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Krankentagegeld bei Berufsunfähigkeit?

rm2

Neues Mitglied
Registriert seit
21 Dez. 2008
Beiträge
12
Hallo,

dann mal eine andere Frage in die Runde!

Ich bin Privat Krankenversichert mit einer recht hohen Tagegeldabsicherung, wenn ich Berufsunfähig bin (d.h. ich kann in meinem alten Beruf nicht mehr Arbeiten und bekomme Leistungen aus der BU Versicherung) werde aber in meinem neuen Beruf Krank, muß die Krankentagegeldversicherung dann trotzdem zahlen Kann die KV abzüge machen

Danke für alle Antworten!

Gruß rm2
 
Hallo rm2,

ich habe deine Frage hierher verschoben, da es in dem anderen Thread um die Diskussion eines Urteils ging.

Zurück zu deiner Frage:
Der Vertrag mit der Krankentagegeldversicherung endet (u.a.) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, d.h. damit erlischt auch die Versicherungsfähigkeit Krankentagegeld.

Solltest du einen neuen Beruf ergreifen, denke ich mir, dass man sich wieder neu versichern kann, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass dann der BU-Versicherer weiterleistet.

Entweder arbeitsunfähig und Krankentagegeld oder berufsunfähig und BU-Rente.

Gruß
Joker
 
Hallo rm2,

Du hast eine recht hohe Krankentagegeldversicherung. Was „recht hoch“ ist, schreibst Du nicht. Ich möchte Dich nur darauf hinweisen, dass das Krankentagegeld nicht höher sein darf als das letzte Einkommen. Im Falle des Bezugs von Krankentagegeld wirst Du dem Versicherer einen Einkommensnachweis der letzten Jahre beibringen müssen. Näheres steht in den Vertragsbedingungen.

Wie Joker schreibt, endet die Krankengeldzahlung (also auch der Vertrag) mit Eintritt der Berufsunfähig. Für einen neuen Beruf müsstest Du eine neue Krankentagegeldversicherung abschließen.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

meine Tagegeldversicherung habe ich abgeschlossen als Kaufmann und KFZ Meister, da ich nach meinem Unfall nicht mehr als KFZ Meister arbeiten kann werde ich wohl einen neuen Beruf als Kaufmann angehen. Die Frage ist inwieweit die Krankentagegeldversicherung dann für evtl. Beschwerden nach dem Unfall aufkommen muß wenn ich als Kaufmann arbeite. Die BU für den KFZ Meister sehen die Ärzte als bestätigt.

Gruß rm2
 
Hallo rm2,

was steht unter „ausgeübter Beruf: ……“ im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein, auf den Prämienrechnungen, den Nachträgen?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,

genau das KFZ-Meister und Kaufmann.

Gruß rm2
 
Hallo rm2,

in Deiner Sache sehe ich soviele Wenn und Aber, dass ich keine vernünftige Vorhersage treffen kann.

Die Zahlung des Krankentagegeldes wird sicher bald eingestellt werden. Die erste Überraschung könnte sein, dass keine BU anerkannt wird.

Ich würde zunächst abwarten.

Gruß
Luise
 
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