Hallo ,
gibt es gesetzliche Vorschriften was den Transport von Kranken bei einem Arbeitsunfall betrifft .
In meinem Fall ;
Bin in der Arbeit 3m rückwärts die Leiter runter gefallen .
Dabei habe ich mir den LW1 gebrochen und die Aussenbänder abgerissen + Bruch Sprunggelenk usw. ( habe den Ausmaß des Unfalls aber selber nicht wargenommen )
Da ich noch voller Adrenalin und Schock gestanden habe , bin ich erstmal ca,800m durch den Betrieb zum Ersthelfer gegangen .
Der hat alles aufgenommen und mich notdürftig verpflastert .
Anschlie0end wurde ein Taxie zum Transport für mich in das 40km entfernte Krankenhaus bestellt .
Der Unfallarzt hat mich nach dem Transport gefragt , und die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen . Nur Kopfschütteln !
der LW1 Bruch könnte sich durch die Fahrt im Taxie verschlimmert haben .
1. Kann man jemanden Haftbar machen ?
2. Was würde das bringen ?
3. Wie währe hier die Vorgehensweise ?
Habe darüber sogar einen Nachweis !
Rechnung des Taxiunternehmens wegen fehlender abstempelung des Krankenhauses .
MfG
gibt es gesetzliche Vorschriften was den Transport von Kranken bei einem Arbeitsunfall betrifft .
In meinem Fall ;
Bin in der Arbeit 3m rückwärts die Leiter runter gefallen .
Dabei habe ich mir den LW1 gebrochen und die Aussenbänder abgerissen + Bruch Sprunggelenk usw. ( habe den Ausmaß des Unfalls aber selber nicht wargenommen )
Da ich noch voller Adrenalin und Schock gestanden habe , bin ich erstmal ca,800m durch den Betrieb zum Ersthelfer gegangen .
Der hat alles aufgenommen und mich notdürftig verpflastert .
Anschlie0end wurde ein Taxie zum Transport für mich in das 40km entfernte Krankenhaus bestellt .
Der Unfallarzt hat mich nach dem Transport gefragt , und die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen . Nur Kopfschütteln !
der LW1 Bruch könnte sich durch die Fahrt im Taxie verschlimmert haben .
1. Kann man jemanden Haftbar machen ?
2. Was würde das bringen ?
3. Wie währe hier die Vorgehensweise ?
Habe darüber sogar einen Nachweis !
Rechnung des Taxiunternehmens wegen fehlender abstempelung des Krankenhauses .
MfG