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Krankenkasse will Unfall nicht zahlen

Berichter

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
128
Meine Mutter hatte vor etwa 6 Wochen einen Unfall in der Gerontopsychiatrie,
sie brach sich nachts dort den Oberschenkelhals des rechten Beines.
Der genaue Hergang ist nicht zu erfahren.
Meine Mutter ist sehr dement und kann zu dem Unfallhergang keine Angaben machen. Mein Vater ist privat versichert und nun will die Krankenkasse die OP und Krankenhauskosten nicht übernehmen, sondern verweist die Kosten auf meinen Vater, da ja ein Unfall vorlag.
Wie seht Ihr die rechtliche Situation?

Viele Grüße Berichter
 
Hallo Berichter,

was ich momentan nicht ganz verstehe: wer trägt denn die Kosten für den Krankenhausaufenthalt deiner Mutter? Ist sie auch in der PKV deines Vaters mitversichert oder ist sie gesetzlich versichert?

Unabhängig davon ist für meine Begriffe der Unfall deiner Mutter über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert, s. Pressemeldung der VBG vom 01.10.2007
Hamburg, den 01.10.2007
Unfallversichert im Krankenhaus!

Doppeltes Pech: Auf dem Weg zur Physiotherapie nach einer Arm-Operation stürzt Helga W. im Krankenhaus und bricht sich das Bein. Das bedeutet weitere Wochen Krankenhausaufenthalt bis Helga W. wieder fit ist! Was kaum jemand weiß: In diesen Fällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung auf den Plan. Personen, die in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung stationär behandelt werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Als zuständiger Unfallversicherungsträger sorgt die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) mit einer optimalen ärztlichen und therapeutischen Behandlung für eine schnelle Wiederherstellung der Gesundheit.

Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der medizinischen und therapeutischen Rehabilitation stehen. Dies gilt vor allem für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Ärztliche Behandlungs- oder Kunstfehler sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal des Krankenhauses benachrichtigen. Nur dann kann die VBG zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen. Fragen zum Unfallversicherungsschutz beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VBG gerne unter der Rufnummer: 040 5146-2940.

(...)

Ausnahme wäre gemäß Rechtsprechung des LSG Hessen, wenn deine Mutter auf dem Weg zur Toilette gewesen wäre, s. http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/2_07/pages2/urteile.htm

Ich würde daher durch das KH-Personal schnellstmöglich bei der VBG eine Unfallmeldung abgeben lassen und mit denen bzw. der Krankenkasse in Kontakt treten. Ansonsten gilt es wohl auf Zeugensuche zu gehen, um den eigentlichen Unfallhergang in Erfahrung zu bringen.

Gruß
Joker
 
Sie ist genau wie mein Vater auch bei der PKV versichert, mein Vater ist Beamter! Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, meine Mutter befand sich in der geschlossenen Gerontopsychiatrie, war sehr unruhig, aber mobil und völlig desorientiert.
Könnt Ihr mir einen Rat geben was wir jetzt machen können. Mein Vater kann, (er ist über 80 J.) Sie auch nicht mehr Zuhause betreuen, da Sie zusätzlich jetzt in vollem Umfang gepflegt werden muß d.h. Pflegestufe 3, wir müssen meine Mutter in ein Pflegeheim geben, da Sie wahrscheinlich aufgrund Ihrer Demenz nie, nie wieder Laufen lernt.
Viele Grüße von einem
traurigen Berichter
 
Lieber Joker

vielen Dank für Deine Info. Wir wußten nicht, dass Krankenhäuser eine derartige Versicherung haben, aber eigendlich ist es logisch, denn Schulen sind auch versichert. Es ist nur die Frage in wieweit diese Versicherung auch die Kosten abdeckt, ob nur die reinen Krankenhauskosten abgedeckt sind oder noch die Folgekosten übernommen werden.
Grüße und nochmal Danke
Berichter
 
Hallo Berichter,

da deine Mutter privat krankenvesichert ist, stand sie bei ihrem Aufenthalt im Krankenhaus leider nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Diesen Schutz haben, wie im zitierten Text auch erwähnt ist, nur Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ich nehme dabei an, sie war nicht auf Kostenträgerschft der gesetzlichen Rentenversicherung im Krankenhaus (trifft eigentlich nur bei Rehabilitation zu), dann wäre sie wieder versichert.

Warum der Gesetzgeber nur Mitglieder gesetzlicher Krankenkasse versichern wollte, kann ich dir leider auch nicht beantworten.

Magnus
 
Unfall im Krankenhaus

Hallo,


trifft § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII zu.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) weist darauf hin, dass Patienten im Krankenhaus unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen,
wenn sie dort stationär oder Teilstationär behandelt werden.
Nach einem Unfall im Krankenhaus sollten die Patienten oder ihre Angehörigen umgehend die Mitarbeiter im Krankenhaus unterrichten,
damit der Unfall der VBG gemeldet wird und eine angemessene medizinische Versorgung durch die Unfallversicherung erfolgen kann. Die
VBG ist zuständig für die Rehabilitation und Entschädigung der im Krankenhaus erlittenen Verletzungen. Rehamanager sorgen dafür,
dass die ärztliche und therapeutische Behandlung sowie die berufliche und soziale Rehabilitation erfolgen.
Versichert sind alle Betätigungen, die im Zusammenhang mit der medizinischen oder therapeutischen Behandlung stehen. Dies gilt vor allem für die
Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie die Wege von zu Hause zum Krankenhaus und zurück.
 
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