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Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung

Bluemchen

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
166
Hallo,
ich grübele zur Zeit über eine Information, wonach die GKV und die Haftpflichtversicherungen eine Vereinbarung getroffen haben, dass bei Behandlungsfehlern und Unfallschäden jeweils 50% abgerechnet werden, egal wer Schuld hat oder nicht?
Wer kann mir dazu etwas schreiben, bzw. wo ich dieses nachlesen kann ?
MfG
Bluemchen:confused:
 
Hallo Bluemchen,

das wirst Du vermutlich nirgends etwas finden, da dieses Rahmenverträge zwischen GkV. und den einzelnen Versicherungsunternehmen geschlossen wurden.
Ich habe diese Kenntnis auch nur, durch ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter meiner GKV. in dem es um Regressforderungen ging.

MfG.
Pit
 
Hallo Bluemchen,

solche Vereinbarungen nennen sich Teilungsabkommen bzw. Schadensteilungsabkommen und sind in der Versicherungswirtschaft durchaus üblich. Hier findest du ein Beispiel eines solchen Teilungsabkommens, ist aber älteren Datums!

Gruß
Joker
 
Hallo Bluemchen,

ich kann den Vorschreibern nur zustimmen. Bei mir gibt es auch eine 50/50 Quote obwohl ich zu 100% unschuldig bin. Erfahren habe ich das bei Rückfragen bei der GKV warum so zögerlich Rehamaßnahmen etc. genehmigt werden...

MfG
max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo Blümchen,
diese Schadensteilungsabkommen sind nicht allgemeingültig, d. h. es gibt sie nicht zwischen allen BG's und allen Haftpflichtversicheren, es müssen also Verträge zwischen zwischen den BG's und allen Haftpflichtversicheren "individuell" abgeschlossen worden sein.

Mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo Hansen,:confused:

es geht hier um die Rahmenverträge zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und der Haftpflicht der Versicherungen bei
Regressansprüchen, nicht um die Vereinbarungen mit der BG.:eek:
MfG Bluemchen
 
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