Für welchen Zeitraum dürfen Gutachter (also die Götter die im Auftrag der PUV begutachten)
auf die Daten aus dem sog. Krankheitsverzeichnis /AU-Zeitenzurück greifen und für ihre Gutachten verwenden?
5 oder 10 Jahre? Vom Gutachtendatum zurück oder vom Unfalltag?
Hintergrund ist folgender: Wer nach einem Unfall Leistungen bei seiner PUV anmeldet lebt ja zu diesem Zeitpunkt noch in der naiven Vorstellung, dass die Versicherung, gemäß Vertragsbedingungen im Schadensfall eine Leistung zahlt. Dass vorher eine genaue Leistungsprüfung erfolgen muss, ist sicherlich auch Jedem klar und das ist ja auch nachvollziehbar um der Versichertengemeinschaft nicht zu schaden. Doch wie die Realität ausschaut, das merkt man erst, wenn es eigentlich schon zu spät. Die "gute" Versicherung erklärt einem plötzlich zum widerlichen Feind, und arbeitet mit Gutachtern und Instituten zusammen, die im Sinne der Versicherung begutachten.
Sehr gerne greift der von der Versicherungslobby gebriefte Gutachter auf Krankheitsverzeichnisse der Krankenkassen zurück und da erfährt der zu Begutachtende Diagnosen von denen er im Leben noch nie etwas gehört hat und die ihm so mit Sicherheit vom Arzt nicht mitgeteilt wurden. Bei der Exploration damit konfrontiert ist man erstmal geschockt und baff! Man erklärt es dem Gutachter zwar aber der wird sich mit Sicherheit an das halten und in seinem Gutachten als "Vorerkrankung nachgewiesen" auf den letzten Seiten seines Gutachtens ausführlich begründen, weshalb dann hier bei dieser Begutachtung keine Unfallfolgen feststellbar sind und die Versicherung nicht leisten muss; der Versicherte LEET ausgeht.
D. h. also für alle die Unwissenden, denen solche Begutachtungen noch bevorstehen. Passt auf und lasst euch im Vorfeld euer Krankenkassenverzeichnis von eurer KK zuschicken. Dann könnt ihr prüfen, ob das was da steht stimmt oder nicht und euren Arzt um Richtigstellung "bitten". In den meisten Fällen handelt es sich nämlich um ABRECHNUNGSDIAGNOSEN. Das geschulte Personal des Arztes bekommt ja beigebracht, wie es zu verschlüsseln hat, damit der Arzt MEHR Vergütung von der KK bekommt.
ALLEN ist dies bekannt. Auch den Gutachtern! Aber sie nutzen genau diese Tatsachen um schwarz auf weiß "nachweisen" zu können, dass der Verunfallte ja schon Vorerkrankungen gehabt hätte. Die Krankenkassen ändern die Abrechnungsdiagnosen nicht. Daher passt auf, wenn euch so ein Versicherungs-"Gut"-ACHTER Vorerkrankungen in seinem Gutachten schreibt und ihr genau wisst, dass ihr definitiv nie diese Krankheit gehabt habt.
Aufgrund solcher Abrechnungsdiagnosen kann es auch sein, dass die Private-Versicherung euch Obliegenheitsverletzungen vorwirft, obwohl dem Antragsteller beim Abschluss einer Versicherung diese Abrechnungsdiagnosen wirklich nicht bekannt waren.
Oder wisst ihr immer, was eurer Arzt (des Vertrauens?) tatsächlich am Ende des Quartals der KV in Rechnung stellt? JEDER Patient hat ein Recht auf Akteneinsicht seiner Krankenkartei. Macht davon Gebrauch. Schaut hinein und fragt den Arzt nach der ICD Codierung (Buchstabe.Nummer) und fragt nach was das "auf Deutsch heißt". Wenn euch dann was merkwürdig vorkommt, gleich nachfragen. Denn 5 oder 10 Jahre später wirds schwierig. Aber da könnte es nützlich sein, wenn man als Gutachten-Geschädigter vor Gericht steht und beweisen muss, dass man diese Diagnose NICHT gehabt hat.
Gerade bei psychischen Diagnosen muss man extrem aufpassen. Man geht wegen Stress und Müdigkeit zum Arzt und hinterher wird eine "Neurasthenie" abgerechnet. Jahre später kann einem das echt zum Verhängnis werden.
Leider bin ich hier etwas abgeschweift. Aber ich habe seit einem Unfall die Ärzteschaft und die BG- und vor allem die Schlechtachter gefressen. Der "Arzt-Eid" ist nur eine Farce - erst kommt mal die persönliche Wirschaftlichkeit, das methodische Abwehren berechtigter Ansprüche. Der Porsche, das teure Hobby, das tolle Eigenheim will ja schließlich finanziert werden. Es mag sicherlich auch noch Ärzte geben, die den Namen und die Würde des Berufsstandes erfüllen - aber das Gros tickt heute anders.
Also, wie lange dürfen Gutachter Diagnosen aus den KK-Verzeichnis rechtsgültig verwenden?
