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Krankenkasse verklagt BG

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,258
Ort
Bayrisch-Schwaben
Hallöchen,

mir wurde vor kurzen berichtet, dass eine Krankenkasse von seinem Versicherten eine Abtrittserklärung wollte,
damit die Kosten für den Arbeitsunfall eingeklagt werden können.

Die BG hatte den Unfall anerkannt, die Folgen aber als "Schicksal" hingestellt und die KK musste übernehmen.

Ich finde das ist zumindest mal ein Ansatz damit die BG`s nicht denken, alles ist Gelegenheitsursache und
schicksalhafte Erkrankung, nach Unfällen oder Berufskrankheiten.

Dem Beispiel sollten sich alle GKV und PKV anschließen.

Ein Urteil dazu gibt es übrigens schon, da hat die geklagte KK Ausspruch auf die BG erhalten.
 
Hallo oerni,

das liest sich bei mir ähnlich.

Mein Unfall war auch anerkannt und daraus folgten zwei positive Rentengutachten, hatte jahrelang Rente auf unbestimmte Zeit.

Danach folgte eine versteckte HVK und anschließend ein Zusammenhangsgutachten. Laut dem hat sich mein Unfall mit einer natürlichen Arthrose schicksalhaft überschnitten. Ich habe jedoch keine Probleme im linken Knie und das rechte ist längst im Endstadium mit wiederkehrenden Entzündungen.

Gruß
Glanzi
 
Hallo @all,

jeder Sozialversicherungsträger kann gegen einen anderen Sozialversicherungsträger gem. § 55 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eine Feststellungsklage erheben.
Warum es dazu das von Oerni veröffentlichte Urteil braucht erschließt sich mir deshalb nicht ganz.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

es ist nicht die Frage, ob ein anderer Sozialversicherungsträger kann oder darf. Die Krankenkassen machen dies meiner Meinung nach viel zu wenig
Es ist eine vielfach durchgeführte "Kostenvermeidungsstrategie" der Berufsgenossenschaften. Einfach von "schicksalhaft" zu sprechen wenn ein Unfall vorgelegen hat und dann die Kosten auf die Krankenkasse schieben.
Es ist nur zu begrüßen, wenn Krankenkassen sich dagegen stark machen und Unfallopfer dadurch unterstützen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

es kommt mit Sicherheit auf den Sachbearbeiter bei der KK an.

Bei dem ersten Ärger mit der BG hatte ich meinem KK-SB nur mitgeteilt, dass es wohl kaum im Interesse meiner KK sein könne, wenn sie für die Folgen meines Arbeitsunfalls aufkommen müsse... und schnell war der Spuk beendet.

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Krankenkassen generell langsam mal wach werden, wofür sie so alles zahlen, was eigentlich auf Kosten der BG geht!

Viele Grüße
Derosa
 
Hallo Seenixe,

ja, ich gebe Dir recht, die Krankenkassen machen das wahrscheinlich zu wenig. Warum ist das aber so?
Dazu 3 Dinge:

  1. Es ist Ihnen im Wesentlichen egal.
  2. Es gibt gerade in den letzten beiden Jahren immer mehr Urteile der Sozialgerichte und Landessozialgerichte, wonach bei bescheidmäßiger Ablehnung der Berufsgenossenschaften die Krankenkassen an diese Entscheidungen gebunden sind und damit der Klageweg für diese gar nicht mehr offen bzw. sinnlos ist.
  3. Die Sozialrichter haben überhaupt kein Interesse, solche Verfahren durchzuführen. Ich habe selbst einmal an so einer Verhandlung aktiv teilgenommen. Dabei wurde bereits im ersten Satz vom Richter bemerkt, dass wir unsere Streitigkeiten gefälligst selbst lösen sollen und nicht die Sozialgerichte damit belästigen sollen.
Aus diesem Grunde werden diese Verfahren auch nicht auf betreiben der Unfallopfer zunehmen.



Viele Grüße
Fender01
 
AOK - Mitteilung

Hallo @,


ich habe bereit 2006 mit einem ähnlichen Thema

Dieter S c h ä f e r
AOK-Bundesverband
Postfach 20 03 44
D-53177 Bonn

kontaktiert.

Interesse gleich NULL
Meine PKV hat lt deren Aussage einen "Nichtangriffspakt" mit den BGèn und UV geschlossen.
Klar das Mitglied ist leichter zum Zahlen zu bewegen, als die oben genannten.

Urteil gibts ja bereits hier im Forum

Es gab auch schon Mitteilungen in der Ärztezeitung zum Thema.

Auch meine Petition im bayrischen Landtag zum Thema
Ausbildung der Ärzte zur besseren erkennen von Berufskrankheiten
abgelehnt (ist Länder und nicht Bundessache)
Würden Ärzte besser in Sachen BK und AU ausgebildet sein, würden hier die
Kosten auch anders verteilt werden.

So wissen selbst D- + H- Ärzte nicht, dass Berufskrankheiten von allen Ärzten auf der Welt,
sprich auch der Hausarzt behandelt werden kann, wenn die BK anerkannt ist.
 
Hallo Fender,

den Satz finde ich Spitze:
Dabei wurde bereits im ersten Satz vom Richter bemerkt, dass wir unsere Streitigkeiten gefälligst selbst lösen sollen und nicht die Sozialgerichte damit belästigen sollen.

Ich würde meine Streitigkeiten mit der BG und der PKV gerne lösen, doch ohne zutun der Gerichte funktioniert es überhaupt nicht.

Ausserdem schreibe ich inzwischen die PKV sehr oft an, dass die Kosten von Unfällen kommen könnten,
die zwar von der BG anerkannt sind, aber deren Folgen negiert werden.
Schulterunfälle heilen eben nach 6 Wochen aus! Jeder Arzt weis das dem nicht so ist.
Auch Gutachter wissen das bei jedem Unfall Folgen noch nach Jahren auftreten können,
negieren aber grundsätzlich.

Die Sozialrichter sollen lieber mal Ihre Hausaufgaben vernünftig machen und nicht den
schwarzen Peter anderen zuschieben.
 
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