und bleibe bei der Begutachtung ruhig und Du selbst. Versuche jemanden mit zur Begutachtung mitzunehmen, dass hilft manchmal.
 
Hallo Kreuzi,
das sehe ich wie Reickja. Denk bei Institut für medizinische Gutachten ( IMB) und deren
Gutachter immer nur eines " Welch Brot ich ess, dessen Lied ich sing!"
Also Vertrauensperson mitnehmen, als Begleitperson vorher dort anmelden, wird man ablehnen, aber es besteht Rechtsanspruch darauf. Gedächtnisprotokol anfertigen und
mit dem dir zugestellten ( dauert eine lange Weile) Gutachten vergleichen, wenn nicht OK
sofort mit Anwalt widersprechen.
Toi,toi,toi
Lisa
 
Hallo,
hatte jetzt am Freitag meine Gutachteruntersuchung und muss sagen, dass ich angenehm überrascht war! Es war nichts merkwürdiges oder fragwürdiges dabei!
Begleitung war kein Problem...
Natürlich muss ich das Gutachten abwarten, allerdings meinte mein Hausarzt, dass es mindestens 1/7 Beinwert geben muss, ansonsten würden wir dagegen vorgehen...
Der Gutachter meinte zu mir: Wir machen das schon!

Das kann man jetzt auslegen, wie man will, allerdings gehe ich von etwas positivem aus...

Wie ist eure Meinung dazu?

Gruß,
Kreuzi
 
Hallo Kreuzi,

natürlich kann eine Begutachtung auch positiv ausfallen, es muß nicht immer negativ sein :D
Die Gutachten die mein Mann hatte waren allesamt bisher positiv und da waren auch BG-Gutachter dabei (sogar einer der hier bereits negativ genannt wurde).

Aber es ist ja immer gut, vorgewarnt und auch vorbereitet zu sein für den Fall aller Fälle.

Nun warte mal dein Gutachten ab was dabei rauskommt, dann kannst du immer noch agieren.

Ich drück dir meinen Daumen:)

VG
Gitti
 
Top