• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Krankenversicherung ?

Paro

Sponsor
Registriert seit
3 Nov. 2006
Beiträge
1,294
Liebe Leute,
wie ist eine anspruchsloser Hartz IV'ler krankenversichert?
Problem, bei dem Freund meiner Tochter, mit dem sie zusammenlebt, endet demnächst Hartz I und nu?
Geldleistungen seitens der Arge sind nicht zu erwarten, aber die Krankenversicherung!
Hat da einer Ahnung?
Er hat auch noch Verpfichtungen gegenüber eines anderen Kindes ausser meinem Enkel.
Wie wird das bei der Berechung von HartzIV berücksichtigt?
Wer hat Ahnung?
Rentner Paro
 
Hallo Paro,

ist der Freund deiner Tochter krank? Dann würde er doch weiter HartzIV bekommen.
Wenn er kein Hartz IV bekommt, sollte er arbeitsfähig sein. Warum arbeitet er nicht?

Ich bin ganz sicher, dass ein gesunder, arbeitsfähiger Mensch auch alleine für seine Krankenversicherung aufkommen muss, wer sonst?

mfg Sturm
 
Hallo Paro,
Liebe Leute,
wie ist eine anspruchsloser Hartz IV'ler krankenversichert?

Mithin dürfte das eigene Vermögen zu hoch sein, es besteht somit auch kein Anspruch auf Krankenversicherungsschutz.

Problem, bei dem Freund meiner Tochter, mit dem sie zusammenlebt, endet demnächst Hartz I und nu?

Ich gehe davon aus das ALGI endet und kein Anspruch auf ALGII (Hartz 4) besteht. Er muss sich selber freiwillig weiter versichern

Geldleistungen seitens der Arge sind nicht zu erwarten, aber die Krankenversicherung!

Somit muss er sich dann freiwillig weiterhin Kranken versichern. Bzw. kann unter Umständen bei Deiner Tochter mitversichert werden. Bei der Krankenkasse Deiner Tochter zu erfragen

Hat da einer Ahnung?

Siehe meine Antwort, soweit ja. Das gilt auch bei Erkrankung, wenn die Nahtlosigkeitsregelung wegen AU nicht greift. Ich schlage mich selber mit dem Thema herum, da ich schon sehr lange AU bin.


Er hat auch noch Verpfichtungen gegenüber eines anderen Kindes ausser meinem Enkel.

Das Kind wird daraufhin bei der Mutter mitversichert, auch wenn die Mutter Hartz 4 Bezieherin sein sollte (hier ist mit aus dem persönlichen Umfeld ein Fall bekannt) Auch hier muss an die Krankenkasse bzw. an das Jobcenter der Kindsmutter herangetreten werden.

Wie wird das bei der Berechung von HartzIV berücksichtigt?
Wer hat Ahnung?

Das Kind wird der Mutter in der Bedarfsgemeinschaft zugeordnet, sei den das Kind lebt beim Vater. Ansonsten kenne ich mich damit nicht aus, da in dem Punkt was Unterhalt angeht bei Hartz 4 die Angelegenheit zu spezifisch ist. Selbstredend hängt die Unterhaltsleistung mit vom Vermögen ab, wenn weder ALGI noch ALGII bezogen wird, seitens des Kindsvaters

Rentner Paro


Ich hoffe meine Antwort hilft Dir ein wenig.
 
Hallo Paro,

ist der Freund deiner Tochter krank? Dann würde er doch weiter HartzIV bekommen.
Wenn er kein Hartz IV bekommt, sollte er arbeitsfähig sein. Warum arbeitet er nicht?

Ich bin ganz sicher, dass ein gesunder, arbeitsfähiger Mensch auch alleine für seine Krankenversicherung aufkommen muss, wer sonst?

mfg Sturm

Hier dürfte ein Irrtum vorliegen! Ich kenne genügend Fachkräfte und Akademiker die jede Arbeit annehmen würden, dennoch Arbeitslos sind. Zum Teil besteht wie in der oben beschriebenen Situation kein Anspruch auf ALG II. Das trifft selbst bei längerer AU auch zu.

Selbst bei AU würden Betroffene gerne arbeiten, damit Sie zumindest Krankenversichert sind. Betroffene müssen Ihr Vermögen (Altersversorgung) zuerst aufgebrauchten, erst dann besteht ein Anspruch.
 
Hallo welchunsin,

ich habe geschrieben:
Ich bin ganz sicher, dass ein gesunder, arbeitsfähiger Mensch auch alleine für seine Krankenversicherung aufkommen muss, wer sonst?

Da wir nicht wissen, warum der Freund von Paros Tochter nicht arbeitet, obwohl er für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss, kann man schwer antworten.

Aber bei der Krankenversicherung der Tochter (Partnerin) kommt er ganz sicher NICHT unter, da beide nicht verheiratet sind --> Familienversicherung!

Wer kein ALGII bekommt hat entweder den Anspruch verwirkt oder hat Vermögen. Ist Vermögen da, dann kann auch die Krankenversicherung selber gezahlt werden, oder man kommt in der Familienversicherung des Ehepartners unter.

Paro, wie sieht es denn mit Grundsicherung aus?

mfg Sturm
 
Hallo welchunsin,

ich habe geschrieben:
Ich bin ganz sicher, dass ein gesunder, arbeitsfähiger Mensch auch alleine für seine Krankenversicherung aufkommen muss, wer sonst?

