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Krankenkasse zwingt zum Reha Antrag und droht mit Aussteuerung

birgi

Neues Mitglied
Registriert seit
24 Feb. 2015
Beiträge
16
Hallo, DAK sendet mir Antrag auf Rehabilitation zu mit der Frist zur Antrag Stellung innerhalb von zehn Wochen. Sollte ich den Antrag nicht stellen, dann wäre mit Fristablauf auch das Krankengeld zu ende. Ich denke, sie wollen mich in die Rente abschieben. Ich habe einen Monat Zeit Widerspruch dagegen einzuwenden. Was kann ich tun? Ich bin faktisch unter der last und der Art der Prozess Führung zusammen gebrochen und bin der Meinung, dass ich zeit für meine Therapie vor Ort brauche um wieder gesund zu werden und keine Kontrollreha...
 
Hallo birgi,

deine Beschreibung hinsichtlich deiner Erkrankung ist sehr dünn! Aber meiner Meinung nach kannst du dich doch freuen, wenn dir eine Reha angeboten wird! Ich musste immer um jede Reha kämpfen bis die genehmigt wurde. Aus jeder Reha habe ich etwas positives mit nach Hause genommen! Vielleicht hilft dir das ja etwas bei deiner Entscheidungsfindung!
Gute Besserung und alles Gute.
 
Hallo birgi,

Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich
gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn
Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizi-
nischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.

Lass´dir zunächst das "ärztliche Gutachten" geben und schaue dir die "Er-
messensausübung" an.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Micha, es kommt immer drauf an mit welchem Hintergrund eine kk eine Rehabilitation anbietet. Machts sinn hat den Hintergrund erkannt und den richtigen Hinweis gegeben. Danke nochmal herzlich dafür. Es scheint ja die Praxis in den kk zu herrschen, dass gerne auf andere kostenträger abgeschoben wird. Nicht für jeden ist eine Rente besser als das Krankengeld. Lg birgi
 
Hallo machts Sinn, ich bin in der Tat von der kk vorher nicht angehört worden. Was passiert wenn das nachgeholt wird. Ist dann das Verfahren gültig? Wann sollte ich Widerspruch einlegen? Ich hab den Arzt bericht angefordert. Diesen wollte ich erst prüfen. Das PDF ist sehr gut, aber für mich nicht leicht zu verstehen mit dem ganzen sozial rechtlichen Hintergründen. Vielen Dank nochmals birgi
 
Hallo birgi,

Du hast leider wenig über die genauen Umstände geschrieben, von daher ist es schwer, Dir ganz genau zu raten.

Ich möchte noch einmal auf auf das Zitat von Machts Sinn verweisen:
"Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich
gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn
Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizi-
nischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben."


Es gilt im Sozialversicherungswesen der Grundsatz "Reha vor Rente". Da Deine Krankenkasse Deine Arbeitsfähigkeit offenbar gefährdet sieht, will sie Dich mit einer Reha unterstützen. Wenn es allerdings von ärztlicher Seite Bedenken hinsichtlich einer solchen Maßnahme gibt (beispielsweise wenn zu befürchten ist, dass sie Dir mehr schadet als nutzt), dann solltest Du entsprechende Befunde bzw. Arztbriefe zur Begründung Deines Widerspruchs einreichen und/oder ggf. um eine ambulante Reha bitten.


Alles Gute,
sachsblau
 
Danke schön, ja das ist so. Die reha würde mehr schaden als nutzen.

Ein sogenanntes mdk " Gutachten"ist eingetroffen. Aber ohne Anlagen. Diese habe ich nun auch noch angefordert. Lg birgi
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Die Krankenkasse hat das Recht, bei längerem Bezug von Krankengeld zur Reha aufzufordern, der Antrag ist dann innerhalb von 10 Wochen zu stellen.
Dem liegt § 51 SGB V zugrunde, der muss in deinem Schreiben genannt werden.

Sinn und Zweck ist, dich wieder zu einem zahlungskräftigen Mitglied zu machen. Leider hat nun die Krankenkasse das sog. Dispositionsrecht*, wird dich also so schnell wie möglich in eine Klinik irgendwo hin schicken, wo ein Platz frei wird. Weigern kannst du dich nicht, sonst verlierst du den Anspruch auf Krankengeld.

ABER:
zeigst du dich kooperativ, dann kann man mit der KK durchaus auch verhandeln, was Zeitpunkt und Rehaort angeht. Im allerschlimmsten Fall schreibt dich dein Arzt kurz vor Antritt der Reha "rehaunfähig".

Meine Erfahrung: die DRV lehnt solche Anträge gern erst mal ab. Vor allem, wenn aus dem Antrag ersichtlich ist, dass "nicht alle therapeutischen Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind". Und damit wärst du dann auch aus der Geschichte raus. Zum Rentenantrag darf dich die KK hier wohl nicht auffordern.

* schau mal hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R5
Kaum einer weiß, dass man sich das Dispositionsrecht vorab bei der DRV sichern kann, wenn konkret eine Reha im Raum steht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Reha-Berecht als Rentenantrag

Hallo Birgi,

unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rehabericht als Rentenantrag umgedeutet werden.

Ich vermute, dass hier eine Doppelstrategie der KK vorliegt:

1. Schauen, ob sich durch die REHA eine Besserung erreichen kannst.
2. Falls nicht und Du weiterhin AU und mit umfassenden Diagnosen aus der REHA kommst, wird der Reha-Bericht vermutlich als Rentenantrag umgedeutet werden und die DRV wird sich mit der DAK "prügeln", ob Du krank geschrieben bleibst oder verrentet wirst.


Du hast aber keine Nachteile, da, selbst wenn die spätere Rente weniger wie das aktuelle Krankengeld ist, Du nichts zurückerstatten musst, wenn Du rückwirkend verrentet würdest.

Ob die KK mehr auf 1. oder auf 2. spekuliert kannst du vermutlich aus den internen Unterlagen, die Du angefordert hast, ableiten.

Viel Erfolg

Mope
 
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