Ich danke schon mal ALLEN die anworten!
LG Benni
auf die Daten aus dem sog. Krankheitsverzeichnis /AU-Zeitenzurück greifen und für ihre Gutachten verwenden?
5 oder 10 Jahre? Vom Gutachtendatum zurück oder vom Unfalltag?
Hintergrund ist folgender: Wer nach einem Unfall Leistungen bei seiner PUV anmeldet lebt ja zu diesem Zeitpunkt noch in der naiven Vorstellung, dass die Versicherung, gemäß Vertragsbedingungen im Schadensfall eine Leistung zahlt. Dass vorher eine genaue Leistungsprüfung erfolgen muss, ist sicherlich auch Jedem klar und das ist ja auch nachvollziehbar um der Versichertengemeinschaft nicht zu schaden. Doch wie die Realität ausschaut, das merkt man erst, wenn es eigentlich schon zu spät. Die "gute" Versicherung erklärt einem plötzlich zum widerlichen Feind, und arbeitet mit Gutachtern und Instituten zusammen, die im Sinne der Versicherung begutachten.
Sehr gerne greift der von der Versicherungslobby gebriefte Gutachter auf Krankheitsverzeichnisse der Krankenkassen zurück und da erfährt der zu Begutachtende Diagnosen von denen er im Leben noch nie etwas gehört hat und die ihm so mit Sicherheit vom Arzt nicht mitgeteilt wurden. Bei der Exploration damit konfrontiert ist man erstmal geschockt und baff! Man erklärt es dem Gutachter zwar aber der wird sich mit Sicherheit an das halten und in seinem Gutachten als "Vorerkrankung nachgewiesen" auf den letzten Seiten seines Gutachtens ausführlich begründen, weshalb dann hier bei dieser Begutachtung keine Unfallfolgen feststellbar sind und die Versicherung nicht leisten muss; der Versicherte LEET ausgeht.
D. h. also für alle die Unwissenden, denen solche Begutachtungen noch bevorstehen. Passt auf und lasst euch im Vorfeld euer Krankenkassenverzeichnis von eurer KK zuschicken. Dann könnt ihr prüfen, ob das was da steht stimmt oder nicht und euren Arzt um Richtigstellung "bitten". In den meisten Fällen handelt es sich nämlich um ABRECHNUNGSDIAGNOSEN. Das geschulte Personal des Arztes bekommt ja beigebracht, wie es zu verschlüsseln hat, damit der Arzt MEHR Vergütung von der KK bekommt.
ALLEN ist dies bekannt. Auch den Gutachtern! Aber sie nutzen genau diese Tatsachen um schwarz auf weiß "nachweisen" zu können, dass der Verunfallte ja schon Vorerkrankungen gehabt hätte. Die Krankenkassen ändern die Abrechnungsdiagnosen nicht. Daher passt auf, wenn euch so ein Versicherungs-"Gut"-ACHTER Vorerkrankungen in seinem Gutachten schreibt und ihr genau wisst, dass ihr definitiv nie diese Krankheit gehabt habt.
Aufgrund solcher Abrechnungsdiagnosen kann es auch sein, dass die Private-Versicherung euch Obliegenheitsverletzungen vorwirft, obwohl dem Antragsteller beim Abschluss einer Versicherung diese Abrechnungsdiagnosen wirklich nicht bekannt waren.
Oder wisst ihr immer, was eurer Arzt (des Vertrauens?) tatsächlich am Ende des Quartals der KV in Rechnung stellt? JEDER Patient hat ein Recht auf Akteneinsicht seiner Krankenkartei. Macht davon Gebrauch. Schaut hinein und fragt den Arzt nach der ICD Codierung (Buchstabe.Nummer) und fragt nach was das "auf Deutsch heißt". Wenn euch dann was merkwürdig vorkommt, gleich nachfragen. Denn 5 oder 10 Jahre später wirds schwierig. Aber da könnte es nützlich sein, wenn man als Gutachten-Geschädigter vor Gericht steht und beweisen muss, dass man diese Diagnose NICHT gehabt hat.
Gerade bei psychischen Diagnosen muss man extrem aufpassen. Man geht wegen Stress und Müdigkeit zum Arzt und hinterher wird eine "Neurasthenie" abgerechnet. Jahre später kann einem das echt zum Verhängnis werden.
Leider bin ich hier etwas abgeschweift. Aber ich habe seit einem Unfall die Ärzteschaft und die BG- und vor allem die Schlechtachter gefressen. Der "Arzt-Eid" ist nur eine Farce - erst kommt mal die persönliche Wirschaftlichkeit, das methodische Abwehren berechtigter Ansprüche. Der Porsche, das teure Hobby, das tolle Eigenheim will ja schließlich finanziert werden. Es mag sicherlich auch noch Ärzte geben, die den Namen und die Würde des Berufsstandes erfüllen - aber das Gros tickt heute anders.
Also, wie lange dürfen Gutachter Diagnosen aus den KK-Verzeichnis rechtsgültig verwenden?
Ich danke schon mal ALLEN die anworten!
LG Benni