Hallo @All,
es geht bei mir um die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung. Ich wurde unmittelbar mit dem Unfall voll erwerbsgemindert habe aber erst drei Jahre später die EMR bekommen. Um die Lücke für die KVdR zu schließen musste ich für die Zeit dazwischen der freiwilligen Krankenversicherung beitreten und möchte dieses Beiträge nun als Schadensersatz geltend machen. Jetzt sagt mir das Gericht, dass ich -Unfall hinweg gedacht- meinen hälftigen Krankenkassenbeitrag in jedem Fall zu zahlen gehabt hätte, und diesen nicht als Schaden geltend machen kann.
In meiner Gedankenschleife ist der Krankenkassenbeitrag aber untrennbar an das verlorene Erwerbseinkommen geknüpft, das ich im Rahmen der Bruttolohnmethode - und somit einschließlich Krankenkassenbeiträge - hätte geltend machten können. Hat jemand Hinweise oder gar Urteile?
Vielen Dank
tamtam
es geht bei mir um die Beiträge der freiwilligen Krankenversicherung. Ich wurde unmittelbar mit dem Unfall voll erwerbsgemindert habe aber erst drei Jahre später die EMR bekommen. Um die Lücke für die KVdR zu schließen musste ich für die Zeit dazwischen der freiwilligen Krankenversicherung beitreten und möchte dieses Beiträge nun als Schadensersatz geltend machen. Jetzt sagt mir das Gericht, dass ich -Unfall hinweg gedacht- meinen hälftigen Krankenkassenbeitrag in jedem Fall zu zahlen gehabt hätte, und diesen nicht als Schaden geltend machen kann.
In meiner Gedankenschleife ist der Krankenkassenbeitrag aber untrennbar an das verlorene Erwerbseinkommen geknüpft, das ich im Rahmen der Bruttolohnmethode - und somit einschließlich Krankenkassenbeiträge - hätte geltend machten können. Hat jemand Hinweise oder gar Urteile?
Vielen Dank
tamtam