Du kannst Dein Leben lang gearbeitet haben und verlierst Deine Arbeit, dann bekommst Du eine Zeitklang ALGI dann ist Schluss, unabhängig ob Du 5 oder 40 Jahre bereits durchgehend gearbeitet hast.

Wer gespart hat wird nun bestraft, da er selber seine Krankenversicherung bezahlen muss, erst die " Altersversorgung" aufbrauchen.

Die die nichts auf die Seite gelegt haben bekommen sofort im Anschluss nach dem ALGI, ALGII.

Auch die Tochter von Paro muss für ihren Lebenspartner mit aufkommen, unabhängig ob die zwei verheiratet sind oder nicht.



Da wir nicht wissen, warum der Freund von Paros Tochter nicht arbeitet, obwohl er für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss, kann man schwer antworten.

Sehe ich anders, der grobe Rahmen ist mir bekannt.


Aber bei der Krankenversicherung der Tochter (Partnerin) kommt er ganz sicher NICHT unter, da beide nicht verheiratet sind --> Familienversicherung!

Falsch, hier gibt es die Ausnahme! Lebenspartnerschaften - Erziehungsgemeinschaft. An die Krankenkasse wenden und Notfalls einen RA für Familien und Sozialrecht fragen.

Wer kein ALGII bekommt hat entweder den Anspruch verwirkt oder hat Vermögen. Ist Vermögen da, dann kann auch die Krankenversicherung selber gezahlt werden, oder man kommt in der Familienversicherung des Ehepartners unter.

So sieht es aus und gilt auch für Vermögenswerte die nicht sozusagen flüssig sind, bzw. nicht so schnell füßig gemacht werden können. Mithin kann der Betroffene durchaus ohne einen Pfennig Geld dastehen.

Paro, wie sieht es denn mit Grundsicherung aus?


Auch wenn ich hier nicht gefragt bin, bei Grundsicherung gilt das gleiche - Vermögens abhängig.

mfg Sturm


Anmerkung:
In gewissen Situationen kann Darlehen seitens des Jobcenters/ Grundsicherung gewährt werden. Dann werden die eigene Vermögenswerte jedoch seitens der Behörde als Sicherheit belastet. Zum Beispiel bis die Immobilie verkauft ist, oder das Vermögen zur Auszahlung fällig wird.
 
Hallo @ all, erst mal schönen Dank, aber
zu den Antworten ein paar Klarstellungen.
Der gute Junge hat das Falsche studiert, Internetjournalismus, z.B. "Spiegel Online" und so.
Dort suchen sie aber im Allgemeinen 30 jährige mit 15 Jahren Berufserfahrung und die Arge kann ihm auch kein Angebot machen.
Er hat auch kein Vermögen, gegenteilig es stehen demnächst Bafög-Schulden zur Rückzahlung an.
Er ist nicht mit meiner Tochter verheiratet, lebt aber mit dem Kind und meiner Tochter in einer Lebensgemeinschaft, das andere Kind lebt bei den Grosseltern mütterlicherseits.
Bei meinem "normalen" Leben könnte ich bei derartigen drohenden Belastungen keine Nacht schlafen, aber die Jungen scheint es nicht zu beeindrucken.
Zum Glück hat meine Tochter als Krankenschwester im Altenheim einen Krisenfesten Job.
Was soll ich denen Raten?
Ein hilfloser Paro
 
Hallo Paro,

vielleicht hilft euch dies weiter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/arbeitslosigkeit

Habt ihr bereits im Forum Arbeitsloser oder Forum HartzIV gesucht oder bei der KK gefragt?

Ich habe vielleicht auch noch nicht verstanden, wo das Problem liegt (warum es schwierig ist, arbeitslos - arbeitssuchend - eine KV zu bekommen), dann entschuldige bitte.
Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Hallo Paro,

ist der junge Mann noch unter 27 Jahre?
Dann könnte er ein FÖ/SJ machen. Da gibt es auch Geld (wenig) aber man ist versichert.
In dieser Zeit könnte er sich "finden".

Sonst wäre eine Heirat der Weg in die Familienversicherung.

Ich kann deine Angst nachvollziehen.

mfg Sturm
 
Ein herzliches Hallo an Alle!

Die Situation ist ja noch viel schlimmer.

Heiraten ist denke ich nicht die Lösung, da der Junge mithin bereits überschuldet ist durch sein Studium.

Mir kommt die Trennung in den Sinn, der Junge sollte ausziehen bei Deiner Tochter.

In dem Fall hätte er Anspruch auf ALGII und wäre Krankenversichert.

Auch eine Frage wie hoch die Schulden sind steht im Raum :eek: Sollte keine realistische Perspektive bestehen die Schulden abzubauen droht die Privatinsolvenz.

Da sollte m.E. der Junge gleich überlegen, ob es ggf. für ihn besser ist gleich mit in die Privatinsolvenz zu gehen.
 
Aber Bafög-Schulden treiben einem nicht in die Insolvenz. Er wird zahlen müssen, sobald er arbeitet.

Hallo Paro
Ich bin der Meinung dein Fastschwiegersohn sollte sich eine Ausbildung suchen und mit einem neuen Beruf anfangen.
Dann ist er auch versichert und zeigt das er mehr will, als von anderen zu leben.

Er muss nur wollen, dann geht alles.

mfg Sturm
 
Top