Hallo in die Runde,
weiß jemand von Euch, ob bei einem freiwillig Versicherten auf einen Haushaltsführungsschaden ein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden muß. Aus dem Beitragsrahmen der GKV geht das nicht explizit hervor.
Ein Haushaltsführungsschaden ist ein fiktiver materieller Schaden, der nicht steuerbar ist. Aber wie ist das mit der gesetzlichen Krankenkasse bei freiwillig Versicherten, die nicht die sog. KV der Rentner in Anspruch nehmen können?
Wäre für Hinweise dankbar.
Gruß Bobb
weiß jemand von Euch, ob bei einem freiwillig Versicherten auf einen Haushaltsführungsschaden ein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden muß. Aus dem Beitragsrahmen der GKV geht das nicht explizit hervor.
Ein Haushaltsführungsschaden ist ein fiktiver materieller Schaden, der nicht steuerbar ist. Aber wie ist das mit der gesetzlichen Krankenkasse bei freiwillig Versicherten, die nicht die sog. KV der Rentner in Anspruch nehmen können?
Wäre für Hinweise dankbar.
Gruß Bobb