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Krankenversicherungspflicht kontra freiwillige Versicherung

fliedertiger

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
27 Sep. 2006
Beiträge
717
Hallo liebe Leute :)

mit Entsetzen lese ich, daß sich einige trotz Krankenversicherungspflicht freiwillig versichern müssen, weil erst "Vermögen" aufgebraucht werden muß.

Ich habe mal gegoogelt und bin auf den Gesetzestext gestoßen, daß ihr Euch eventuell von der Versicherungspflicht befreien lassen könnt.:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 8 Befreiung von der Versicherungspflicht


(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
1. ,
1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,
2.
3. 4. durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 11 oder 12),

Oder wie wäre es, wenn Ihr die Rechnungen an unsere Frau Ministerin Ulla schickt ... sie ist ja sooooo stolz auf die Pflicht und Ihr Grosses Soziales Werk ...

Was so perfide an der Sache ist, der freiwillige Beitrag beträgt ca. 120 Euro und wenn die Arge wieder einspringt, sind es nur noch 48 Euronen ...

Vielleicht könnte das unfallopferforum als Organisation eine Petition einreichen ? Eine Petent darf anscheinend auch nur eine einzige Petition laufen haben ... meine wegen des JVEG wird gerade einem Abgeordneten vorgelegt .... armes armes deutsches land ....

fliedertigerische Grüße :p:p:p
 
Hallo Fliegertiger!

JaJa-entsetzt bin ich auch!

Denn ich habe dieses zweifelhafte "Glück" in dieser Situation,
zu sein.
Meine freiwillige Versicherung beträgt 127 Euro.

Nun steht mir mit dem Unterhalt für mich und meinem Kind
noch etwas weniger Geld zum Leben
zur Verfügung, als einem Hartz Empfänger.

Trotzdem Danke für Deinen Beitrag und Deinen Link.

Zeigt er mir doch-dass ich nicht wieder "zu blöd" war,
eine Lücke zu finden.

LG
maja
 
Hallo Fliedertiger,

der Artikel ist von 2005.

http://www.medizinauskunft.de/artikel/service/versicherung/14_01_krankenversichert.php

Was hat die Politik inzwischen getan? Ich glaube, die haben Gaga gemacht und sonst gar nichts. Wer sich nicht familienversichern kann, dem bleibt nur die freiwillige Versicherung, denn wenn man ohne KV im Krankenhaus landet, bedeutet dies vielleicht den totalen, finanziellen Ruin. Das dürfte eine Ulla Schmidt herzlich wenig interessieren. Ich schätze, die empfiehlt einem dann die Privatinsolvenz.

"Keine Panik mein Kleiner. In 7 Jahren ist alles wieder gut."

Im September 2005 war es bei mir fast so weit und mir schwillt heute noch der Hals an, wenn ich daran denke. Inzwischen sorgt auch die Kasse für "Unterhaltung", denn wenn man einen Rentenantrag stellt, ändert sich der Status von "freiwillig versichert" zu "als Rentenantragsteller versichert".

Man bekommt eine neue Karte, soll die alte zurück schicken und wenn die LVA zwei Wochen später den Rentenantrag abgelehnt hat, fängt das Spielchen von vorn an.

Ich musste schon verschiedenen Stellen mitteilen, dass ich keine Briefmarkendruckerei besitze. Scheinbar wird dies jedem unterstellt, der das zweifelhafte Vergnügen hat, die geistigen Auswürfe von Hartz zu kosten.

Gruß Hawkins
 
Guten Morgen Hawkins,

jetzt bin ich völlig verunsichert - wie ist man denn als Rentenantragsteller versichert? Irgendwie befürchtet ich gar nicht und man wird zum Selbstzahler !

Gruß tamtam
 
Hallo Tamtam,

nach Auskunft der AOK hängt es immer davon ab, von wo man Leistungen bezieht. Erhält man z.B. Alg 2, dann zahlt die ARGE die Beiträge während der Zeit als Rentenantragsteller. Ist allerdings eine Familienversicherung möglich, muß die ARGE nicht zahlen.

Bei mir ist 2005 kurz mal das Sozialamt eingesprungen, weil zu der Zeit noch keiner so richtig wußte, wer eigentlich für mich zuständig ist.

Seit Ende 2005 erhalte ich von der ARGE einen Zuschuß zur freiwilligen KV und wenn ich jetzt einen Rentenantrag stellen würde, dann würde dies auch so weiterlaufen. Lediglich der Status der KV ändert sich und das ist eben mit viel Papierkram verbunden.

http://www.ao-ms.de/html/body_frage-antwort.html#KVdR

Gruß Hawkins
 
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