Die Krankenkasse hat das Recht, bei längerem Bezug von Krankengeld zur Reha aufzufordern, der Antrag ist dann innerhalb von 10 Wochen zu stellen.
Dem liegt § 51 SGB V zugrunde, der muss in deinem Schreiben genannt werden.
Sinn und Zweck ist, dich wieder zu einem zahlungskräftigen Mitglied zu machen. Leider hat nun die Krankenkasse das sog. Dispositionsrecht*, wird dich also so schnell wie möglich in eine Klinik irgendwo hin schicken, wo ein Platz frei wird. Weigern kannst du dich nicht, sonst verlierst du den Anspruch auf Krankengeld.
ABER:
zeigst du dich kooperativ, dann kann man mit der KK durchaus auch verhandeln, was Zeitpunkt und Rehaort angeht. Im allerschlimmsten Fall schreibt dich dein Arzt kurz vor Antritt der Reha "rehaunfähig".
Meine Erfahrung: die DRV lehnt solche Anträge gern erst mal ab. Vor allem, wenn aus dem Antrag ersichtlich ist, dass "nicht alle therapeutischen Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft sind". Und damit wärst du dann auch aus der Geschichte raus. Zum Rentenantrag darf dich die KK hier wohl nicht auffordern.
* schau mal hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_116R5
Kaum einer weiß, dass man sich das Dispositionsrecht
vorab bei der DRV sichern kann, wenn konkret eine Reha im Raum steht...